Ein Überblick des EVZ Österreich, damit Sie wissen, ob das fertig geschnürte Paket oder die Individualreise besser zu Ihnen passt.
Pauschalreise
Bei einer Pauschalreise kauft man Flug und Hotel als Paket zu einem Gesamtpreis von einem Reiseveranstalter. Dadurch haben Sie als Reisender nur einen Vertragspartner, an den Sie sich mit allen Problemen wenden können.
Salopp gesprochen ist der Reiseveranstalter der, von dem der Reisekatalog ist. Die meisten großen Reiseveranstalter, bei denen deutschsprachige Konsumenten normalerweise buchen, haben ihren Sitz in Österreich oder Deutschland.
Flug oder Hotel only
Buchen Sie hingegen den Flug direkt bei der Airline und das Hotelzimmer direkt beim Hotel im Urlaubsland, so entstehen zwei getrennte Verträge mit zwei verschiedenen Vertragspartnern. Gibt es Ungereimtheiten beim Flug, so haben Sie sich an die Fluglinie zu wenden. Entspricht die Unterkunft nicht den Zusagen bei der Buchung, so ist das mit dem Hotelier zu klären.
Oftmals sitzen diese beiden Vertragspartner also in nicht-deutschsprachigen Ländern, mitunter auch außerhalb Europas.
Das Reisebüro
Das Reisebüro, egal ob online oder um’s Eck, ist immer nur Vermittler. Es kann Vermittler von Pauschalreisen, als auch Vermittler von Buchungen eines Fluges oder eines Hotelzimmers sein.
Wie oben erwähnt, wird Ihr Vertragspartner bei einer Pauschalreise der Reiseveranstalter.
Umgemünzt auf die Hotel-Buchung per Onlineportal heißt das: Nicht das Onlineportal ist bei Problemen und Mängeln Ansprechpartner, sondern das jeweilige Hotel, bei dem der Aufenthalt gebucht wurde. Vertragspartner und damit zuständig für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung ist das gebuchte Hotel. Befindet sich dieses im nicht-deutschsprachigen Raum oder gar außerhalb der EU – etwa in Thailand – können Reklamationen sehr mühsam und zeitaufwendig werden.
Tipp: Seriöse Online-Reisebüros stellen leicht auffindbar auf der Startseite oder am Beginn der AGB ihre vermittelnde Rolle klar und geben bei der Buchung die vollständigen Kontaktdaten des von Ihnen ausgewählten Leistungsträgers (Reiseveranstalter, Fluglinie, Hotel) bekannt.
Pauschalreiserichtlinie – mehr Schutz
Aufgrund der Pauschalreiserichtlinie der EU, sind Pauschalreisende gegenüber Individualreisenden besser durch den Gesetzgeber geschützt. Zum einen gibt es für Veranstalter von Pauschalreisen eine verpflichtende Insolvenzabsicherung. Zum anderen bestehen auch Sonderregelungen hinsichtlich der Fragen welche Rechtsordnung anwendbar ist und wo allfällige Gerichtsverfahren stattfinden.
Haben Sie eine Pauschalreise bei einem Reiseveranstalter gebucht, der seinen Firmensitz in der EU hat, so kommen jedenfalls die zwingenden Schutzbestimmungen des österreichischen Rechts zur Anwendung und ein Gerichtsverfahren gegen den ausländischen Reiseveranstalter würde in Österreich stattfinden.
Bei einer individuellen Buchung der einzelnen Leistungen kommt hingegen oftmals ausländisches Recht zur Anwendung. Auch die Wahrscheinlichkeit, dass für eine zwangsweise Rechtsdurchsetzung ausländische Gerichte zuständig sind, ist ungleich höher.