Viele Konsumenten melden sich derzeit beim Europäischen Verbraucherzentrum Österreich (EVZ) bezüglich der Firma Exklusiv Touristik s.r.o. & Co., k.s. Diese hat ihren Sitz in Bratislava und bietet seit Jahren diverse Busreisen an. Auch den Juristen des EVZ Österreich ist die Firma seit längerem bekannt, da teilweise vereinbarte Leistungen nicht erbracht oder keine Termine für Reisen angeboten werden konnten. Als Vertröstung wurde oftmals auf neue mögliche Termine im Folgejahr verwiesen.
Anwaltskanzlei beauftragt
In den Fällen, die jetzt an das EVZ Österreich herangetragen werden, haben die Konsumenten ein Schreiben der Anwaltskanzlei Onufer & Torišková aus Bratislava erhalten. Darin wird erwähnt, die Firma Exklusiv Touristik hätte mehrmals einen fälligen Betrag eingemahnt und die Konsumenten wären im Verzug.
Die Forderungen betreffen angeblich gebuchte Reisen aus den Jahren 2012 und 2013. Damals waren die Konsumenten bei sogenannten Werbefahrten (meist in Bratislava) und haben dort über eine Vermittlungsfirma Interesse an Reisen bekundet. Diese hieß Exklusiv Touristik S.R.O + Co. Ks Reise Vermittlungsagentur und hatte denselben Firmensitz wie der Reiseveranstalter. Pro Reise wurde auch eine Vermittlungsgebühr bezahlt. Trotz genannter Wunschtermine sind den Konsumenten jedoch keine Reiseunterlagen zugesandt worden, konnte kein Termin bestätigt werden oder falls doch, musste dieser aufgrund „mangelnder Teilnehmerzahl“ abgesagt und verschoben werden.
Vollkommend überraschend mahnt nun also die Anwaltskanzlei (mit fast wortidenten Texten) eine offene Gebühr für die nicht in Anspruch genommenen Reisen ein (es handelt sich dabei um eine Kaution / Sicherheitsleistung).
Das EVZ Österreich rät:
- Zahlen Sie den Betrag nicht blind ein, sondern überprüfen Sie vorher, ob es tatsächlich offene Verträge gibt und ob es nicht vielmehr so ist, dass die Firma damit in Verzug ist, die versprochenen Leistungen zu erbringen (z.B. Anbieten der gebuchten Reisen).
- Erheben Sie gegen die Forderung Einspruch, am Besten per eingeschriebenem Brief an die Anwaltskanzlei und die Firma Exklusiv Touristik. Verlangen Sie Beweise, dass tatsächlich mehrmals gemahnt wurde und dass die Firma selbst nicht in Verzug ist. Als Vorlage können Sie den Musterbrief des EVZ Österreich verwenden (siehe unten).
- Fordern Sie die Firma und die Anwaltskanzlei auf, die angeblichen Verträge kostenlos zu stornieren, die Mahnung einstellen zu lassen, die bezahlte Vermittlungsgebühr rückzubezahlen und all dies innerhalb von 14 Tagen schriftlich zu bestätigen.