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Urteil gegen Preisvergleichsportale

Transparente Info zu Angebot

In Deutschland hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine weitreichende Entscheidung getroffen: Preisvergleichsportale im Internet müssen ausweisen, wenn sie nur Angebote von Unternehmen abbilden, die ihnen Provision zahlen.

Im konkreten Fall ging es um eine deutsche Website, auf der mehrere Bestattungsunternehmen miteinander verglichen werden konnten. Es war nicht ersichtlich, dass nicht alle Anbieter aufscheinen, sondern nur jene, die mit dem Websitebetreiber eine Provisionsvereinbarung getroffen haben. Laut dem Urteil des Gerichts würden den Konsumenten dadurch wesentliche Informationen vorenthalten.

In einer Presseaussendung argumentiert der BGH: "Diese Information ist für den Verbraucher von erheblichem Interesse, weil sie nicht seiner Erwartung entspricht, der Preisvergleich umfasse weitgehend das im Internet verfügbare Marktumfeld und nicht nur eine gegenüber dem Betreiber provisionspflichtige Auswahl von Anbietern."

Das Urteil ist richtungsweisend für andere (deutsche) Preisvergleichsportale, die solche Vereinbarungen mit Unternehmen geschlossen haben. Um ähnlich gelagerte Klagen zu vermeiden, sollten sie künftig ebenfalls transparent machen, welche Anbieter ihr Angebot umfasst.

In unserem ausführlichen Artikel finden Sie weitere Informationen zu Vergleichsportalen im Internet.

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