In Hongkong kommt es seit Wochen zu zahlreichen Protesten und Streiks. Davon betroffen ist, unter anderem, der Flughafen.
Am vergangenen Wochenende besetzten zum wiederholten Male Tausende Menschen den Flughafen, um für mehr Demokratie und gegen die Regierung zu demonstrieren. Laut Medienberichten wurden Proteste in der Stadt von der Polizei teils mit Tränengas, Gewalt und Verhaftungen aufgelöst.
Diese Meldungen sorgen auch bei Reisenden aus Österreich für Verunsicherung. Das EVZ bietet im Auftrag des Sozialministeriums das kostenlose Service "Gefahr am Urlaubsort" an und informiert über die Rechtslage in solchen Situationen.
Flug gestrichen - was jetzt?
Am Montag, 12.08., wurden sämtliche Flüge zum und vom internationalen Flughafen Hongkong gestrichen. Passagiere wurden aufgefordert, die Terminals zu verlassen.
Wir empfehlen sämtlichen Konsumenten, die demnächst nach Hongkong fliegen sollten oder sich zurzeit dort befinden, sich über die aktuellen Entwicklungen am Laufenden zu halten. Verfolgen Sie die Medienberichte, besuchen Sie regelmäßig die Website des Hongkonger Flughafens und kontrollieren Sie den Status Ihres Fluges bei der jeweiligen Airline bzw. kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter (bei Pauschalreisen).
Reisenden, die derzeit in Hongkong festsitzen, da ihr Heimflug annulliert wurde, raten wir, sich an das österreichische Außenministerium zu wenden. Dieses bietet auch aktuelle Sicherheitshinweise sowie allgemeine Reise-Informationen zu Hongkong.
Wenn Sie geplant hatten, nach Hongkong zu fliegen, aber Ihr Flug nicht stattfindet, gilt folgendes:
- Sie haben die Wahl zwischen der Rückerstattung des Ticketpreises oder einem Ersatzflug zum ehestmöglichen Zeitpunkt.
- Ihr Ansprechpartner ist bei reinen Flugbuchungen die Airline, bei Pauschalreisen der Reiseveranstalter.
- Eine Ausgleichszahlung für den annullierten Flug steht Ihnen in diesem Fall nicht zu, da es sich um außergewöhnliche Umstände handelt. Gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung sind Fluglinien bei solchen Umständen nicht verpflichtet, Passagiere zu entschädigen.
Sollten Sie eigenständig ein Hotel in Hongkong gebucht haben, also nicht als Teil einer Pauschalreise, müssen Sie sich direkt an dieses wenden und es kommt chinesisches Recht zur Anwendung. Bei einer Pauschalreise ist wiederum der Reiseveranstalter Ihr Ansprechpartner.
Reise absagen oder verschieben?
Sie haben eine Reise geplant und diese würde auch stattfinden, aber Sie sind unsicher, ob Sie zum jetzigen Zeitpunkt nach Hongkong wollen? In unserem Artikel finden Sie alle Informationen zu Ihren Rechten und Möglichkeiten.