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Internetapotheken

Bittere Online-Pillen

Zehn von 16 regulären EU-Internetapotheken lieferten illegale Medikamente nach Österreich.

Die illegale Einfuhr von Arzneien verzeichnet im Zeitalter des Internets rasante Zuwachszahlen. Allein im Jahr 2009 beschlagnahmten die österreichischen Behörden mehr als 27.000 Medikamentenpackungen. Die Liste wird mit großem Abstand angeführt von Potenzmitteln, gefolgt von Haarwuchspräparaten und Diätmitteln. Als Absender treten vor allem Anbieter aus Fernost in Erscheinung.

Doch es sind keineswegs nur gefälschte Präparate aus zweifelhaften Quellen, die illegal die Grenzen passieren. Auch reguläre Versandapotheken bieten ihre Präparate im Internet feil und liefern ihre Ware nach Österreich.

Laut Gesetz nur rezeptfreie Präparate

Gemäß dem Arzneiwareneinfuhrgesetz dürften jedoch ausschließlich rezeptfreie Präparate für den persönlichen Bedarf (maximal drei Packungen eines Medikaments) mit österreichischer Zulassungsnummer ins Land gelangen.

Das Gesetz soll Schutz vor gefälschten und gesundheitsschädlichen Medikamenten bieten und eine effizientere Überwachung und Kontrolle der Arzneiwareneinfuhr ermöglichen. "Die Zollorgane sind verpflichtet, Medikamente, die entgegen dem bestehenden Verbot im Fernabsatz, also über das Internet bestellt wurden, zu beschlagnahmen – und letztlich zu vernichten.

Die Kosten dafür trägt der Besteller – und im Wiederholungsfall drohen Verwaltungsstrafen von bis zu 7.260 Euro", heißt es dazu im Bundesministerium für Finanzen.

Bestellung innerhalb der EU

Die Betonung der Strafbarkeit des Bestellens und die Höhe der Strafe sollen abschreckend wirken. Aber konsequent überwacht wird  von den Behörden lediglich die Einfuhr aus sogenannten Drittstaaten. Für Sendungen, die innerhalb der EU aufgegeben werden, sind laut österreichischem Zoll nur Stichproben vorgesehen.

Unsere Testbestellungen

Wir wollten wissen, ob sich reguläre Versandapotheken im EU-Ausland, die im Gegensatz zu sonstigen Versendern einen gewissen Vertrauensvorschuss beim Konsumenten genießen, an die Gesetzeslage in Österreich halten.

Dazu haben wird bei insgesamt 16 Apotheken in Deutschland, Großbritannien, den Niederlanden und Tschechien Bestellungen aufgegeben. Wir legten unser Augenmerk auf Medikamente, die sehr häufig bei der Selbstmedikation zur Anwendung kommen, etwa Schmerzmittel, fiebersenkende Präparate und Abführmittel.

Alle bestellten Präparate sind zwar in den Herkunftsländern rezeptfrei, unterliegen in Österreich jedoch teilweise der Rezeptpflicht, etwa cortisonhaltige Salben. Deshalb waren wir auch gespannt, ob auf die Verschreibungspflicht in Österreich geachtet wird. Bei anderen Präparaten wie etwa Abführmitteln (Laxanzien), die häufig missbräuchlich verwendet werden, interessierte uns, ob von den Apothekerinnen und Apothekern Informationen zur korrekten Anwendung gegeben werden.

Sechs Apotheken rechtskonform

Von den 16 getesteten Versandapotheken hielten sich sechs an das österreichische Arzneiwareneinfuhrgesetz. Fünf Apotheken in Deutschland und den Niederlanden verweigerten einen Versand nach Österreich. Teilweise war Österreich schon im Online-Bestellformular gar nicht aufgeführt. Auf Nachfrage via E-Mail erhielten wir dann die Antwort, dass eine Lieferung aus rechtlichen Gründen nicht möglich sei.

Korrekt verhielt sich auch die tschechische VfG Cosmian s.r.o. Apotheke. Dieser Anbieter kam unserer Bestellung nach, doch alle gelieferten Präparate (Tussimont, Ibumetin, Dulcolax) verfügen über eine österreichische Zulassungsnummer; rezeptpflichtige Medikamente waren in der Angebotsliste nicht vertreten. Die Lieferzeit betrug vier Tage und war damit die kürzeste aller getesteten Apotheken. Die VfG Cosmian s.r.o. war die einzige jener elf Apotheken, die uns mit Medikamenten belieferten, deren Sendung gesetzeskonform war.

Die anderen zehn (sechs deutsche und vier britische Apotheken) versorgten uns mit in Österreich nicht zugelassenen Arzneimitteln. Zudem erhielten wir von diesen Anbietern Präparate, die, wären sie hierzulande auf dem Markt, der Rezeptpflicht unterliegen würden – etwa cortisonhaltige Salben. Laxanzien, bei denen eine hohe Missbrauchsgefahr besteht, wurden (auch von der VfG) ohne weiteres Nachfragen in teilweise absurd großen Mengen geliefert.

Deutsche Apotheken mit illegaler Lieferung

  • Altstadt Apotheke (D): Die deutsche Apotheke im Test mit den mit Abstand höchsten Versandkosten (24,50 Euro). Hier warteten wir 18 Tage auf die Sendung.
  • Apotheke Buxtehude (D): Ohne Nachfrage wurden vom Abführmittel Drix mit dem Wirkstoff Bisacodyl drei Packungen zu je 200 Stück geliefert. Bei einer empfohlenen Tagesdosis von 1 bis 2 Dragees würde die Menge also für mindestens 300 Tage ausreichen.
  • Für vergleichbare Präparate, die auf dem österreichischen Markt erhältlich sind, findet sich im österreichischen Medikamentenverzeichnis Austria Codex der Hinweis, dass die Notwendigkeit der Anwendung nach sieben Tagen überprüft werden solle. Da Gewöhnungseffekte möglich seien, solle das Präparat nicht regelmäßig angewendet werden. Die Lieferzeit betrug 17 Tage.
  • Fidelis Apotheke (D): Auch hier war eine Bestellung der ausgewählten Medikamente ohne Schwierigkeiten möglich. Der Versand erfolgte relativ rasch. Bereits nach sechs Tagen lagen die Medikamente im Postkasten.
  • Ipill Versandapotheke (D): Die Lieferzeit betrug acht Tage.
  • Lambertus Apotheke (D): Die Lieferzeit betrug elf Tage.
  • Löwen Apotheke (D): Bei der Bestellung wurden zunächst nur die Versandkosten innerhalb Deutschlands angegeben. Vier Tage nach Abgabe der Bestellung erhielten wir eine E-Mail, dass für die Lieferung nach Österreich Portokosten in Höhe von 9,90 Euro (anstatt 3,90 Euro) anfallen würden. Insgesamt verlängerte sich die Lieferzeit auf 25 Tage.

Apotheken aus Großbritannien mit illegaler Lieferung

Auch vier britische Apotheken lieferten ihre Waren illegal nach Österreich. Im Gegensatz zu den deutschen Versandapotheken wurden auf den Bestellformularen allerdings bestimmte Angaben wie Alter des Patienten, Symptome und Beschwerden nachgefragt. Ebenfalls angegeben werden sollte teilweise, ob andere Medikamente eingenommen werden, Nebenwirkungen und Allergien bekannt sind oder ob eine Schwangerschaft vorliegt.

  • Chemist Direct (UK): Die Lieferung von Dulcolax war auf 100 Stück beschränkt. Bei der cortisonhaltigen Salbe wurde davor gewarnt, diese im Gesicht anzuwenden. Zudem erhielten wir per E-Mail die Information, dass die bestellten Präparate nicht über einen längeren Zeitraum angewendet werden sollten. Zu Dulcolax wurde zudem mitgeteilt, dass die Symptome Hinweise für eine ernsthafte Erkrankung sein könnten und das Mittel ohne ärztliche Abklärung nicht über einen längeren Zeitraum eingenommen werden sollte.
    Die Lieferung erfolgte innerhalb von 7 Tagen, die Versandkosten betrugen 14,38 Euro. Wenig vertrauenswürdig war die Tatsache, dass das Ablaufdatum des ebenfalls gelieferten Schmerz- und Fiebermittels für Kinder (Nurofen Children orange) bereits im Folgemonat endete. Die Bezahlung erfolgte mit Kreditkarte.
  • Express Chemist (UK): Auch hier konnte nur eine 100-Stück-Packung Dulcolax bestellt werden. Die Versandkosten betrugen 11,02 Euro. Das Paket wurde zehn Tage nach der Bestellung geliefert. Bezahlt wurde mit Kreditkarte.
  • Natcol.com Pharmacy (UK): Die einzige britische Versandapotheke, bei der wir mehrere Packungen des Abführmittels bestellen konnten. Als besonderen Service bietet die Apotheke eine Expertenberatung zu den bestellten Präparaten an. Die Versandkosten beliefen sich auf 30 Euro, die Lieferzeit betrug acht Tage. Bezahlt wurde mit Kreditkarte.
  • One Click Pharmacy (UK): Auch bei dieser Apotheke war die Bestellung des Abführmittels Dulcolax auf eine 100-Stück-Packung begrenzt. Die Lieferzeit betrug 8 Tage, der Versand kostete 8,98 Euro. Ein Arzneimittel (Schmerz-/Fiebermittel für Kinder) wies allerdings nur eine Mindesthaltbarkeit von drei Monaten ab Lieferzeitpunkt auf. Bezahlt wurde mit Kreditkarte.

Illegale Geschäfte

Ausländische Onlineapotheken halten sich nicht immer an die Gesetzeslage in den Empfängerländern. Lediglich die von der tschechischen VfG Cosmian s.r.o. Apotheke versendeten Arzneimittel sind in Österreich zugelassen, alle anderen Lieferungen waren illegal. Eine Bestellung im Ausland kann folglich mit erheblichen Risiken verbunden sein, da sich der Kunde bei einer Bestellung von nicht in Österreich zugelassenen Präparaten strafbar macht.

Eine Beratung findet im Internet kaum statt. In begrenztem Umfang wird diese noch am ehesten von britischen Onlineapotheken angeboten – allerdings in englischer Sprache. Beim bestellten Abführmittel Dulcolax beispielsweise besteht Missbrauchsgefahr.

Erhebliche Preisunterschiede

Irritierend sind die teilweise beträchtlichen Preisunterschiede bei den Medikamenten, und zwar innerhalb eines Landes. So kostete die 100-Stück-Packung Dulcolax bei den deutschen Versandapotheken zwischen 11,88 und 14,85 Euro. Für die Linola akut Creme 30 g wurden im günstigsten Fall 7,18 Euro verrechnet, der teuerste Anbieter verlangte dafür 10,75 Euro.

Große Unterschiede auch bei den Versandkosten


Auch bei den Versandkosten zeigten sich große Unterschiede. Die meisten Apotheken lassen sich den Versand ins Ausland durch eine Pauschale vergelten. Für einen vergleichbaren Lieferumfang wurden zwischen 2,90 Euro und 30 Euro verrechnet. Das kann Medikamente erheblich verteuern, wie das Beispiel Natcol.com-Pharmacy zeigt. Legt man die kassierten 30 Euro Versandkosten auf die bestellten Produkte um, dann kommt die 60-Stück-Packung Dulcolax Dragees anstatt auf 5,63 Euro plötzlich auf 11,63 Euro.

Für eine Sendung in vergleichbarem Umfang bezahlten wir zwischen 32,48 Euro und 81,02 Euro. In heimischen Apotheken hätte ein solcher Einkauf rund 45 Euro gekostet. Abgesehen von gesundheitlichen und rechtlichen Konsequenzen, die bei einer Bestellung im Internet drohen, kommt der Einkauf in einer Internetapotheke also keineswegs immer günstiger.

Zusammenfassung

  • Gesundheit: Ein Medikamentenkauf per Internet kann mit unkalkulierbaren gesundheitlichen Risiken verbunden sein. Viele im Ausland rezeptfrei erhältliche Präparate sind in Österreich gar nicht auf dem Markt, beziehungsweise unterliegen hierzulande der Rezeptpflicht. Eine Beratung zur richtigen Anwendung der Medikamente findet so gut wie nicht statt.
  • Rechtslage: Wer im Ausland Medikamente bestellt, die nicht in Österreich zugelassen sind, muss bei einer Anzeige mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 7.260 Euro rechnen. Da es dem Konsumenten im Vorfeld einer Bestellung kaum möglich ist zu überprüfen, ob die Präparate über eine österreichische Zulassung verfügen, ist eine Onlinebestellung im Ausland riskant.
  • Preis: Das Bestellen von Medikamenten im Internet kommt nicht unbedingt günstiger als der Kauf in einer österreichischen öffentlichen Apotheke. Preisunterschiede und Versandkosten können die Bestellung erheblich verteuern.

Zu den bestellten Präparaten

  • Abführmittel mit dem Wirkstoff Bisacodyl werden häufig missbräuchlich zur Gewichtsreduktion eingesetzt. Eine längerfristige Einnahme von Abführmitteln schädigt den Darm, der natürliche Stuhldrang geht verloren. Wir haben pro Anbieter jeweils drei Packungen der größtmöglichen Packungseinheit bestellt und teilweise ohne Beratung erhalten. Für österreichische Apotheker besteht bereits beim Kauf einer einzigen Abführmittel-Großpackung Beratungspflicht, da derartige Medikamente nur bei besonderen Indikationen längerfristig angewendet werden sollen.
  • Cortisonhaltige Produkte unterliegen in Österreich prinzipiell der Rezeptpflicht.
  • Schmerz- und fiebersenkende Säfte mit Ibuprofen für Kinder sind in Österreich ebenfalls rezeptpflichtig. Eine Arzneimittelgabe bei Kindern sollte nur unter ärztlicher Anweisung oder zumindest auf Nachfrage erfolgen.

Testkriterien

Im Test waren 16 Internetapotheken aus Deutschland, Großbritannien, Tschechien und den Niederlanden. Getestet wurde, inwieweit die Internetapotheken bei der Bestellung von Arzneiwaren aus Österreich rechtliche Bestimmungen einhalten bzw. nicht einhalten.

  • Laut Arzneiwareneinfuhrgesetz dürfen ausländische Internetapotheken ausschließlich rezeptfreie Präparate für den persönlichen Bedarf (maximal drei Packungen eines Medikaments) mit österreichischer Zulassungsnummer nach Österreich liefern.
  • Rechtlich korrekt handelt ein Anbieter, der eine Lieferung nach Österreich mit dem Hinweis auf die rechtliche Lage ablehnt bzw. Präparate mit österreichischer Zulassungsnummer liefert.
  • Alle bestellten Arzneiwaren unterlagen im Bezugsland nicht der Rezeptpflicht.
  • Konnten Arzneimittel mit den angegebenen Wirkstoffen nicht bestellt werden, wurden Ersatzpräparate ermittelt.

23. März 2011

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