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Drohgebärde mit Faust durch einen Mann im Anzug
Bild: KAY4YK/shutterstock

Warnung vor Kanzlei Schmidt

Warnung vor Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Seit den frühen Morgenstunden verzeichnet das Europäische Verbraucherzentrum Österreich mehrfach Anfragen bezüglich Abmahnschreiben wegen Urheberechtsverletzungen und die Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung, die im Namen einer angeblichen Rechtsanwaltskanzlei Jörg Schmidt, Kurfürstendamm 234, 10719 Berlin versandt wurden. Auftraggeber dieser Abmahnung sei die abbywinters.com BV aus den Niederlanden.

Diese Schreiben wurden heute per Fax an Konsumenten und Unternehmen mit einer Antwortfrist für die Unterlassungserklärung bis morgen (23.09.2016) versandt.

Die Rechtsanwaltskammer Berlin teilt hierzu bereits mit, dass es sich „nach bisherigen Erkenntnissen bei der „Kanzlei Schmidt [Urheber- und Wettbewerbsrecht]“ nicht um eine Rechtsanwaltskanzlei handelt. Keine der auf dem Briefkopf genannten Personen ist zur Rechtsanwaltschaft zugelassen.“

Auch das österreichische Bundeskriminalamt rät   "allen Empfängern dieser Schreiben diese nicht zu beantworten und auf keinen Fall zu bezahlen. Sollten Sie dieses Schreiben erhalten haben und bereits Kontakt zu den Absendern aufgenommen haben, so brechen Sie diesen sofort ab." 

Die österreichische Watchlist-Internet recherchierte, dass

  • es im deutschen, bundesweiten amtlichen Anwaltsverzeichnis keinen RA Jörg Schmidt, der seine Kanzlei am Kurfürstendam 234 in 10719 Berlin hat, gibt.
  • die Domain der Kanzlei Schmidt - kanzlei-schmidt-berlin.de - erst am 13.September 2016 registriert wurde. Das, obwohl es auf der Website heißt, dass „Rechtsanwalt Schmidt (…) bislang in verschiedenen deutschen Großkanzleien tätig (war) und (…) seit 2014 seine eigene Kanzlei (betreibt).“
  • die auf kanzlei-schmidt-berlin.de veröffentlichen Fotos von anderen Websiten aus dem Internet übernommen wurden.

Die Wirtschaftskammer Burgenland warnt ebenfalls vor diesem "perfiden Betrugsversuch" und bestätigt, dass vor allem Unternehmen betroffen seien, die ihre Faxnummer in Telefonbüchern oder online hinterlegt haben.

Tipps des Europäischen Verbraucherzentrums

  • Da es sich hier offensichtlich um einen Betrugsversuch handelt, brauchen Sie weder darauf reagieren noch die geforderte Summe bezahlen.
  • Sie können auch direkt bei der Staatsanwaltschaft Berlin eine Anzeige erstatten.
  • Im Falle einer bereits geleisteten Zahlung erstatten Sie eine Anzeige auf der nächstgelegenen Polizeiinspektion. Dafür nehmen Sie bitte alle relevanten Dokumente mit.

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