Hintergrund für die Aktion ist das Bestreben der EU etwas gegen den Umstand zu unternehmen, dass mehr als die Hälfte aller Unionsbürger:innen schon auf Betrugsmaschen im Internet hereingefallen sind. Laut einer nicht allzu lang zurückliegenden Studie ist wiederum ein Zehntel dieser Opfer in jene Fallen getappt, die Leute dazu bringen, ungewollt Abonnements abzuschließen.
Abzockefirmen nicht mehr gewähren lassen
Die europäische Kooperation der Verbraucherschutzbehörden (siehe unsere CPC Broschüre) hat diese Praxis schon seit 2017 bekämpft und seither versucht mit den Marktführer:innen Visa, Mastercard und American Express eine Lösung zu finden. Das europäische CPC Netzwerk untersuchte die Umsetzung spezifischer Regeln für die Autorisierung von Kartentransaktionen durch die drei großen Zahlungsnetze. Ergebnis: Transaktionen mit regelmäßigen Folgezahlungen wurden von Kartenanbietern systematisch und regelwidrig gegen die Vorschriften der Zahlungdiensterichtlinie und auch die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken autorisiert.
Jahrelanges Tauziehen
Da die Geschäftsmodelle der meisten Abofallen auf vollautomatisierte Abbuchungen angewiesen sind, und da Kreditkartenunternehmen an jeder Transaktion mitverdienen, ergibt sich daraus ein steter und verlockender Kapitalfluss für die an sich seriösen Bezahldienste. Kreditkartenfirmen verdienen neben der fixen Monatsgebühren ihrer Endkund:innen hauptsächlich durch eingehobene Verzugszinsen. An zweiter Stelle wird aber auch bei Händler:innen kassiert, welche die Karte annehmen. Durch sogenannte Interbankenentgelte (interchange fees) wird bei jeder Transaktion mitgeschnitten. Diese Entgelte werden an die Bank gezahlt, die die Karte ausgestellt hat, um die Risiken, Kosten und potenziellen Betrug zu decken, denen Kartenaussteller:innen bei jeder Kartentransaktion ausgesetzt sein können. Sie variieren in der Höhe je nach Marke und Art der Transaktion, zwischen 1,15 % und 3,25 %. Außerdem lassen sich Kreditkartenunternehmen auch eine Prüfgebühr (assessment fee) von den Händler:innen für die Bearbeitung der Transaktionen bezahlen.
Kurzum - auch unseriöse Abos generieren für Kreditkartenfirmen Gewinne. Dies mag bei der Dauer der langwierigen Umsetzung in dieser Sache eine Rolle gespielt haben. Die drei Kreditkartenkonzerne spielten auf Zeit, eine Einigung zwischen CPC Verhandler:innen mit Mastercard konnte im letzten Sommer erzielt werden. Die beiden anderen zogen nach und haben sich um den Jahresumbruch herum zu folgenden Selbstverpflichtungen bereit erklärt:
Strengere Infopflichten
Im Zuge dieser Aktion führte American Express strengere Regeln für Händler:innen ein, darunter die Verpflichtung, Kund:innen eine Erinnerungsmitteilung über die erste Abogebühr zu schicken. Mastercard und VISA hingegen gingen einen Schritt weiter, indem sie Händler:innen detailliert anweisen, in welchem konkreten Fenster Informationen über die Abonnementzahlungen gezeigt werden müssen und sorgen so dafür, dass die neuen Regeln kaum umgangen werden können. Wichtig ist die Einigung darauf, dass Händler:innen Informationen über die wiederkehrenden Abonnementgebühren immer auch in jenem Fenster anzeigen, in welchem Verbraucher:innen die Kreditkartendaten für den ersten Kauf oder die erste Testphase eintippen. Kundschaft muss also schon ganz am Anfang des Bezahlprozesses darüber aufgeklärt werden, dass sie gerade ein Abo abschließt.
Die drei Finanzkonzerne stehen ab nun unter Beobachtung der CPC Kontrollbehörden, welche aktiv die Umsetzung der abgegebenen Verpflichtungen überwachen. Nationale Behörden werden weitere Maßnahmen in den Mitgliedstaaten ergreifen, sollten zusätzliche Probleme festgestellt werden. Wir hoffen, dass weitere Kreditkartenanbieter aus Konkurrenzgründen auch nachbessern werden, da dieser neue Schutzmechanismus bei Abos für Kartennutzer:innen attraktiv ist und durchaus für oder gegen die Wahl einer bestimmten Kreditkartemarke spricht.