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Gut gelaunter Mann hält Smartphone. Umgeben ist er von einem rosafarbenen Hintergrund auf dem 14 Frauenprofile mit Fotos zu sehen sind.
Bild: AdobeStock

Kostenfalle Dating-Portale

Seit Jahren erreichen uns Beschwerden über mehr oder minder etablierte Dating-Plattformen. Was sind die Gründe für die Unzufriedenheit der Suchenden? Egal ob langfristige Beziehung, lockerer Flirt oder Erotik-Abenteuer gesucht wird, die Probleme auf Datingseiten ähneln sich oft.

Ob jemand bereit ist, einen happigen Preis für etwas zu bezahlen oder nicht, liegt bei Erwachsenen normalerweise in deren Eigenverantwortung. Aus rechtlicher Sicht problematisch wird es dann, wenn Interessierte etwas kaufen, was aber irreführend beworben wurde. Sprich, wo eine erbrachte Dienstleistung stark von der in der Werbung erzeugten Erwartungshaltung abweicht. Damit ist beim Thema Dating aber nicht das Versprechen oder gar eine Garantie gemeint, wirklich den oder die Partner:in für die ersehnte Zweisamkeit zu finden. Dies lässt sich weder garantieren noch einfordern, selbst wenn das Vermittlungsportal mit tollen Erfolgsquoten wirbt.

Irreführung mit Fakes

Irreführung liegt dann vor, wenn nach Zahlung und Anmeldung bezahltes Personal romantisches Interesse vortäuscht und falsche Hoffnungen weckt. Dabei werden attraktive, aber vom Unternehmen erstellte Profile als potenzielle Kontakte präsentiert. Durch ansprechende Fotos und Beschreibungen entsteht der Eindruck eines attraktiven Nutzerkreises, der tatsächlich nicht existiert. Besonders dreist ist der Einsatz bezahlter Mitarbeiter oder KI-gesteuerter Chatbots, die während der Probezeit als interessierte Nutzer auftreten, um zur kostenpflichtigen Mitgliedschaft zu verleiten. Beweisbar ist dies allerdings leider sehr schwer.

Angebliche Anmeldung

Aber ganz unabhängig davon, mit wem Sie es auf einem solchen Portal zu tun haben – oft liegt die Irreführung einfach darin, dass den Geschädigten Geldforderungen (über Inkassobüros oder Anwaltskanzleien) zugestellt werden für Webseiten, auf denen sie sich wissentlich nicht angemeldet haben. Die Geschädigten hatten sich in der Regel auf einer anderen Webseite eines Dachunternehmens angemeldet und beispielsweise übersehen, dass sie eine bereits vormarkierte Checkbox hätten deaktivieren müssen, um keinen Vertrag mit anderen Seitenbetreibern einzugehen. Auf solche Opt-out-Tricks zurückzugreifen, ist übrigens widerrechtlich. Genauso widerrechtlich ist eine Verletzung der sogenannten Buttonpflicht durch die Webseite, wo im Bestellprozess die Schaltfläche zum Bestätigen nicht klar die Zahlungspflicht benennt. Selbst wenn ein Vertrag aus dem Firmengeflecht als gekündigt bestätigt wird, buchen die Betreiber der anderen Seiten munter weiter ab oder mahnen aggressiv ein.

Beschwerden dieser Art erreichen uns vermehrt zum in Ungarn eingetragenen Unternehmen HowLogic KFT. Das Unternehmen betreibt u.a. folgende Seiten: 
benaughty.com, chat-flirts.de, datesgern.com, delightsexy.com, engelderliebe.de, findedates.com, findepartner.com, flirtspielchen.de, frechespiele.de, gebensie.com, gibsmir.com, geilekontakte.com, geiletreffs.com, geileverabredungen.com, geilezeit.com, gaysgodating.com, klasseleute.de, laessigedates.com, lokalefrauentreffen.com, maturetenders.com, maturesforfuck.com, mitdirtreffen.com, scharfeliebe.de, spicydesires.com, treffegirls.com, waehlemich.com, wildspank.com

Versteckter Gesamtpreis

Zur Liste unlauterer Marketingtricks gehört es, wenn in Angeboten nicht genau offengelegt wird, welche Leistungen im Service enthalten sind – oder besser gesagt, welche unerwarteterweise nicht inbegriffen sind. Erst nach Anmeldung und Bezahlung wird klar, dass zusätzliche Kosten anfallen. Beispielsweise für erweiterte Suchfunktionen oder Filter. Oder um besonders attraktive Profile überhaupt anschreiben zu können – ein Privileg, das nur im Premium-Tarif enthalten ist.

Eine besonders geschickte Methode, Extrakosten zu verschleiern: Das Anschreiben begehrter Profile wird erst nach dem Ausfüllen einer Umfrage freigeschaltet. Diese soll angeblich prüfen, ob beide „matchen“, also zueinander passen – doch tatsächlich ist dieser Schritt nur gegen eine zusätzliche Gebühr möglich, obwohl bereits ein monatliches Abo bezahlt wurde.

Offensichtlich nutzen Dating-Portale eine Vielzahl von Verschleierungsmethoden (Dark Patterns), um die tatsächlichen Kosten absichtlich undurchschaubar zu machen. Statt der beworbenen, ausgewiesenen Monatsgebühr fordern die Betreiberfirmen in den von uns betreuten Streitfällen oft mehrere hundert Euro an unerwarteter Jahresgebühren. Die Überraschung durch solcherart hohe Kosten kommt oft so zustande, indem das Testabo viel billiger war und das Unternehmen absichtlich nur diese Anfangskosten angab.

Ungewollte Abos und Verlängerungen

Egal ob ein bestehendes Bezahlabo verlängert, oder ein Schnupperabo ausläuft und automatisch kostenpflichtig wird. Sehr oft ist die gesetzlich vorgeschriebene Aufklärung mangelhaft und absichtlich intransparent gestaltet (siehe Klagen gegen Parship) oder völlig unzureichend (50sLove). Besonders dreiste Dating Portale informieren gar nicht darüber (C-Date). Das Gesetz verlangt hier ein gesondertes Erinnerungsschreiben, welches über die Vertragsverlängerung informiert, wenn die Kundschaft nicht von sich aus kündigt. Den Handlungsbedarf, um die Vertragsverlängerung zu verhindern, muss das Unternehmen Ihnen rechtzeitig und klar mitteilen. Das Gesetz sieht außerdem eine angemessene Frist zur Kündigung vor. 

Betreiber wie z.B. HowLogic KFT ignorieren die Vorschrift zur Einräumung eines angemessenen Zeitrahmens für die Ablehnung in ihren Nutzungsbedingungen. Eine bloße Frist von 12 Stunden knapp vor der Verlängerung eines 3-Tages-Abos. Oder bei Laufzeiten von unter 4 Wochen gewähren sie nur eine Frist von 72 Stunden. Dies ist anfechtbar und bewirkt hohe Fallzahlen in unserer ECCnet Datenbank mit über fünfhundert Beschwerden.

Auf der anderen Seite wenden Betreiber allerlei Ablenkungstricks an. Es gab Verurteilungen z.B. wegen unzulässiger Geschäftspraktiken und Vertragsklauseln des Unternehmens PE Digital GmbH, welches hinter Elitepartner und dem Marktführer Parship steht. In Verständigungsemails waren bloß Links zu Webseiten mit den Details enthalten, anstatt die anstehende Verlängerung und die Frist im Text direkt zu nennen. Die Wichtigkeit wurde heruntergespielt, im Betreff wieder kein Hinweis auf eine konkret ablaufende Frist. Stattdessen: “Information zu Ihrem aktuellen Profil: Hinweis auf Laufzeit und die automatische Vertragsverlängerung Ihrer Mitgliedschaft“. Diese Allgemeinplätze im Linktext machten es schwer zu erkennen, worum es überhaupt geht. Wer dem Link folgte, musste sich einloggen. Somit ging die Information über die mögliche Nichtverlängerung und die automatische Fortsetzung des Vertrages zu mehreren hundert Euro Kosten an vielen Kund:innen vorbei.

Verlängerung vertuschen

Die Portale lenken gerne mit allerlei Tricks von einer Vertragsverlängerung ab. Es gab Urteile z.B. wegen unzulässiger Geschäftspraktiken und Vertragsklauseln des Unternehmens PE Digital GmbH, welches hinter Elitepartner und dem Marktführer Parship steht. In Verständigungsemails waren bloß Links zu Startseite des Portals enthalten. Anstatt die anstehende Verlängerung und die Frist im Text direkt zu nennen, mussten sich Mitglieder einloggen und hätten aktiv in ihren Profileinstellungen die aktuelle Laufzeit nachsehen müssen. Dies wurde gezielt heruntergespielt, im Betreff kein Hinweis auf eine konkret ablaufende Frist und einen Handlungsbedarf. Stattdessen: “Information zu Ihrem aktuellen Profil: Hinweis auf Laufzeit und die automatische Vertragsverlängerung Ihrer Mitgliedschaft“. Den Kund:innen wurde so der leichte Zugang zur Information über die Möglichkeit zur Verhinderung der Verlängerung und die automatische Fortsetzung des Vertrages mit mehreren hundert Euro an Kosten vorsätzlich vorenthalten.

Rücktrittsrecht zu Unrecht abgelehnt

Abos von Partnervermittlungen im Internet sind rechtlich gesehen Dienstleistungsverträge im Fernabsatz. Normalerweise hat man bei solchen im Internet abgeschlossenen Verträgen die Möglichkeit zum Rücktritt (Widerruf). Binnen zwei Wochen ist es möglich, sich die Sache zu überlegen und die Leistung doch nicht in Anspruch zu nehmen.
Das Gesetz sieht nun aber eine Ausnahme bei Dienstleistungsverträgen vor, wenn die Kundschaft ausdrücklich die vorzeitige Vertragserfüllung mit Verzicht auf das Rücktrittsrecht verlangt. Achtung: Selbst, wenn ordnungsgemäß auf das Rücktrittsrecht verzichtet wurde, kann dieses nur dann entfallen, wenn die Dienstleistung bereits vollständig erbracht wurde. 

Von Dating-Plattformen (wie Dating Lions GmbH ) wird gerne behauptet, dass der Vertrag bereits mit der Zurverfügungstellung des Dating-Profils bzw. dem Zugang erfüllt wurde. Die Dienstleistung besteht jedoch zum Großteil aus der Übermittlung von geeigneten Vermittlungsvorschlägen und kann demnach nicht vorzeitig entfallen. Die Plattformen können allerdings einen Wertersatz für die bereits in Anspruch genommenen Leistungen verlangen. Aber auch bei dieser Abrechnung wurde getrickst, Parship ließ viele scheidende Kund:innen nur zu deren Ungunsten gehen. Abermals mussten Geprellte mit unserem Musterbief fordern und  ihrem Geld hinterher laufen.

Tricks bei den Laufzeiten

Wenn im Kleingedruckten von einer Verlängerung um den “Vertragszeitraum” die Rede ist, erwartete niemand beim Abschluss z.B. eines Abo von der Dauer eines halben Jahres, dass sich dieses dann automatisch in einen Vertrag mit 12 Monaten Laufzeit verändert. Das Verstecken solcher relevanter Vertragsdetails im Kleingedruckten und in AGBs ist gesetzwidrig.

Ganz allgemein dürfen Verbraucher:innen nicht unangemessen langen Bindungsfristen ausgesetzt sein. Verpflichtet sich das Unternehmen zu wiederkehrenden Leistungen (das ist bei Dating-Portalen normalerweise der Fall), sieht das Gesetz eine Kündigungsmöglichkeit zum Ablauf des ersten Jahres vor. Dies wurde zu den Zweijahresverträgen gegen Parship erfolgreich gerichtlich beanstandet. Sie können einen Vertrag, der länger als ein Jahr dauert, also bis 10 Monate vor Beendigung der Vertragsdauer des ersten Jahres kündigen und müssen dann nicht noch ein weiteres Jahr zahlen. Nach Ablauf des ersten Jahres können sie fortan immer auch halbjährlich kündigen.

Fazit: Ärger ohne Ende. Betreiber von Datingseiten gewähren Nutzern ihre Rechte oft nicht von selbst. Wer sie nicht kennt, läuft Gefahr, in einem unerwünschten Abo festzustecken. Wie Sie sich aus dieser Kostenfalle befreien können, erfahren Sie in diesem Artikel
Ein Tipp: Bezahlen Sie Online-Abos am besten per Kreditkarte. Neben der Möglichkeit einer Rückbuchung sind Kreditkartenunternehmen zudem verpflichtet, im Bezahl-Popup klar die Laufzeit und die Gesamtkosten eines Abonnements zusammenzufassen..

Rotes kreisförmiges Piktogramm zeigt aufgespannte Bärenfalle, darin ein Schild mit dem Wort "Subscribe" und ein Mauscursor.

Wieder raus aus dem Abovertrag

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