Wenn Unternehmen die Rechte von Konsumenten missachten, haben diese Anspruch auf die Rückerstattung von Zahlungen. Wie man zu diesem Recht kommt, zeigt ein Bericht der Europäischen Verbraucherzentren.
Das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (EVZ) hat einen Bericht zur Lage in Europa verfasst. Darin werden folgende Fragen behandelt:
- Welche nationalen Regelungen gibt es in Europa?
- In welchen Fällen können Konsumenten mit einer Rückzahlung rechnen?
- Wie läuft eine Beschwerde ab?
- Wer ist zuständig – Händler, Banken, Kreditkartenunternehmen?
- Wohin können sich hilfesuchende Konsumenten wenden – national und international?
Rechte und Pflichten europäischer Konsumenten
Die nationale Gesetzeslage ist in den europäischen Ländern unterschiedlich. Es gibt jedoch einige Regelungen, die auf EU-Ebene gelten. Demnach haben Konsumenten das Recht auf Rückerstattung, wenn:
- es sich um eine nicht-autorisierte Abbuchung handelt, also z.B. die Kreditkarte gestohlen worden ist.
- wenn Güter mit einer Kreditkarte bezahlt wurden, aber der Händler die Rechte des Konsumenten nicht respektiert(z.B. auf Kündigung des Vertrages).
- der Händler bankrott ist.
Für den ersten Punkt ist wichtig, dass der Konsument für die Sicherheit seiner Karte und den dazugehörigen Daten eigenverantwortlich ist. Hat er z.B. seine Karte unbeaufsichtigt in einem nicht abgesperrten Zimmer liegen gelassen, fällt das unter „grobe Fahrlässigkeit“ und der Konsument hat keinen Anspruch auf Rückerstattung von abgebuchten Beträgen.
Banken und Kreditkartenunternehmen
Oftmals gelten die Rechte nur für Kreditkarten, nicht aber für Bankomatkarten. In vielen Ländern haben Banken und Kreditkartenunternehmer interne Regelungen, die beides einschließen bzw. die auch in Fällen greifen, die nicht von der nationalen Gesetzgebung abgedeckt sind. Es ist daher ratsam, sich direkt bei den Unternehmen zu erkundigen. In jedem Fall sollte man sich rasch an die Bank bzw. das Kreditkartenunternehmen wenden, denn bei vielen gilt eine Drei-Monatsfrist. Gut zu wissen: Bei VISA und Mastercard kann man bei Nichtlieferung bereits gezahlter Ware und bei Vertragswidrigkeiten den Anspruch auf Rückerstattung geltend machen.
Die meisten Mitgliedsstaaten verfügen über außergerichtliche Schlichtungsstellen, die zwischen den betroffenen Konsumenten und dem Händler bzw. Unternehmen vermitteln. In vielen Fällen kann so eine Einigung erzielt werden, die in manchen Ländern auch rechtlich bindend ist. Für grenzüberschreitende Fälle können sich Konsumenten an FIN-NET wenden, das Netzwerk der Schlichtungsstellen für Finanzdienstleistungen der Europäischen Kommission.
Tipps für Konsumenten
- In dem Report der Europäischen Verbraucherzentren werden außerdem folgende Tipps für den Ablauf einer Beschwerde zusammengefasst:
- Senden Sie eine schriftliche Beschwerde an den Händler.
- Wenn der Händler nicht antwortet, bankrott ist oder die Beschwerde zurückweist, richten Sie diese schriftlich an Ihr Kreditkartenunternehmen bzw. Ihre Bank.
- Weisen auch diese Ihre Beschwerde zurück, wenden Sie sich an eine Schlichtungsstelle.
- All diese Schritte sollten rasch nach Auftreten des Problems passieren, um eventuelle Fristen einzuhalten.