Die Europäische Kommission hat eine Empfehlung zum Thema Online-Glücksspiele angenommen. Diese ist Teil eines seit 2012 bestehenden Aktionsplanes, der Glückspiel für Konsumenten sicherer und transparenter machen soll.
Nachdem dieser Wirtschaftszweig im europäischen Raum immer größer wird, hat sich die EU vor zwei Jahren des Themas angenommen. In einer ersten Analyse stellte sich heraus, dass die Regelungen der einzelnen Mitgliedsstaaten teilweise zu kurz greifen. Konsumenten, die mit dem Angebot der nationalen Anbieter nicht zufrieden sind, sehr leicht auf ausländische Plattformen wechseln können. Daher ist es laut Einschätzung der Kommission essentiell, einheitliche Standards auf EU-Ebene einzuführen. Damit sollen jene Probleme, die mit dem Glücksspiel im Internet einhergehen, effektiver bewältigt werden.
Jugendschutz und Suchtprävention
Welche Probleme sind das? Zunächst sind auf den einschlägigen Websites viele Informationen, die für die Konsumenten wichtig sind, nicht transparent aufgezeigt. Dazu gehören etwa Bestimmungen zum Jugendschutz, Kosten und Warnungen vor möglichen finanziellen und gesundheitlichen Schäden, die aufgrund von zwanghaftem oder übermäßigem Spielverhalten auftreten können.
Die Kommission hat sich zum Ziel gesetzt, Konsumenten durch bessere Aufklärung und einheitliche Regelungen vor diesen Risiken zu bewahren. Vor allem der Schutz von Minderjährigen soll durch die in der Empfehlung festgehaltenen Maßnahmen gewährleistet werden, zum Beispiel durch klare Altersgrenzen beim Angebot auf Glücksspiel-Websites. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Prävention von Spielsucht. Dazu gibt es verschiedene Ansätze, wie etwa die Registrierung mit persönlichen Daten zur Eröffnung eines Spielkontos. Dadurch hätten sowohl die Spieler selbst als auch die Anbieter eine Kontrollmöglichkeit.
Die Empfehlung im Detail
In einer Mitteilung der Kommission werden folgende Punkte der Empfehlung genannt:
- Für Glücksspiel-Websites sollen Basisinformationen vorgeschrieben werden, insbesondere um die Verbraucher ausreichend über die einschlägigen Risiken aufzuklären. Ferner soll für eine verantwortungsvolle kommerzielle Kommunikation (Werbung und Sponsoring) gesorgt werden.
- Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass Minderjährige keinen Zugang zu Online-Glücksspielen haben und dass die entsprechenden Vorschriften gewährleisten, dass Minderjährige so wenig wie möglich mit Glücksspielen – beispielsweise durch Glücksspielwerbung oder -reklame in Form von Anzeigen oder Rundfunkbeiträgen – in Kontakt kommen.
- Es sollte ein Registrierungsverfahren zur Einrichtung von Spielerkonten geben, so dass Verbraucher Alter und Identität angeben und Betreiber diese Angaben überprüfen müssen. Dies sollte es den Betreibern auch ermöglichen, das Spielerverhalten zu verfolgen und, wenn nötig, einzuschreiten.
- Glücksspieler sollten präventiv Kontrollmechanismen an die Hand bekommen, beispielsweise die Möglichkeit, bereits bei der Registrierung Ausgabenlimits für das Glücksspiel festzusetzen, während des Spiels Informationen über Gewinne und Verluste zu erhalten und das Spiel zeitlich zu beschränken.
- Die Spieler sollten Zugang zu Beratungsstellen haben, die sie im Hinblick auf ihr Spielverhalten unterstützen. Auch sollten sie sich problemlos selbst den Zugang zu Glücksspiel-Websites sperren können.
- Werbung und Sponsoring für Online-Glücksspieldienste sollten transparenter sein und mehr soziale Verantwortung zeigen. So sollten keine falschen Versprechungen über Gewinnchancen gemacht und Verbraucher nicht zu Online-Glücksspielen gedrängt werden. Auch sollte nicht suggeriert werden, dass sich durch das Spiel soziale, berufliche, persönliche oder finanzielle Probleme lösen lassen.
- Die Mitgliedstaaten sollten dafür sorgen, dass Mitarbeiter von Online-Glücksspielbetreibern, die in Kontakt zu den Spielern stehen, im Hinblick auf das Erkennen von problematischem Spielverhalten und den geeigneten Umgang mit den Spielern geschult werden.
(siehe dazu: Pressemitteilung der Europäischen Kommission)
Da es sich um eine Empfehlung der Kommission handelt – und nicht etwa um eine verbindliche Richtlinie – haben die Mitgliedsstaaten Spielraum bei der Umsetzung. Dafür haben sie 18 Monate ab Veröffentlichung der Empfehlung Zeit. Die Kommission behält sich vor, innerhalb von 30 Monaten ab Veröffentlichung zu bewerten, welche Schritte die Mitgliedsstaaten gesetzt haben.