Zum Inhalt
Enttäuschte Frau mit Kreditkarte in der Hand vor einem Laptop
Ein "gratis" Angebot, ein "unverbindlicher" Testzeitraum, eine "Einmalbestellung" - schnell war man einer Abofalle aufgesessen. Bild: Fizkes / Shutterstock

Kreditkarten contra Abofallen

Bei Abofallen wird meist getrickst, indem vorgaukelt wird, es handle sich um einen jederzeit kündbaren und kostenfreien Probezeitraum oder es wird überhaupt ein verführerisches Angebot gemacht, in welchem von einem Abo gar keine Rede ist. Informationen über wiederkehrende Zahlungen werden weggelassen oder im Kleingedruckten versteckt. Nach Anklicken einer Onlinewerbung lassen Abofallen interessierte Kund:innen deren Kartendaten auf Landingpages eingeben. Hier auf der Bestellseite bekommt man aber nur die Kosten für das vermeintlich einmalig Bestellte gezeigt. Unwissend gehalten, finalisieren Kund:innen dann den Bezahlprozess und klicken ihr Okay. Verwunderung folgt, wenn die fortlaufenden Abbuchungen entdeckt werden und auch der Ärger über die Mühsal so ein Abo wieder loszuwerden. Gegen diese Masche wurde nun eine wichtige Maßnahme gesetzt - und zwar EU-weit.

Hintergrund für die Aktion ist das Bestreben der EU etwas gegen den Umstand zu unternehmen, dass mehr als die Hälfte aller Unionsbürger:innen schon auf Betrugsmaschen im Internet hereingefallen sind. Laut einer nicht allzu lang zurückliegenden Studie ist wiederum ein Zehntel dieser Opfer in jene Fallen getappt, die Leute dazu bringen, ungewollt Abonnements abzuschließen.

Abzockefirmen nicht mehr gewähren lassen

Die europäische Kooperation der Verbraucherschutzbehörden (siehe unsere CPC Broschüre) hat diese Praxis schon seit 2017 bekämpft und seither versucht mit den Marktführer:innen Visa, Mastercard und American Express eine Lösung zu finden. Das europäische CPC Netzwerk untersuchte die Umsetzung spezifischer Regeln für die Autorisierung von Kartentransaktionen durch die drei großen Zahlungsnetze. Ergebnis: Transaktionen mit regelmäßigen Folgezahlungen wurden von Kartenanbietern systematisch und regelwidrig gegen die Vorschriften der Zahlungdiensterichtlinie und auch die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken autorisiert.

Jahrelanges Tauziehen

Da die Geschäftsmodelle der meisten Abofallen auf vollautomatisierte Abbuchungen angewiesen sind, und da Kreditkartenunternehmen an jeder Transaktion mitverdienen, ergibt sich daraus ein steter und verlockender Kapitalfluss für die an sich seriösen Bezahldienste. Kreditkartenfirmen verdienen neben der fixen Monatsgebühren ihrer Endkund:innen hauptsächlich durch eingehobene Verzugszinsen. An zweiter Stelle wird aber auch bei Händler:innen kassiert, welche die Karte annehmen. Durch sogenannte Interbankenentgelte (interchange fees) wird bei jeder Transaktion mitgeschnitten. Diese Entgelte werden an die Bank gezahlt, die die Karte ausgestellt hat, um die Risiken, Kosten und potenziellen Betrug zu decken, denen Kartenaussteller:innen bei jeder Kartentransaktion ausgesetzt sein können. Sie variieren in der Höhe je nach Marke und Art der Transaktion, zwischen 1,15 % und 3,25 %. Außerdem lassen sich Kreditkartenunternehmen auch eine Prüfgebühr (assessment fee) von den Händler:innen für die Bearbeitung der Transaktionen bezahlen. 

Kurzum - auch unseriöse Abos generieren für Kreditkartenfirmen Gewinne. Dies mag bei der Dauer der langwierigen Umsetzung in dieser Sache eine Rolle gespielt haben. Die drei Kreditkartenkonzerne spielten auf Zeit, eine Einigung zwischen CPC Verhandler:innen mit Mastercard konnte im letzten Sommer erzielt werden. Die beiden anderen zogen nach und haben sich um den Jahresumbruch herum zu folgenden Selbstverpflichtungen bereit erklärt:

Strengere Infopflichten

Im Zuge dieser Aktion führte American Express strengere Regeln für Händler:innen ein, darunter die Verpflichtung, Kund:innen eine Erinnerungsmitteilung über die erste Abogebühr zu schicken. Mastercard und VISA hingegen gingen einen Schritt weiter, indem sie Händler:innen detailliert anweisen, in welchem konkreten Fenster Informationen über die Abonnementzahlungen gezeigt werden müssen und sorgen so dafür, dass die neuen Regeln kaum umgangen werden können. Wichtig ist die Einigung darauf, dass Händler:innen Informationen über die wiederkehrenden Abonnementgebühren immer auch in jenem Fenster anzeigen, in welchem Verbraucher:innen  die Kreditkartendaten für den ersten Kauf oder die erste Testphase eintippen. Kundschaft muss also schon ganz am Anfang des Bezahlprozesses darüber aufgeklärt werden, dass sie gerade ein Abo abschließt.

Die drei Finanzkonzerne stehen ab nun unter Beobachtung der CPC Kontrollbehörden, welche aktiv die Umsetzung der abgegebenen Verpflichtungen überwachen.  Nationale Behörden werden weitere Maßnahmen in den Mitgliedstaaten ergreifen, sollten zusätzliche Probleme festgestellt werden. Wir hoffen, dass weitere Kreditkartenanbieter aus Konkurrenzgründen auch nachbessern werden, da dieser neue Schutzmechanismus bei Abos für Kartennutzer:innen attraktiv ist und durchaus für oder gegen die Wahl einer bestimmten Kreditkartemarke spricht.

 

      Aufgefächert liegende Mastercards mit Markenlogo
      Bild: David Cardinez / Shutterstock

      Mastercard

      Händler:in muss nun Abobedingungen gleichzeitig zur Anforderung der Kartendaten zeigen. Enthalten sein muss:

      • Preis laut Rechnung
      • Häufigkeit der Abrechnung
      • Bedingungen eines eventuellen Probeabonnements
        (anfängliche Gebühren, Dauer des Probeabos, Frequenz und Preis der Abbuchungen des an die Probezeit automatisch anschließenden Abos)
      Aufgefächert liegende Visa Kreditkarten mit Markenlogo
      Bild: Kikinunchi / Shutterstock

      Visa

      Händler:in muss Dauer des Testzeitraums, des Einführungsangebots oder des  Werbezeitraums, die Transaktionsbeträge sowohl auf der Webseite, auf der die Kartendaten abgefragt und eingegeben werden, als auch auf der Checkout Seite deutlich anzeigen. Zudem:

      • Der sofort fällige Betrag, auch wenn dieser gleich Null ist
      • Betrag und Datum oder Intervall für jede wiederkehrende Transaktion
      Aufgefächert liegende American Express Kreditkarten mit Markenlogo
      Bild: ValeryBrozhinsky / Istock / Shutterstock

      American Express

      Händler:in muss alle wesentlichen Bedingungen des Angebots offenlegen, zudem:

      • Hinweis, dass die wiederkehrenden Forderungen so lange anfallen, bis die Dauerabbuchungen von den Kartenkund:innen gekündigt werden.
      • Bei einem Einführungsangebot, vor der ersten wiederkehrenden Abrechnung, eine schriftliche Erinnerungsmitteilung mit angemessener Kündigungsfrist.

      Diesen Beitrag teilen

      Facebook Twitter Drucken E-Mail

      This could also be of interest:

      Sozialministerium
      VKI
      EU
      ECC
      Zum Seitenanfang