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Roaming endet 2017

Für Reisende in der EU

Die folgenden Informationen wurden einer Pressemeldung der Europäischen Kommission entnommen. Den vollständigen, englischen Text finden Sie hier.

1. Roaming in der EU

Wie funktioniert Roaming in der EU?

Wenn Sie in ein anderes Land verreisen und dort mit Ihrem Handy (oder anderen Geräten mit SIM-Karte) telefonieren, SMS schreiben oder surfen, dann ist das Roaming. Ihr heimischer Mobilfunkbetreiber und der jeweilige Anbieter in Ihrem Reiseland kooperieren, um Ihnen dies zu ermöglichen.

Ihr Anbieter zahlt dem "fremden" Betreiber eine Gebühr, um dessen Netzwerk nutzen zu können. Das ist der Roamingpreis für Großkunden. Dieser hat Einfluss auf die Rechnung beim Endkunden, also auf die Rechnung, die Sie von Ihrem Mobilfunkanbieter bekommen. Deshalb hat die Kommission daran gearbeitet, diese Preise in der EU sowohl für Betreiber, als auch für Konsumenten (Roaminggebühren) zu senken.

Die Verhandlungen mit dem EU-Parlament und den Mitgliedsstaaten über eine Preisobergrenze laufen noch.

Die verschiedenen nationalen Preise für Mobilfunk in der EU

Die Preise für Konsumenten spiegeln die jeweiligen Nutzungsweisen und Marktcharakteristika wider, etwa die signifikanten Kostenunterschiede für den Netzwerkbetrieb. Ein Beispiel: Konsumenten in Lettland zahlen durchschnittlich 3,70€ pro Monat an ihren Handyanbieter, während irische Konsumenten im selben Zeitraum durchschnittlich 23,80€ ausgeben.

EU-Bürger haben unterschiedliche Reisegewohnheiten und jede Destination hat unterschiedliche Netzwerkkosten. Eine aktuelle Studie der Kommission zeigt, dass auch die Angebote für Konsumenten zwischen den Mitgliedsstaaten stark variieren. Für den billigsten Monatsdeal, mit 1GB Datenvolumen, 600 Freiminuten und 225 gratis SMS, zahlt man in Ungarn satte 57€, in Estland lediglich 8€.


 
2. Schritte der EU gegen Roaminggebühren

Die Kommission arbeitet seit 2007 daran, die Roamingkosten für Konsumenten zu senken. Das hat die Gewohnheiten vieler Europäer geändert, die früher ihr Handy im Urlaub ausgeschaltet haben. 2013 hat die Kommission einen Gesetzesentwurf vorgeschlagen, um Roaminggebühren für regelmäßig Reisende in der EU abzuschaffen. Im Oktober 2015 haben das Parlament und der Rat dem zugestimmt und den 15. Juni 2017 als Stichtag für die Umsetzung festgelegt.

Damit einher ging auch eine Übergangszeit und weitere Preissenkung im April 2016. Seitdem zahlen Konsumenten, während sie in der EU reisen, lediglich einen geringen Aufpreis auf den heimischen Tarif: max. 0,05€ pro Minute beim aktiven Telefonieren, 0,02€ pro versandter SMS und 0,05€ pro MB (exkl. MwSt.).

Mit 15. Juni 2017 wird es möglich, das Handy oder andere Geräte (Tablets etc.) im europäischen Ausland genauso zu nutzen wie zuhause, ohne Aufpreis. Die EU nennt dies "roam like at home". Wenn Sie beispielsweise für ein monatliches Paket mit Minuten, SMS und Datenvolumen in Ihrem Heimatland zahlen, wird jedes Telefonat, SMS und jeder Download auf Reisen genauso abgerechnet, als würden Sie daheim auf der Couch liegen. Das bedeutet das Ende der Roaminggebühren, wie sie Urlauber bisher kennen.

Welche Maßnahmen sind für die Abschaffung von Roaminggebühren notwendig?

Die Kommission hat auf Anweisung des Parlaments und des Rates folgende unterstützende Maßnahmen entwickelt:

  • Im Juni 2016 hat die Kommission eine Reform des Roamingmarktes vorgeschlagen, also jener Preise, die Mobilfunkbetreiber einander für die Nutzung der Netze verrechnen. Die vorgeschlagenen Preisobergrenzen von 0,04€/Min., 0,01€/SMS, 0,0085€/MB sollten diese signifikant senken. (Verglichen mit den jetzigen Obergrenzen wäre das jeweils um 20%, 50% und 83% günstiger.) Die entsprechenden Verhandlungen mit dem Parlament und den Mitgliedsstaaten sind noch nicht abgeschlosssen.
  • "Fair use": Betreiber sollen die Möglichkeit haben, missbräuchliche oder unangemessene Nutzung vorzubeugen, sowie den systematischen Verkauf von günstigen SIM-Karten zum permanenten Gebrauch in anderen Ländern. Dergleichen könnte negative Effekte auf den Markt und damit für heimische Konsumenten haben. Die "fair use policy" der Kommission schafft einerseits Klarheit über Konsumentenrechte, andererseits aber auch Sicherheit für Anbieter von günstigen Tarifen.
  • Mobilfunktbetreiber können im Ausnahmefall gewisse Schritte setzen, sofern dies von nationalen Regulierungsbehörden bewilligt wurde, falls die Abschaffung der Roaminggebühren im spezifischen Markt zu Preiserhöhungen für heimische Konsumenten führen könnte.

3. Das Ende der Roaminggebühren für alle Reisenden in der EU

Wie wird das funktionieren?

Mobilfunkbetreiber müssen ihre Roamingdienste zu heimischen Preisen jenen Konsumenten anbieten, die ihren dauerhaften Wohnsitz oder eine stabile Beziehung zu dem Mitgliedsstaat haben, in dem der Betreiber ansässig ist. Wenn notwendig, kann der Betreiber den Konsumenten auffordern, einen entsprechenden Nachweis zu erbringen. Roaminganbieter können faire, gerechtfertigte und verhältnismäßige Kontrollmechanismen mit objektiven Kriterien einsetzen, um missbräuchlichen oder unangemessenen Gebrauch der "Roam like at Home"-Regelung - über regelmäßige Reisen hinaus - festzustellen.

Was wird abgedeckt?

Der Entwurf sieht vor, dass alle europäischen Reisenden ihre SIM-Karte aus einem Mitgliedsstaat, in dem sie wohnen, oder zu dem sie eine stabile Verbindung haben, in jedem anderen EU-Mitgliedsstaat wie zuhause nutzen können.

Beispiele für eine "stabile Verbindung" wären zum Beispiel Pendler, entsandte Arbeitnehmer, sowie Erasmus+ Teilnehmer wie Studenten, Lehrlinge oder Volontäre.

Europäer zahlen damit heimische Preise, wenn sie im Ausland telefonieren, SMS schreiben oder online sind und können alle Dienste ihres Mobilfunktarifs nutzen.

Muss ich mich für "Roam like at Home" registrieren?

Das ist nicht notwendig. Es sollte ab 15. Juni 2017 in allen Mobilfunkverträgen, die Roaming anbieten, automatisch inkludiert sein. Betreiber können jedoch einen Nachweis des Wohnsitzes im jeweiligen Mitgliedsstaat verlangen (falls sie dies nicht ohnehin bereits für die Rechnungslegung tun).

Der Konsument kann auch eine stabile Verbindung nachweisen, mit regelmäßigen Aufenthalten in dem Mitgliedsstaat des Anbieters, wie etwa einen Job oder wiederkehrende Kurse an einer Universität.

Wie werden meine persönlichen Daten geschützt?

Der Entwurf erfordert explizit, dass Roaminganbieter gewisse Datenschutzregeln einhalten müssen. Die Kommission hat dazu die Meinung des europäischen Datenschutzbeauftragten eingeholt. Anbieter können nur jene Informationen nutzen, welche sie ohnehin für Abrechnungszwecke einholen, um zu überprüfen, in welchem Ausmaß Kunden ihr Angebot im Ausland nutzen.

Kann man weiterhin verschiedene SIM-Karten in verschiedenen Mitgliedsstaaten kaufen?

Ja. EU-Bürger können weiterhin jede SIM-Karte in jedem Mitgliedsstaat kaufen und nutzen. Allerdings werden sie vielleicht nicht von "Roam like at Home" profitieren können, wenn sie nicht in dem Mitgliedsstaat ansässig sind, wo sie die Karte gekauft haben (bzw. keine stabile Verbindung dorthin haben).

Welche Rolle nehmen nationale Regulierungsbehörden ein?

Wie bereits unter den derzeitigen Roamingregeln, werden die Regulierungsbehörden auch weiterhin prüfen, ob sich die Mobilfunkbetreiber an die (neuen) Regeln halten.

Gibt es regulierende Schutzbestimmungen?

Es wird Indikatoren und Mittel gegen Missbrauch geben, welche verhältnismäßig, nicht-diskriminierend und transparent sind sowie die Privatsphäre schützen. Um möglichen Missbrauch zu erkennen, kann der Betreiber das Nutzungsverhalten seiner Kunden im In- und Ausland kontrollieren. Allerdings darf er dafür nur jene Informationen heranziehen, die er durch den Vertrag ohnehin hat.

Folgende Indikatoren sind dafür heranzuziehen:

  • Über einen Zeitraum von mindestens vier Monaten wird geprüft, ob der Konsument vorwiegend im heimischen Netz unterwegs ist (Nutzung und Anwesenheit);
  • eine SIM-Karte wird kaum und dann hauptsächlich, wenn nicht sogar ausschließlich, im Ausland genutzt;
  • ein Konsument schließt mehrere Verträge ab bzw. nutzt diverse SIM-Karten, während er im Ausland ist.

Fair-Use-Regelungen müssen der nationalen Regulierungsbehörde mitgeteilt und detailliert im Vertrag angeführt werden.

Missbrauch durch Konsumenten. "Roam like at Home" ist ein Service für Reisende. Stellt ein Betreiber anhand der oben genannten Indikatoren fest, dass ein Konsument es missbräuchlich nutzt, schickt er ihm eine Warnung. Sobald der Kunde diese erhalten hat, hat er zwei Wochen Zeit um die Situation aufzuklären. Sollte er weiterhin im Ausland bleiben, kann der Betreiber geringe Zusatzgebühren verrechnen (gemäß den Obergrenzen für Roamingpreise). Im Streifall muss er ein Beschwerdeverfahren einleiten. Besteht der Konflikt weiterhin, kann der Konsument sich bei der nationalen Regulierungsbehörden melden.

Diese Regeln schützen Konsumenten vor Preiserhöhungen im heimischen Markt:

  • Prepaid-Verträge: Wenn ein Konsument ins Ausland geht, kann er "Roam like at Home" solange nutzen, bis sein Guthaben aufgebraucht ist. Datendienste können zumindest bis zu jenem Volumen nutzen, das mit dem Guthaben der Prepaid-Karte zur Roaming-Preisobergrenze gekauft werden könnten.
  • Verträge mit unlimitierten Datenvolumen bzw. zu sehr geringen Preisen unter der Obergrenze: Wenn ein Konsument ins Ausland geht, kann er weiterhin zu seinem Tarif telefonieren und SMS schreiben. Außerdem kann er das doppelte Datenvolumen nutzen als er zum Preis seines Monatsvertrages gemäß der Obergrenze für Roamingpreise kaufen könnte.

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