Seit 1. Juli 2012 ist in Frankreich die Mitnahme eines Alkotests im PKW Pflicht.
Der Österreichische Autofahrerclub ÖAMTC informiert auf seiner Website über wichtige Neuerungen für Frankreich-Urlauber: Jeder Auto- und Motorradfahrer muss seit 1.7.2012 in Frankreich ein unbenutztes Alkoholtestgerät im Fahrzeug mitführen und gegebenenfalls bei einer Verkehrskontrolle durch die Polizei vorweisen. Ausgenommen sind Lenker von Kleinkrafträdern mit maximal 50 ccm.
Alkotestgerät
Das Testgerät muss der französischen Norm entsprechen (mit der Abkürzung "NF" versehen sein). Es dürfen sowohl
- Einwegtests auf chemischer Basis als auch
- elektronische Atemalkoholmessgeräte mitgeführt werden.
Ein Einwegtest besteht aus einer Röhre und einer Plastiktüte, in die geblasen werden muss. Auf der Röhre ist dann abzulesen, ob man noch fahrtüchtig ist. Bei einem Einwegtest darf das vom Hersteller vorgegebene Haltbarkeitsdatum nicht abgelaufen sein.
Gilt die Mitführpflicht auch für Touristen?
Ja, auch Touristen, die mit dem Fahrzeug in Frankreich fahren, müssen in ihrem Fahrzeug ein Testgerät mitführen.
Welche Strafen drohen bei Kontrollen?
Kann bei einer Verkehrskontrolle kein unbenutzter Alkoholtest vorgezeigt werden, droht ein Bußgeld von 11 Euro, das an Ort und Stelle bezahlt werden muss.
Wo kann man den Alkotester erwerben?
Die Einwegtests sind in ganz Frankreich in Supermärkten, Apotheken und bei Tankstellen erhältlich (Kosten ca. 1,50 bis 5 Euro). In Frankreich gilt die 0,5-Promillegrenze.
Weitere Infos zu Verkehrsregeln in der EU finden Sie in einer kompakten Grafik der deutschen Leihwagenversicherung: Knigge für Autofahrer