Zum Inhalt
shutterstock_212317552_surfen.jpg
Bild: shutterstock_212317552_surfen.jpg

Haftung für ungesichertes WLAN

Auch so können Urheberrechtsverletzungen geschehen

Der Betreiber eines WLAN gilt rechtlich gesehen als Internetprovider. Das österreichische Recht verlangt von solchen keine generelle Überwachung des Internetverkehrs. Diese Ansicht hat der EuGH jetzt bestätigt.

Wer von Missbrauch weiß, muss handeln

Wenn der WLAN-Betreiber allerdings – beispielsweise durch ein Anwaltsschreiben – informiert wird, dass über sein Netzwerk durch Außenstehende, die sich von der Straße aus in das WLAN einklinken, Urheberrechtsverstöße stattfinden, dann muss er Gegenmaßnahmen treffen, um einen Missbrauch des Netzwerks durch andere auszuschließen.

Tut er das nicht, kann man ihm vorwerfen, dass er die Urheberrechtsverletzungen der unbekannten Täter bewusst fördert, weil er deren Aktivitäten in Kauf nimmt. Er haftet als sogenannter "Gehilfe" dieser Personen und kann auf Unterlassung geklagt werden.

Urteil des EuGH

In einer Entscheidung aus dem Jahr 2016 (Rechtssache C-484-14) hat sich auch der EuGH zu dieser Thematik geäußert. Es ging in diesem Fall um die Frage, ob ein Geschäftsinhaber, der ein kostenloses und ungesichertes WiFi-Netz zur Verfügung stellt, für Urheberrechtsverstöße haftet, die ein Dritter begeht. Konkret hat ein Fremder ein Album zum Download über das WiFi-Netz angeboten und der Geschäftsinhaber wusste nichts davon. Der Gerichtshof hat hierbei entschieden, dass der Geschäftsinhaber für die Urheberrechtsverletzung eines Nutzers nicht verantwortlich ist, er jedoch aufgefordert werden kann, sein Netz durch ein Passwort zu sichern, um Rechtsverletzungen vorzubeugen.

Situation in Österreich

In Österreich gibt es zu Urheberrechtsverletzungen über ein WLAN noch keine Entscheidung des Höchstgerichts.

Die Vorgaben der bisherigen Rechtsprechung sind aber klar: Man fördert einen Rechtsverstoß anderer dann bewusst, wenn man die Tatumstände kennt und den Rechtsverstoß in Kauf nimmt oder Hinweisen nicht ordentlich nachgeht. Wer darüber informiert wird oder sonst Kenntnis erlangt, dass jemand von außerhalb in das WLAN einsteigt und eine Internettauschbörse betreibt, der haftet für eine bewusste Förderung des Urheberrechtsverstoßes, wenn er nichts dagegen tut.

Wer sein WLAN mit allen zum Stand der Technik gehörenden Maßnahmen gegen den Missbrauch durch Dritte absichert – aktuell gehören dazu der Einsatz einer WPA2-Verschlüsselung und die Verwendung eines starken Passworts – ist auf der sicheren Seite. Er hat dann die ihm zumutbaren Mittel eingesetzt.

Selbst wenn technisch versierte Hacker noch immer mit großem Aufwand in das Netz eindringen könnten – der durchschnittliche Benutzer kann es nicht mehr.

Brief vom Anwalt

Erhält der Betreiber eines WLAN, das wie oben beschrieben gesichert ist, ein Aufforderungsschreiben, sollte es ausreichen, das Passwort zu ändern, die Sicherheitseinstellungen zu überprüfen und dem Anwalt zu antworten, dass man die stärkste verfügbare Verschlüsselung einsetzt und alle zumutbaren Maßnahmen getroffen hat.

Wenn man hingegen ein ungeschütztes ("offenes") WLAN betreibt, sollte man jedenfalls dann, wenn man auf Rechtsverstöße durch Mitbenutzer hingewiesen oder zu einer Passworteingabe aufgefordert wird, sofort eine dem Stand der Technik entsprechende Verschlüsselung einsetzen, sonst riskiert man, als "Gehilfe" des Rechteverletzers zu haften.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Streaming-Plattformen

Der richtige Umgang mit Streaming, Downloads und der Cloud - das EVZ erklärt, wie's geht.

Fremde Bilder und Texte aus dem Internet

Worauf Sie bei der Veröffentlichung von Inhalten im Internet achten sollten, um eine Abmahnung und mitunter beträchtliche Kosten zu vermeiden.

Downloaden, Uploaden, Streamen

Downloaden, Uploaden, Streamen

Der Download und das Streamen von Songs und Filmen erfreut sich großer Beliebtheit. Inwiefern dies legal ist, ist für die meisten User jedoch unklar. Was ist erlaubt und worauf ist zu achten?

Dark Patterns

Dark Patterns

"Dark Patterns" sind Tricks und Taktiken, die angewandt werden, um Sie beim Nutzen von Apps und Webseiten dazu zu bringen, etwas zu tun, was Sie gar nicht vorhatten. Wir erklären hier die unlauteren Methoden und warum die EU Länder versuchen diese zu unterbinden.

Datendiebstahl durch Phishing

Datendiebstahl durch Phishing

Was ist Phishing und wie vermeide ich es in solche Fallen zu tappen? Hier unsere Tipps, um typische Anzeichen von Phishing zu erkennen und im Web sicherer unterwegs zu sein.

Sozialministerium
VKI
EU
ECC
Zum Seitenanfang