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Dienstleistungsrichtlinie ab 28.12.2009 in Kraft

Administrative Hindernisse werden erleichtert

Ziel der Dienstleistungsrichtlinie

Ziel der Dienstleistungsrichtlinie ist es, die rechtlichen und administrativen Hindernisse für den Handel im Dienstleistungssektor zu beseitigen, damit das ungenutzte Wachstumspotenzial der Dienstleistungsmärkte in Europa freigesetzt wird.

Die in der Richtlinie vorgesehenen Vereinfachungsmaßnahmen sollten erheblich das Leben erleichtern, indem sie für Klein- und Mittelbetriebe (KMU) und Verbraucher für Transparenz im Binnenmarkt sorgen, wenn sie Dienstleistungen erbringen oder in Anspruch nehmen.

Vorteile für Unternehmen

Gemäß der Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten die Verfahren und Formalitäten für Dienstleistungserbringer vereinfachen. Vor allem müssen sie nicht gerechtfertigte und unverhältnismäßige Auflagen beseitigen und Folgendes erheblich erleichtern:

  • die Niederlassung von Unternehmen, wenn zum Beispiel eine natürliche oder juristische Person eine dauerhafte Niederlassung in einem Mitgliedstaat errichten will, und
  • die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen, wenn zum Beispiel ein Unternehmen Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat anbieten will ohne dort eine Niederlassung zu errichten.

Gemäß der Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten "einheitliche Ansprechpartner" einrichten über die Dienstleistungserbringer alle notwendigen Informationen erhalten und alle Verwaltungsformalitäten erledigen können, ohne sich an eine Vielzahl verschiedener Verwaltungsstellen und Behörden wenden zu müssen. Diese "einheitlichen Ansprechpartner" müssen aus der Ferne und elektronisch zugänglich sein.

Vorteile für Konsumenten

Die Dienstleistungsrichtlinie stärkt auch die Rechte von Dienstleistungsempfängern, die sowohl Verbraucher als auch Unternehmen sein können. Sie verbietet z. B. diskriminierende, auf der Staatsangehörigkeit oder dem Wohnsitz des Dienstleistungsempfängers beruhende Bedingungen wie zum Beispiel diskriminierende Tarife.

Außerdem legt sie Maßnahmen fest, mit denen eine hohe Qualität der Dienstleistungen gefördert und Information sowie Transparenz in Bezug auf Dienstleistungserbringer und ihre Dienstleistungen erhöht werden sollen.

Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten gefordert

Zu guter Letzt sind die Mitgliedstaaten gemäß der Dienstleistungsrichtlinie zur gegenseitigen Zusammenarbeit verpflichtet, um eine wirksame Kontrolle der Dienstleistungserbringer und ihrer Dienstleistungen sicherzustellen.

Wann muss die Dienstleistungsrichtlinie umgesetzt werden?

Die Dienstleistungsrichtlinie wurde am 12. Dezember 2006 vom Europäischen Parlament und vom Rat verabschiedet. Die Mitgliedstaaten müssen sie bis zum 28. Dezember 2009 vollständig in ihre nationalen Systeme umsetzen.

Informationsanfragen von Konsumenten

Um etwaige Hindernisse im Zugang zu grenzüberschreitenden Dienstleistungen zu beseitigen, können sich Konsumenten bereits vorab Informationen über Dienstleistungserbringer in anderen EU-Mitgliedstaaten informieren:

  • allgemeine Informationen über die in anderen Mitgliedstaaten geltenden Anforderungen bezüglich der Aufnahme und der Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten, vor allem solche über den Verbraucherschutz;
  • allgemeine Informationen über die bei Streitfällen zwischen Dienstleistungserbringer und -empfänger zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfe;
  • Angaben zur Erreichbarkeit der Verbände und Organisationen, die den Dienstleistungserbringer oder -empfänger beraten und unterstützen können.


© Europäische Gemeinschaften, 1995-2009

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