Lieferengpässe beim Verkäufer oder Verlust am Transportweg
Der Online-Händler hat Ihnen die Ware innerhalb der mit Ihnen vereinbarten Frist zu liefern. Tut er dies nicht, so gerät er in "Lieferverzug". Sie haben dann die Wahl, ob Sie den Vertrag weiterhin gelten lassen und länger auf die bestellte Ware warten, oder ob Sie unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. In vielen Fällen gilt eine Frist von 2-3 Wochen als angemessen. Alternativ haben Sie vielleicht auch ein 14-tägiges Rücktrittsrecht, lesen Sie dazu unten mehr.
Nachfrist setzen
"Ich habe am 1.1.2019 ein Buch bei Ihnen bestellt (Bestellnr. 12345), welches Sie mir bis 15.1.2019 liefern hätten sollen. Ich setzte Ihnen eine Nachfrist von 14 Tagen. Für den Fall der Nichtlieferung binnen dieser Frist, trete ich hiermit vom Kaufvertrag zurück und verlange die Rückerstattung des Kaufpreises."
Sofern im Kaufvertrag (z.B. in den AGB des Händlers) keine Lieferfrist vereinbart wurde, muss der Verkäufer Ihre Bestellung in seinem Onlineshop binnen längstens 30 Tagen liefern.
Trifft den Unternehmer am Verzug auch ein Verschulden (weil er die Bestellung z.B. aus Unachtsamkeit nicht bearbeitet hat), steht Ihnen auch Schadenersatz zu.
Auf dem Transportweg verloren
Leider kommt es bei Käufen im Internet immer wieder vor, dass die Ware am Transportweg zu Ihnen verloren geht. Ob dies das Risiko des Verkäufers oder des Käufers ist, stellt daher eine wesentliche Frage dar.
Bei einem Vertrag zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer geht das Risiko des Warenverlustes erst mit Ablieferung an den Verbraucher auf diesen über. Wenn das Paket also am Transportweg verloren geht, muss der Kaufpreis nicht von Ihnen bezahlt werden. Wenn Sie aber den Transport selbst organisieren, weil Sie nicht eine vom Unternehmer vorgeschlagene Versandart gewählt haben, geht das Risiko schon ab Übergabe an den von Ihnen bestimmten Transporteur auf Sie über.
Rücktrittsrecht
Bei Fernabsatzverträgen (z.B. Online-Shopping), wo Sie 14 Tage ab Erhalt der Ware ein Rücktrittsrecht haben, ist der Rücktritt natürlich auch möglich, wenn das Paket (noch) nicht bei Ihnen angekommen ist.
Doch Achtung, bei Verträgen, die vom Rücktrittsrecht ausgenommen sind (wie etwa die Bestellung von Waren, die extra nach Ihren Spezifikationen angefertigt wurden), hilft dies nicht weiter. Genaues dazu erfahren Sie in unserem Artikel "Rücktrittsrecht beim Onlineshopping".