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Online-Elektronikhändler: Garantie und Gewährleistung

Resultate eines Website-Screenings präsentiert

Die Europäische Kommission hat heute die Resultate einer Aktion zur Sicherstellung der besseren Durchsetzung von Garantie und Gewährleistung in der EU präsentiert.

Die Kommission hat ein so genanntes Screening koordiniert, das von nationalen Verbraucherschutzeinrichtungen durchgeführt wurde. Dabei wurde geprüft, ob sich Websites, die Smartphones, Computer, Kameras oder Fernseher verkaufen, an die EU-Vorschriften zu Garantie und Gewährleistung halten. Bei 235 von 437 Websites war dies nicht der Fall, da auf diesen keine Informationen verfügbar waren über das Recht der Konsumenten, mangelhafte Produkte innerhalb von zwei Jahren kostenlos umtauschen oder reparieren zu lassen. Als Folge des Screenings haben 80 Prozent der überprüften Websites ihr Informationsangebot richtig gestellt, die verbleibenden 18 Prozent werden weiterhin geprüft und zur Anpassung aufgefordert, um zu gewährleisten, dass die Garantierechte in der gesamten EU gewahrt werden.

Věra Jourová, Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichberechtigung, hat dieses Ergebnis begrüßt: "Mobile phones, computers, cameras or TVs are some of the most popular goods bought online. We can expect competitive cross-border offers to steadily increase in the Digital Single Market. That's why I want consumers to be confident and well informed about their EU guarantee rights. I am glad that the joint efforts of Member States and the Commission ensure that 82% of the websites which were checked for selling such goods now comply with the law."

Screenings von Websites (auch als "online sweeps" bekannt) werden regelmäßig von der EU-Kommission koordiniert und von nationalen Verbraucherschutzeinrichtungen durchgeführt, um Verstöße gegen Konsumentenschutzbestimmungen festzustellen und Unternehmen zur Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zu bringen. Der "Sweep" zu Gewährleistung und Garantie im Elektroniksektor wurde in 26 EU Mitgliedsstaaten durchgeführt (Österreich und Polen nahmen nicht teil), sowie in Norwegen und Island. Es war der achte Sweep seit 2007.

Im Herbst 2014 überprüften Verbraucherschutzeinrichtungen insgesamt 437 Websites, die elektronische Waren anbieten. Sie wurden einerseits aufgrund ihrer Beliebtheit ausgewählt, andererseits als Reaktion auf Verbraucherbeschwerden. Nationale Behörden untersuchten, ob die Onlinehändler im gleichen Maße über die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung informieren wie über die Möglichkeit zum Abschluss einer zusätzlichen, kostenpflichtigen Garantie. Weiters wurde überprüft, ob die Händler eine Mailadresse bereitstellen, an die sich Konsumenten mit Fragen und Beschwerden wenden können, und ob AGB ersichtlich sind.

Die Hauptprobleme waren folgende:

  • Auf 174 Websites fehlte ein Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung zur Übereinstimmung der Güter mit dem Vertrag.
  • Auf 87 Websites wurden Garantien irreführend dargestellt, was Laufzeit und geographische Gültigkeit, sowie Name und Anschrift des Garantieanbieters betraf.
  • Auf 76 Websites war nicht klar ersichtlich, dass die Rechte der Verbraucher nicht durch den Abschluss einer Garantie beeinflusst werden.
  • 52 Websites enthielten unvollständige oder irreführende Informationen über den Namen des Unternehmers, seine Anschrift sowie Mailadresse.

Die Behörden kontaktierten die Unternehmen, welche nicht in Einklang mit EU-Verbraucherrechten agierten und forderten sie auf, ihren Auftritt anzupassen. Bereits 157 Websites sind der Aufforderung gefolgt, 78 weitere müssen die entsprechenden Schritte erst noch tun.

Copyright des englischen Originaltextes: European Commission 2015

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