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STA Travel in Konkurs

Anbieter von Studentenreisen pleite

Ein weiterer Reiseanbieter unterliegt der schwierigen Marktlage aufgrund der Corona Pandemie. Nach dem Schweizer Mutterunternehmen STA Travel Holding AG haben letzte Woche auch die einzelnen Tochterunternehmen in verschiedenen Ländern den Konkursantrag gestellt. Die STA Travel GmbH in Österreich mit Schwerepunkt bei Jugend- und Studentenreisen ist seit Freitag 28.August 2020 im Konkursverfahren beim Handelsgericht Wien. Das entsprechende Insolvenzedikt zum Fall 6 S 70/20s zur STA Travel GmbH (Firmenbuchnummer FN115057b) können Sie hier einsehen.

Nach eigenen Angaben war STA Travel das weltgrößte Reiseunternehmen für Studierende und Jugendliche, unterhielt zuletzt mehr als 200 Niederlassungen weltweit in 12 Ländern mit etwa 2000 Mitarbeitern und Franchisepartnern in weiteren 48 Ländern. Ursprünglich wurde der Reiseanbieter in Australien von der australischen Studentenschaft 1971 gegründet und vor 41 Jahren von der Schweizer Diethelm Keller Group übernommen. 2001 erfolgte der Einstieg in Österreich mit dem Kauf des Jugendreisen-Anbieters Ökista. STA Travel unterhielt in Österreich Niederlassungen in Wien, Graz, Linz, Salzburg und Innsbruck und hatte sich vor allem auf junge Rucksacktouristen spezialisiert. In Österreich sollen etwa 2 Millionen € an Verbindlichkeiten bei rund elfhundert Gläubigern bestehen.

Wenn Sie selbst bei der österreichischen STA Travel eine Reise gebucht haben, ist es wichtig zu unterscheiden, ob Sie eine Pauschalreise gebucht haben oder nicht.

Wie unsere Kollegen von verbraucherrecht.at hinweisen, werden Ihnen dann Anzahlungen erstattet, sollten die Leistung nicht gänzlich erbracht werden können oder wenn die Leistungserbringer (Unterkunftgeber, Airline usw.) vom Reisenden die Bezahlung der Leistung verlangen.

Im Falle der Pauschalreisebuchung melden Sie bitte ihre Ansprüche bei der Europäischen Reiseversicherung bis zur vorletzten Oktoberwoche an:



Europäische Reiseversicherung AG
Kratochwjlstraße 4, 1220 Wien
Tel +43 1 317 25 00
Fax +43 1 319 93 67
 

Im anderen Fall, wenn sie keine Pauschalreise sondern Individualreiseleistungen über STA gebucht haben, können Sie ihre Gläubigerforderung im Insolvenzverfahren bis 20.10.2020 bei der Koknursverwalterin einbringen. Bedenken Sie aber, dass dies nur wirtschaftlich ist, wenn die von Ihnen bezahlte Leistung einen gewissen Geldwert oder Gutscheinwert hatte. Nach der Bezahlung der 23 € Gerichtsgebühr bei Anmeldung wird Ihre Forderung aus der eventuell geringen Konkursmasse bestritten und der Erlös hängt stark von der Auszahlquote ab, die von der Masseverwalterin bestimmt wird. Dafür anmelden bei:

Rechtsanwältin Dr. Katharina Widhalm-Budak
Landstraßer Hauptstraße 1/2, 1030 Wien
Tel.: +43 1 713 44 33
Fax: +43 1 713 10 33
E-Mail: kanzlei@riel.at

Sollten Sie an der Gläubigerversammlung am 3. November teilnehmen wollen, wird diese nicht wie üblich im Gerichtssaal sondern per Videokonferenz ("Zoom") abgehalten. Dafür ist dem Insolvenzverwalter per E-Mail bis 30.10.2020 eine E-Mail-Adresse zur Übermittlung des Einladungslinks bekanntzugeben.

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