Ab 1. Mai genießen EU-Bürger überall auf der Welt konsularischen Schutz - unabhängig davon, ob es eine diplomatische Vertretung ihres Heimatlandes vor Ort gibt. Eine entsprechende EU-Richtlinie, die 2015 verabschiedet wurde, musste bis zu diesem Stichtag von allen Mitgliedsstaaten umgesetzt werden (lesen Sie mehr).
Was bedeutet konsularischer Schutz?
Wenn Sie in einen Drittstaat reisen, also in ein Land außerhalb der EU, gibt es vor Ort vielleicht kein Konsulat und keine Botschaft Ihres Heimatlandes. Sie gelten dann als "nicht vertreten" ("unrepresented"). Sollten Sie Hilfe benötigen, dürften Sie sich an die Vertretung jedes anderen EU-Mitgliedstaates wenden.
In welchen Situationen erhalten Sie Hilfe?
- Hilfe bei Todesfällen,
- Hilfe bei schweren Unfällen oder schwerer Erkrankung,
- Hilfe bei Festnahme oder Haft,
- Hilfe für Opfer von Gewaltverbrechen,
- Hilfeleistungen für Unionsbürger in Not sowie ihre Rückführung.
Die Richtlinie sieht außerdem vor, wie die Vertretungen in Krisensituationen zusammenarbeiten sollen, um nicht-vertretene EU-Bürger vor Ort zu schützen.
Für weitere Informationen, lesen Sie unseren Artikel und besuchen Sie die Website über konsularischen Schutz im Ausland.