Das Europäische Verbraucherzentrum Österreich erhält immer wieder Beschwerden über Bestellungen von Tickets für diverse Veranstaltungen im Internet.
Vorsicht vor unseriösen Anbietern
Sollten Sie über nicht authorisierte Anbieter Karten kaufen, besteht das Risiko, dass Sie die Karten vorweg bezahlen, diese nicht geliefert werden oder Fälschungen sind.
Betroffene Konsumenten berichten, dass die Firmen, über die die Tickets bestellt wurden, daraufhin nicht auf die Rückerstattungsersuchen antworteten.
Tipps des Europäischen Verbraucherzentrums
- Offizielle Verkaufsstellen: Bestellen Sie Konzertkarten nur bei den offiziellen Vorverkaufsstellen bzw. bei bekannten Ticketwebseiten im Internet. Oft findet man auch auf der Website des Veranstalters des Konzertes, Veranstaltungsortes oder des auftretenden Künstlers einen Hinweis zu den authorisierten Kartenverkäufern.
- Unterlagen ausdrucken und aufheben: Drucken Sie alle Angaben rund um den Bestellvorgang aus und legen Sie diese ab. Im Streitfall haben Sie damit die besseren Karten.
- Zu schön, um wahr zu sein: Bei außergewöhnlichen oder exklusiven Angeboten von Eintrittskarten im Internet oder Karteangeboten bei bereits ausverkauften Konzerten, ist Misstrauen angesagt. Karten dieser Art können gefälscht, über dubiose Kanäle in den Verkauf gelangt sein oder gar nicht existieren.
- Ersatzangebote - ja/nein: Es kommt auch vor, dass sich Kartenbüros mit der Größe der Kontingente verschätzt haben und nicht alle Bestellungen vertragsgemäß abwickeln können. In diesem Fall sind Sie nicht verpflichtet, unzumutbare Ersatzangebote (etwa Tickets in der günstigsten Kategorie mit Sichteinschränkung anstelle von Karten der besten Kategorie vor der Bühne oder gar ein Hansi Hinterseer-Konzert anstelle von AC/DC-Karten) anzunehmen, sondern können den Kaufpreis zurückfordern.
- Kreditkartenzahlung: Haben Sie die Karten per Kreditkarte bezahlt und wurden diese nicht geliefert, dann setzen Sie sich mit Ihrem Kreditkartenunternehmen in Verbindung und ersuchen Sie - nach dem Veranstaltungsdatum - schriftlich eine Rückbuchung der Ticketkosten aufgrund der Nichterbringung der vereinbarten Leistung zu erwirken. Viele Zahlungsinstitute zeigen sich in diesen Fällen kulant.
- Anzeige bei der Polizei: Sollte Sie keine Tickets erhalten haben und ist eine Rückforderung des Kaufpreises nicht gelungen, dann bleibt nur eine Anzeige bei der Polizei.
Aktualisiert am 09.01.2015