Derzeit melden sich vermehrt Konsumenten bei uns, die Mahnungen der "Eurotreuhand Inkasso" erhalten. In den Schreiben wird auf angebliche Forderungen der Exilium Finanz GmbH Bezug genommen.
Die betroffenen Konsumenten haben allerdings entweder nie einen Vertrag mit der Exilium Finanz GmbH abgeschlossen oder sind von diesem bereits innerhalb der Widerrufsfrist zurückgetreten. Die behaupteten Forderungen bestehen daher nicht und die Mahnungen des Inkassobüros sind nicht gerechtfertigt.
Die Exilium Finanz GmbH ist uns seit langem bekannt. Wir haben bereits vor dem Unternehmen gewarnt - mehr dazu in unserem Artikel "Finanzsanierung statt Kredit".
Tipps des EVZ zur Eurotreuhand Inkasso
- Zahlen Sie in den oben beschrieben Fällen die geforderte Summe nicht ein!
- Lassen Sie sich nicht verunsichern - Sie müssen auf die Mahnungen nicht reagieren.
- Sollten Sie doch etwas dagegen unternehmen wollen, können Sie der Eurotreuhand Inkasso schriftlich antworten. Stellen Sie klar, dass Sie keinen Vertrag mit der Exilium Finanz GmbH haben und die behaupteten Forderungen nicht bestehen.
- Sie sind von einem Vertrag mit der Exilium Finanz zurückgetreten und haben das entsprechende Schreiben noch? Dann können Sie diesen Beleg in Kopie mitschicken.
- Wenn auch dann noch weitere Mahnungen kommen, können Sie sich an uns wenden (siehe Kontakt).