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Schild an einem Autobahnparkplatz mit der Aufschrift "Hier gibt´s die Vignette"
Die österreichische Autobahnvignette gibt es an tausenden Verkaufsstellen Bild: Gagliardi Photography / Shutterstock

Maut in Österreich

Mit wenigen Ausnahmen braucht man in Österreich für alle Autobahnen und Schnellstraßen die sogenannte Vignette. Blaue Hinweisschilder weisen auf diese Mautpflicht direkt bei den Auffahrten zu Autobahnen und Schnellstraßen oder an Grenzübergängen hin.

Eine Autobahnvignette gibt es als Aufkleber oder in digitaler Form. Bei der zweiten Form muss man das Fahrzeugkennzeichen rechtzeitig online registrieren. Die Klebevariante gibt es auf Tankstellen, in Trafiken, Raststätten, Automaten, Stützpunkten von Automobilclubs usw. Die Autobahnbetriebsgesellschaft ASFINAG kontrolliert die Einhaltung der Gebührenpflicht durch vollautomatische Kameras oder stichprobenartig durch ihre eigene Mautaufsicht. Auch die Polizei kann prüfen.

Piktogramm zum Thema "Polizeistrafe"

Polizeistrafe

Vignettenpreise in Österreich 2023

Die Vignette für die Autobahn gibt es als Aufkleber oder als digitales Produkt. Bei der digitalen Version wird das Fahrzeug mit seinem Kennzeichen registriert. Die Preise sind für beide Varianten gleich.

🚗 Auto (mehrspurige KFZ bis 3,5 Tonnen inklusive Anhänger)

  • 10 Tage € 9,90
  • 2 Monate € 29,00
  • 1 Jahr € 96,40

 

🏍️ Motorrad (einspurige KFZ inklusive Beiwagen)

  • 10 Tage € 5,80
  • 2 Monate € 14,50
  • 1 Jahr € 38,20

Ausgenommene Strecken

Bei den folgenden fünf Autobahnabschnitten darf man ohne Vignette fahren. Sie sind vor allem für jene interessant, die aus Deutschland nach Österreich einfahren.

Achtung: Sie sollten hier sehr aufpassen, die richtige Abfahrt nicht zu verpassen! Ohne Vignette werden Sie sonst bald in einem gebührenpflichtigen Abschnitt automatisch fotografiert und gestraft! Seien Sie bei Navigationsanwendungen vorsichtig und prüfen Sie sicherheitshalber nach, ob Ihr Navi Sie nicht trotz Ihrer Vorauswahl einer ausschließlich mautfreien Route, nicht doch auf einen vignettenpflichtigen Abschnitt lotst.

Piktogramm zeigt Sprechblase und darin ein ! Ausrufezeichen

Vorsicht

Schematische Österreichkarte mit Autobahnen und Abschnitten wo Streckenmaut gilt, sowie mautbefreiten Abschnitten
Bild: ASFINAG

Auf folgenden Straßen gilt die sogenannte Streckenmaut. Wer NUR DIESE Abschnitte zwischen diesen Mautstellen fährt, braucht die allgemeine Vignette nicht zu kaufen. Der Mautplaner der ASFINAG gibt darüber Auskunft, ob für eine Route eine Vignette oder die Streckenmaut notwendig ist.

Extra Maut ist auf diesen sechs Autobahnabschnitten zu zahlen:

Aber Achtung, auf diesen Strecken braucht man zwar zwischen den Mautstellen keine Vignette, muss von der "normalen" Autobahn dann aber unbedingt RECHTZEITIG ABFAHREN. Wer ohne Vignette einfach weiterfährt, wird gestraft. Zudem ist die Fahrt durch die allgemeine Vignette auf diesen Abschnitten NICHT ABGEDECKT. Man muss an den dortigen Mautstellen also extra bezahlen, auch wenn man die Vignette für die übrigen Autobahnen bereits besitzt. Wer irrtümlich, ohne die digitale Streckenmaut bezahlt zu haben, durch die schrankenlose Spur an der Mautstelle durchfährt, wird gestraft.

Rotes Piktogramm zeigt halb geöffnete Schranke und rechts daneben Autoreifenspuren

Mautstellen trotz Vignette

Klebevignette

Korrekt anbringen

Der Aufkleber ist vor der Fahrt gut sichtbar anzubringen. Wer eine nicht aufgeklebte Vignette zum Beispiel nur im Handschuhfach mitführt oder die  Trägerfolie vor dem Aufbringen nicht korrekt abzieht, wird gestraft.

Beim Auto an der Windschutzscheibe innen am Besten am oberen Rand unterhalb eines eventuell vorhandenen Tönungsstreifens aufkleben. Laut Mautordnung Teil A I 2.2. muss die Vignette so angebracht sein, dass die Fotos der Mautkameras eine Bilderkennung ermöglichen.

Beim Motorrad auf fest verbauten Teilen, etwa auf Tank oder Gabelholm und nicht auf abnehmbaren Koffern oder Taschen.

 

Roter PKW und rotes Motorrad mit schematischer Anbringungsstellen der Autobhanvignetten
Vignette gut sichtbar anbringen Bild: ASFINAG

Gültigkeit

bei Klebevignetten

Jahresvignette

Achtung, die Jahresvignette gilt nicht bis zum Stichtag des Kaufes für 365 Tage (wie in manchen anderen Ländern), sondern insgesamt 14 Monate ab dem 1. Dezember des Vorjahres bis zum letzten Tag im Jänner des nächsten Jahres.

Achten Sie beim Kauf von kürzeren Gültigkeiten auf die korrekte Lochung der Gültigkeit:

Piktogramm zeigt Kalender und Ursymbol

Fristen beachten

aufgeklebte Rote 2023 10-Tage Vignette gelocht am 22 Jänner
Bild: EVZ Österreich

10 - Tages Vignette

Hier zählt der gelochte Tag bereits mit, somit gilt sie am zehnten Tag nur noch bis Mitternacht. z.B. gelocht am 4. Juli, gilt bis Mitternacht des 13.Juli. 

2 - Monats Vignette 

Gilt bis Mitternacht derselben Tageszahl im zweiten Folgemonat., z.B. gelocht am 4.Juli, gilt bis Mitternacht des 4. September.

Digitale Vignetten gelten nicht sofort!

In Österreich gibt es für Privatkäufer:innen eine Frist von 18 Tagenbevor online bestellte Vignetten oder die Jahreskarte der digitalen Streckenmaut gültig sind. Wer die Autobahn vor dieser Frist nutzt, obwohl diese online bereits bezahlt wurden, wird bestraft. Der Vorteil ist, dass die Vignette vor Ablauf dieser Frist zurückgegeben werden kann und Kennzeichen und Gültigkeitsdauer während der Frist noch nachträglich geändert werden können.

Wer als Privatperson eine sofort gültige Vignette oder Jahreskarte der Streckenmaut braucht, kauft nicht die digitale Variante, sondern muss den Aufkleber an einer der 6000 Vertriebsstellen kaufen, bevor er oder sie auf eine österreichische Autobahn auffährt.

Piktogramm zeigt Kreditkarte und Pfeil nach links

Vom Kauf zurücktreten

Ausnahmen:

  1. In physischen Verkaufsstellen (Tankstelle u.ä.) gibt es auch die Digitale Jahresvignette als Rubbelkarte zu kaufen. Auf der Vorderseite ist nach dem Wegschaben ein Code zu sehen. Im Onlineshop der ASFINAG Webseite klicken sie dann auf "Rubbelkarte einlösen" und geben den Code als Bezahlmethode an.  Die so aktivierte digitale Jahresvignette gilt dann sofort und nicht erst in 18 Tagen.
  2. Die 18 Tage Frist gilt nicht für die digitale Einzelfahrt der Streckenmaut. (Achtung nicht Vignette!) Die online gekaufte digitale Streckenmaut für eine oder zwei Fahrten gilt sofort. Sie können bei der digitalen Streckenevidenz einsehen, für welchen Zeitraum das bei Ihrer Bezahlung registrierte Kennzeichen freigeschalten wurde.

Korrekt registrieren!

Fehlerhaft eingegebene Kennzeichen beim Kauf der digitalen Vignette oder der Streckenmaut werden genauso gestraft, als wäre man ganz ohne unterwegs. Bei der Eingabe der Fahrzeugdaten im Webshop sollte man also extra vorsichtig sein. Insbesondere wenn Sie die digitale Vignette an einer Tankstelle o.ä. kaufen, und wo der Verkäufer oder die Verkäuferin die Nummer Ihres Kennzeichens eingibt. Sie sollten sofort die Richtigkeit der Eingaben überprüfen!

Sofern nach dem Kauf noch die Widerrufsfrist besteht, können Fehler korrigiert werden, ab Gültigkeit ist keine Korrektur mehr möglich:

ASFINAG Hotline für Österreich, Deutschland und Schweiz kostenlos: 0800 400 12 400
Hotline für andere Länder kostenpflichtig: +43 0 1 955 12 66
E-mail: info(at)asfinag.at

iktogramm zeigt eine Hand mit erhobenem Zeigefingetr

Eingabe überprüfen

Wie Strafen gehandhabt werden

Wer die Mautregeln nicht genau einhält, und auf solchen Straßen erwischt wird, hat gemäß §20 Bundesstraßenmautgesetz "Mautprellerei" begangen und wird von der ASFINAG schriftlich verständigt und muss binnen vier Wochen 120 Euro "Ersatzmaut" bezahlen. Fallweise zeigt die ASFINAG den Vorfall auch gleich bei der Bezirksverwaltungsbehörde an. Diese verhängt dann eine Verwaltungsstrafe zwischen 300 und 3000 Euro und dies ersetzt die Forderung der Ersatzmaut. Gemäß Mautordnung hat man auf die Bezahlung der geringeren Ersatzmaut von 120 also keinen Rechtsanspruch, es liegt im Ermessen der ASFINAG gleich die höhere verwaltungsrechtliche Forderung durch die Behörde einzuleiten.

Piktogramm Zeigt Blatt mit Absätzen und daneben große Pargraphen § Symbole

Strafregelungen

Abfolge in der Eintreibung

  1. Zuerst fordert die ASFINAG Ersatzmaut in Höhe von 120€ entweder bei einer Stichprobe vor Ort oder nachträglich schriftlich, wenn eine Kamera ein Auto ohne Vignette fotografiert hat. In der Regel kommt das Forderungsschreiben in der Landessprache der Fahrzeughalter:innen nicht eingeschrieben. Die Ersatzmaut muss man innerhalb von vier Wochen ab Ausfertigung des Schreibens bezahlen.
  2. Wenn die ASFINAG Ersatzmaut nicht bezahlt wurde, oder wenn die ASFINAG nach eigenem Ermessen gleich den Behördenweg einleitet, wird die Ersatzmautforderung beendet und die Bezirkshauptmannschaft (oder das Magistrat) übernimmt den Fall. Die Behörde fordert nun pauschal 365€ als Anonymverfügung vom Zulassungsinhaber oder der Zulassungsinhaberin. Diese Forderung kommt schriftlich und ohne Zustellnachweis an jene Adresse, die der Zulassungsstelle für das Fahrzeug bekannt ist. Diese Zahlung muss binnen 4 Wochen am Konto der Behörde eintreffen, sonst kommt es zum nächsten Schritt. Diese Anonymverfügung gilt auch als Informationschreiben gemäß der Richtlinie (EU) 2019/520 zur grenzüberschreitenden Eintreibung der Maut. Gegen Anonymverfügungen sind keine Rechtsmittel zulässig.
  3. Wenn die Anonymverfügung nicht einbezahlt wurde, geht die Behörde dazu über, den oder die Verwaltungsübertreter:in auszuforschen und eine Verwaltungsstrafe zwischen 300 und 3000 € zu verhängen. Sie versendet einen RsB Brief mit Zustellnachweis. Bei ausländischen Zulassungsinhaber:innen werden diese Forderung an die entsprechende ausländische Verwaltungsbehörde zur Eintreibung übergeben. Gegen die Verwaltungsstrafe kann schriftlich (Email, Post, Fax) oder mündlich vor Ort bei der ausstellenden Behörde Einspruch eingelegt. Dabei sollte man Gegenargumente vorbringen. Dies kann bei günstiger Sachlage eine Abmahnung, Strafminderung oder Einstellung des Verfahrens erwirken. Das Schreiben über die Verhängung der Verwaltungsstrafe muss innerhalb eines Jahres ab der Mautübertretung von der Behörde verfasst worden sein (Achtung nicht zugestellt!), sonst verjährt die Forderung und wird gegenstandslos.
  4. Sollte die Strafe nicht bezahlt worden sein, und das Fahrzeug wieder in Österreich fahren, dürfen Überprüfungsorgane nach § 27 und §28 BstMG die Weiterfahrt unterbrechen (Abnahme Schlüssel,. Papiere, Radkralle usw.) und das Fahrzeug festsetzen. Wenn die Strafe dabei nicht binnen 72 Stunden beglichen wird, kann die Behörde das Fahrzeug als Sicherheit beschlagnahmen. Diese Vorgehensweise ist aber eher unüblich, da die Strafeintreibung auch im EU Ausland gut funktioniert (siehe Schritt 3).
  5. Die Forderung der Verwaltungsstrafe kann bis zu drei Jahre lang exekutiert werden, wenn das nicht geschieht, verjährt sie.

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