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Ihre Rechte als EU-Bürger

Reisen, Wählen und sich informieren

Wer einen EU-Mitgliedsstaat seine Heimat nennt, ist automatisch auch so genannter Unionsbürger. Doch was bedeutet das eigentlich? Eine aktuelle Erhebung zeigt, dass sich zwar viele dieser Tatsache bewusst sind und auch grob die damit verbundenen Rechte kennen – die Details jedoch sind weitgehend unbekannt.

Reisefreiheit ist ein Beispiel eines prominenten Schlagwortes, das viele EU-Bürger kennen. Tatsächlich kann man sich in den Mitgliedsstaaten frei bewegen und auch aufhalten, ohne Visum oder ähnliches. Doch natürlich gilt dieses Recht nicht uneingeschränkt. Um die Einzelheiten wissen laut der Eurobarometer-Untersuchung zur Unionsbürgerschaft viele nicht Bescheid.

Auf der entsprechenden Website der EU-Kommission gibt es dazu detaillierte Informationen in allen EU-Sprachen. Im Folgenden soll ein grober Überblick gegeben werden.

Was bedeutet Unionsbürgerschaft?

Jeder Mensch, der die Staatsangehörigkeit eines der 28 EU-Mitgliedsstaaten besitzt, ist automatisch auch Unionsbürger. Das eine ersetzt das andere nicht, sondern kann als Ergänzung angesehen werden.

Welche Rechte sind mit der Unionsbürgerschaft verbunden?

Unionsbürger haben…

  • das Recht, sich innerhalb des Hoheitsgebiets der EU frei zu bewegen und aufzuhalten;
  • aktives und passives Wahlrecht bei Kommunal  und Europawahlen;
  • das Recht auf Schutz durch die diplomatischen und konsularischen Vertretungen eines beliebigen EU Mitgliedstaats (siehe hierzu auch den Artikel "Hilfe im Ausland: Gleichstellung für EU-Bürger");
  • das Recht auf die Einreichung von Petitionen an das Europäische Parlament sowie von Beschwerden an den Europäischen Bürgerbeauftragten.
  • das Recht, beliebige EU Institutionen zu kontaktieren und eine Antwort zu erhalten (in einer der EU Amtssprachen);
  • das Recht auf Zugang zu den Dokumenten des Europäischen Parlaments, der Europäischen Kommission und des Rates unter bestimmten Bedingungen sowie
  • das Recht auf gleichberechtigten Zugang zum Europäischen Amt für Personalauswahl.
  • Darüber hinaus verbietet der Vertrag Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit (siehe dazu auch die Rubrik "Dienstleistungsrichtlinie").

In der Eurobarometer-Erhebung wurde einerseits untersucht, inwiefern die EU-Bürger allgemein über ihre mit der Unionsbürgerschaft verbundenen Rechte Bescheid wissen. In einer zusätzlichen Umfrage wurde speziell auf das aktive und passive Wahlrecht eingegangen. Es wurden im Oktober 2015 insgesamt 26.555 Bürger aus allen EU-Mitgliedsstaaten befragt.

Erkenntnisse der allgemeinen Erhebung

Allgemein scheint das Wissen der EU-Bürger um ihre Rechte seit der letzten Umfrage gestiegen zu sein. Die Frage, ob sie den Begriff "Unionsbürgerschaft" kennen, haben 87 Prozent, und damit um sechs Prozent mehr als 2012, mit „Ja“ beantwortet. 52 Prozent gaben an, auch zu wissen, was dieser Begriff bedeutet. Ein Großteil der Befragten war sich bewusst, dass man die Unionsbürgerschaft automatisch und zusätzlich zur nationalen Staatsbürgerschaft erhält und nicht aufgeben kann.

Im Kontrast zu diesen Ergebnissen steht jedoch das deutliche Informationsdefizit der EU-Bürger wenn es darum geht, sich gegen Missachtung ihrer Rechte zu wehren. 21 Prozent sagten, sie würden überhaupt nicht wissen, was sie in so einem Fall tun können. 51 Prozent gaben an, sich schlecht informiert zu fühlen. Lediglich drei Prozent antworteten, sehr gut informiert zu sein. Diese Ergebnisse sind seit 2012 annähernd gleich geblieben.


Erkenntnisse der Erhebung zum Wahlrecht

Auch in Bezug auf das aktive und passive Wahlrecht sehen EU-Bürger ein Informationsdefizit. Dieses betrifft mehrere Bereiche und hemmt nach Ansicht der Befragten die Wahlbeteiligung:

  • 84 Prozent wollen mehr darüber wissen, welchen Einfluss der Wahlausgang auf ihren Alltag hat.
  • 83 Prozent wünschen sich mehr Informationen über die Programme und Ziele der antretenden Parteien und Kandidaten bei Parlamentswahlen.
  • 82 Prozent fehlt es an Auskünften zu den Parlamentswahlen an sich.
  • 77 Prozent sehen sich nicht ausreichend über die Kandidaten für den Kommissionspräsidenten informiert.
  • 72 Prozent fordern, dass die Parteien in sämtlichen Unterlagen ihrer Kampagnen aufzeigen, welcher europäischen Partei sie angehören.

Neben dem Mangel an Informationen darüber, wie die Wahlen ablaufen, wer die Kandidaten sind und welche Auswirkungen diese auf das tägliche Leben der Unionsbürger hat, finden viele der Befragten außerdem, dass das Wählen an sich zu kompliziert ist.

So würden 80 Prozent es begrüßen, wenn sie vor den Wahlen einen erklärenden Brief zu Registrierung und Stimmenabgabe erhalten würden. 79 Prozent finden, dass die Registrierung als Wähler gleichzeitig mit jener als Bürger passieren sollte und 69 Prozent wollen sich online in den Wählerregister eintragen können. 67 Prozent wollen auch ihre Stimme elektronisch bzw. online abgeben können.

Gleichzeitig haben aber viele Bedenken in Bezug auf eine elektronische, online-basierte oder postalische Wahlabwicklung. Einerseits gibt es die Befürchtung, dass der Wahlvorgang dadurch zu kompliziert für manche Unionsbürger werden oder es zu Betrug kommen könnte. 52 Prozent äußerten außerdem die Sorge, dass die Sicherheit des Wahlgeheimnisses nicht gewährleistet wäre.

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