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Gefälschte Nike-Schuhe

Online-Shopping und Zoll

Immer mehr gefälschte Markenprodukte werden verkauft. Geschädigt werden dadurch auch Konsumenten.

Die Tochter von Herrn Hager (Name von der Redaktion geändert) wünschte sich dringend ganz spezielle Nike-Schuhe mit hohen Absätzen. Ihr Vater wollte ihr diesen Wunsch erfüllen, warf die Suchmaschine an und gelangte zur Seite "goforkicks.com". Dort bestellte er ein Paar der High-heel-boots um 146,99 US-Dollar. Somit ging Herr Hager davon aus, dass der Onlineshop seinen Firmensitz in den USA habe.

In Wahrheit aus China

Weil die Schuhe aber nicht ankamen, kontaktierte Herr Hager den Onlinehändler. Und erhielt daraufhin ein EMS-Tracking-Protokoll, demzufolge die Schuhe aus Minhang in China geliefert würden. Immerhin habe es laut diesem Protokoll bereits einen Zustellversuch gegeben. Sicherheitshalber schaute Herr Hager aber auch auf der Internetseite der österreichischen Post nach. Und musste dort lesen, dass die Schuhe vom österreichischen Zoll "angehalten" wurden. Das passiert regelmäßig, wenn der Zoll Markenware entdeckt, die möglicherweise gefälscht sein könnte. Die Inhaber der Marken – also namhafte Unternehmen wie etwa Nike – bekämpfen gefälschte Markenkleidung, Markenschuhe, Markenhandtaschen und andere Waren, die sich zu Unrecht mit klingenden Labels schmücken.

Brief vom Zoll

Der Zoll schickt dann an den Adressaten der mutmaßlich gefälschen Ware einen eingeschriebenem Brief: Er müsse beweisen, dass die Waren doch aus einwandfreier Quelle stammen – oder der Vernichtung zustimmen. So einen Brief bekam auch Herr Hager. Notgedrungen stimmte er der Vernichtung zu, denn wie hätte er denn beweisen sollen, dass die Schuhe nicht gefälscht sind? Er fordert aber von goforkicks.com natürlich die 146,00 Dollar zurück, die er per Kreditkarte bezahlt hatte.

Glimpflich ausgegangen

Antwort bekam Herr Hager keine. So wandte er sich an unser Europäisches Verbraucherzentrum. Wir stellten fest, dass die Internetseite goforkicks.com in den USA registriert war und schickten einen Brief an den Betreiber. Auch wir bekamen keine Antwort. Aber wir konnten Herrn Hager wenigstens einen guten Rat geben: Er möge die Rückbuchung der Kreditkartenzahlung verlangen ("Chargeback"). Diese Rückbuchung wurde auch durchgeführt. Somit hat Herr Hager zumindest keinen Schaden erlitten.

Prüfen, wo man kauft

Um beim Online-Shopping keine bösen Erfahrungen zu machen, ist Vorsicht angebracht. Als erstes sollte man das Impressum eines Online-Shops suchen. Fehlt dieses, ist das schon kein gutes Zeichen. In der EU ist ein Impressum für Online-Shops vorgeschrieben. Generell ist es hilfreich, wenn man weiss, wo die Firma daheim ist, bei der man einkauft. Wenn bei "Kontakt" nur eine E-Mail-Adresse angegeben ist, ist das kein Zeichen von Seriosität. Über die Internetseite www.whois.com kann man feststellen, in welchem Staat eine Internetadresse registriert ist und von wem. Auch Suchmaschinen helfen beim Check von Online-Shops: Viele Markenfirmen warnen bereits vor Online-Shops, die Fäschungen verkaufen.

12. April 2012

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