Eine Reise zu planen und schließlich zu buchen ist aufregend und oft ein wenig nervenaufreibend. Was tun, wenn ein Mitreisender krank wird und kurzfristig absagt oder der Flug storniert wird? Umso willkommener dann vielleicht das Angebot, das kurz vor Abschluss der Buchung über ein Online-Reisebüro auftaucht: Eine Reiseversicherung, die scheinbar alle erdenklichen Probleme abdeckt und das noch dazu zu einem sehr günstigen Aktionspreis – der „perfekte Schutz“ ist nur einen Klick entfernt.
Böse Überraschung
Woran man in diesem Moment nicht denkt, ist, dass genau diese Versicherung später selbst zum Problem werden könnte. Leider ist dieser Fall bei zahlreichen österreichischen Konsumenten eingetreten. Das Europäische Verbraucherzentrum Österreich (EVZ) erhält seit etwa einem Jahr wöchentlich mehrere Anfragen von Konsumenten, die sich über die Berlin Direkt Versicherung beschweren.
Das Angebot der Berlin Direkt Versicherung umfasst meist eine Reiserücktrittsversicherung und/oder einen Umbuchungsschutz. Konsumenten, die über ein Online-Reisebüro buchen, erhalten das Angebot, die Versicherung abzuschließen, kurz vor dem Abschluss des Buchungsprozesses. Vielen ist dabei nicht bewusst, dass es sich nicht um ein Angebot speziell für diese eine Reise handelt, sondern um einen Vertrag, der über ein ganzes Jahr läuft. Darauf wird jedoch bei Abschluss hingewiesen.
Das verflixte zweite Jahr
Worin liegt nun das Problem bezüglich der Berlin Direkt Versicherung? Dieses entsteht nach Ablauf des ersten Jahres, da die Versicherungsbedingungen eine automatische Verlängerung für ein weiteres Jahr vorsehen. Laut österreichischem Recht muss ein Unternehmen den Konsumenten vor Verlängerung gesondert über die bevorstehende Vertragsverlängerung belehren und noch eine angemessene Frist zur Kündigung einräumen (§ 6 Abs 1 Z 2 Konsumentenschutzgesetz). Damit soll dem Konsumenten die Möglichkeit gegeben werden, rechtzeitig zu kündigen, falls er nicht mehr an dem Vertrag interessiert ist.
Berlin Direkt Versicherung, ein deutsches Unternehmen, hält sich in vielen Fällen nicht an die österreichische Gesetzeslage. In Deutschland gibt es zusätzlich zum erforderlichen Hinweis in den Vertragsbedingungen keine solche Verpflichtung zur gesonderten Belehrung.
Österreichische Konsumenten können sich jedoch auf österreichisches Recht berufen und sich gegen die Verlängerung wehren.
Hilfe des EVZ Österreich
Um gegen die Vertragsverlängerung zu protestieren, können betroffene Konsumenten den Musterbrief des EVZ Österreich als Formulierungshilfe verwenden. Dieser stellt die entsprechende Gesetzeslage dar und kann auf den individuellen Sachverhalt angepasst werden. Am meisten Druck auf das Unternehmen macht es, den Brief eingeschrieben per Post zu schicken.
Sollte Berlin Direkt Versicherung nicht positiv auf das Schreiben reagieren, können Sie sich gerne an das EVZ Österreich wenden. Das Online-Beschwerdeformular ist eine schnelle und einfache Möglichkeit, den Sachverhalt sowie sämtliche relevanten Unterlagen (Kopie des Vertrags, Korrespondenz mit dem Unternehmen, etc.) an das Verbraucherzentrum zu schicken. Alternativ können Sie eine Mail an info@europakonsument.at schicken.