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Vier Jahre Haft für "Friedrich Müller"-Betreiber

Gewinnspiel-Betrüger in Wien verurteilt

Das Landesgericht für Strafsachen befand den Geschäftsführer des schweren gewerbsmäßigen Betrugs für schuldig, das Urteil ist nicht rechtskräftig. Weitere Prozesse sollen folgen.

Die Trägerorganisation des EVZ Österreich, der österreichische Verein für Konsumenteninformation VKI, ist bereits vor zehn Jahren auf die betrügerischen Aktivitäten des Firmengeflechts aufmerksam geworden und erstattete damals im Auftrag des Sozialministeriums Strafanzeige. Häufig konnte sich der VKI hier erfolgreich gegen irreführende Gewinnzusagen durchsetzen.

Jetzt wurde der Geschäftsführer Gerhard Bruckberger von einem Schöffengericht zu vier Jahren unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt, nachdem er seit Februar 2013 in Untersuchungshaft gewesen war.

Dieser hatte vorwiegend ältere Personen über angebliche Gewinne informiert. Die Mitteilungen waren laut der Urteilsbegründung bewusst kompliziert formuliert. Die Adressaten sollten dann etwa Mehrwertnummern anrufen oder eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro bezahlen, um an das versprochene Geld zu kommen. Auf diese Weise hat der Betrüger tausende Konsumenten getäuscht, sowohl im deutschsprachigen Raum als auch z.B. in Frankreich.

Das erste Urteil betrifft lediglich einen viermonatigen Zeitraum des Jahres 2008. Eine zweite Verhandlung beginnt bereits in wenigen Tagen, außerdem wird weiterhin gegen den Betreiber von unter anderem „Friedrich Müller“ ermittelt.

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