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Vorsicht bei RetinolLift-Onlineshop

Bestellung mit teuren Folgen

Eine Konsumentin beschwerte sich bei uns über den Onlineshop "retinol-lift.com". Dort werden Hautcremes beworben, die ein "jüngeres Hautbild" versprechen.

Leider kommt es nach der Bestellung eines angeblich günstigen Kombiangebots zu unerwarteten weiteren Kosten. Laut der Watchlist Internet, die bereits vor der Website warnt, werden weitere Beträge von der Kreditkarte der Konsumenten abgebucht, denen nicht zugestimmt wurde.

Die betroffene Konsumentin schilderte uns außerdem, dass ihr auch weitere Produkte zugeschickt wurden. Diese hatte sie nie bestellt. Sie wollte lediglich einmalig eine Creme bestellen und kein langfristiges Abonnement abschließen.

Keine klare Auskunft über Unternehmen

Laut Impressum wird der Shop "retinol-lift.com" von einer Firma mit Sitz in England betrieben.

Klickt man jedoch auf "Jetzt bestellen", wird man auf eine andere Website umgeleitet: "retinollift.com" (ohne Bindestrich). Dort fehlt ein Impressum, jedoch wird unter den Geschäftsbedingungen ein Unternehmen aus der Slowakei angeführt. Auch sind die Informationen nur in englischer Sprache verfügbar, obwohl die restliche Website auf Deutsch gestaltet ist.

Buttonpflicht nicht eingehalten

Neben der fehlenden Information auf Deutsch wird in den Onlineshops auch gegen die Buttonpflicht verstoßen (lesen Sie mehr). Laut dieser gesetzlichen Vorgabe muss der Gesamtpreis sowie der Umfang der Bestellung (Anzahl und wesentliche Merkmale der Produkte) auf der letzten Seite nochmals deutlich ausgewiesen sein. Außerdem muss der letzte Button, über den die Bestellung aufgegeben wird, eindeutig auf eine Zahlungspflicht des Konsumenten hinweisen.

Werden diese Informationspflichten nicht eingehalten, kommt kein gültiger Vertrag zustande.

Tipps des EVZ zu Retinol Lift

Sollten Sie bei dem Onlineshop bestellt haben und weitere Beträge von Ihrer Kreditkarte oder Ihrem Bankkonto abgebucht werden, raten wir zu folgenden Schritten:

  • Fechten Sie den vermeintlichen Vertrag an. Sie können dazu unseren Musterbrief zur Buttonpflicht nutzen.
  • Wenn Sie mit Kreditkarte gezahlt haben, können Sie Ihren Kreditkartenanbieter kontaktieren und um eine Rückbuchung, s.g. Chargeback, ersuchen.
  • Wenden Sie sich jedenfalls an Ihre Bank bzw. den Kreditkartenanbieter, falls weitere Abbuchungen von Ihrer Kreditkarte oder Ihrem Bankkonto erfolgen, die Sie nicht autorisiert haben. Diese sollten rückgebucht und weitere blockiert werden.

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