Maut in Schweiz – nur Jahresvignette
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Der Aufkleber gilt für alle Motorfahrzeuge (inkl. Motorräder) inklusive Anhänger bis 3,5 Tonnen. Es gibt keine Kurzzeitvarianten davon, der Preis ist ohne Mehrwertsteuer und es gibt derzeit - obwohl in Diskussion und geplant für 2023 - noch keine elektronische Vignette. Bei Einführung nächstes Jahr sollen dann beide Varianten so wie in Österreich parallel gelten.
Eine interaktive Übersicht über mautpflichtige Straßen in der Schweiz findet sich hier und Antworten auf meist gestellte Fragen auf dieser Webseite des Schweizer Zolls.
Geltungszeitraum: Die Klebevignette für die Schweiz gibt es nur als Jahresvignette und diese gilt 14 Monate lang. Eine Stückelung in kürzere Zeitabschnitte wie in anderen Ländern gibt es nicht. So wie in Österreich gilt die Schweizer Vignette fürs nächste Jahr ab Anfang Dezember und wer eine Vignette vom Vorjahr hat, darf damit bis Ende Jänner des angebrochenen Jahres fahren.
Strafe: Ohne Vignette zahlt man in der Schweiz eine Strafe von 200 Franken plus die 40 für die neue Vignette.
Zusätzliche Streckenmaut: Diverse Tunnel, wie etwa der St.Bernhards Tunnel oder Bergpässe (eventuell mit Autoverladung) kosten Extramaut und diese Kosten sind nicht von der Vignette abgedeckt. Eine gute Übersicht bietet eine ADAC Seite.
Links
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https://europakonsument.at/node/65132
Vignette beim Schweizer Zoll kaufen
https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home/information-private/reisedokumente-und-strassenabgaben/vignette--autobahngebuehr…
ADAC Seite zu Tunnel und Bergpassmaut in der Schweiz
https://www.adac.de/reise-freizeit/maut-vignette/schweiz/