Sollte Ihr eigener Versuch, Ihre Gewährleistungsansprüche beim Nintendo-Kundenservice dennoch erfolglos verlaufen, dann können wir (das europäische Verbraucherzentrum Österreich) Sie in der Angelegenheit mit der Nintendo of Europe GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main unterstützen.
Sind Sie vom Joy-Con-Drift-Fehler der Nintendo Switch betroffen?
👉🏼 Machen Sie bei unserer kurzen Online-Umfrage mit!
- Welche Erfahrungen haben Sie mit der Nintendo Switch und deren Joy-Controllern gemacht?
- Hatten Sie Probleme und haben sich bei Nintendo beschwert?
- Wie hat das Unternehmen reagiert?
- Waren Sie mit der Abwicklung zufrieden?
Wir sammeln Erfahrungen von Nutzer:innen.
Die Umfrage ist bis inklusive 19. Oktober 2023 zugänglich und dauert zwischen 5–10 Minuten.
Wie sieht es mit Drift Problemen bei anderen Herstellern aus?
Auch beim Dualsense Controler der PS5 berichten Spieler:innen oft vom nervigen Stick Drift. Es gibt eine Menge an Selbstreparatur Artikeln dazu im Netz und ein versuchtes Softwareupdate von Sony, aber derzeit keine erweiterten Ansprüche auf Reparatur durch den Hersteller Sony. Eine Sammelklage zum Dualsense Drift läuft bislang ergebnislos in den USA. Über die Xbox von Microsoft ist wieder jede Menge über Verbindungsprobleme der Controller mit der Xbox X Series zu lesen, auch hier kein pauschales Reparaturangebot von Herstellerseite, außer einem Softwareupdate.
Wenn man nun z.B. eine XBox oder eine Sony Playstation hat und sich der Drift Fehler bei den Controller erst nach zwei Jahren Besitz stärker bemerkbar macht, gibt es im Moment also keine guten Neuigkeiten.
Da in Europa keine erweiterte Garantie seitens der Hersteller ausgerufen wurde, wie notgedrungenen und als mehr oder weniger freiwillige Ausnahme durch Nintendo, befinden sich Betroffene im Besitz der Dualsense oder X Series Eingabegeräte mit Macken hier im ganz normalen Gewährleistungsrecht. Dabei hängt alles davon ab, ob der nicht selbst verschuldete Mangel noch im Zeitrahmen der gesetzlichen zweijährigen Gewährleistung auftrat. Das bedeutet konkret, dass ab Erhalt der Ware der Wunsch nach Verbesserung des Mangels rechtzeitig innerhalb von 27 Monaten an den:die Verkäufer:in gerichtet werden muss.
In der EU müssen gewerbliche Verkäufer:innen für ein mangelhaft verkauftes Produkt zwei Jahre lang geradestehen. Als mangelhaft verkauft gilt zum Beispiel, wenn das Produkt mit absichtlich eingebautem und vorzeitigen Verschleiß entworfen wurde (Obsoleszenz). Es sollte absichtlich schnell kaputt gehen, damit es nachgekauft wird. Im ersten Jahr muss der Kunde das nicht beweisen, die Beweislast über die einwandfreie Zustand der Ware liegt beim Handel. Hier wird in der Regel bereitwilliger repariert, ausgestauscht, oder ein Preisabschlag gewährt. Im zweiten Jahr wandert die Beweispflicht zur Kundenseite, da wird es in der Praxis schwierig nachzuweisen, dass das Gerät nicht durch unsachgemäßen Gebrauch kaputt ging und eine gratis Verbesserung einzufordern.
Chronologie der Ereignisse in der Causa Nintendo-Switch-Controller
2017 – Probleme treten zutage
Der japanischen Videospielehersteller Nintendo bringt am 3. März 2017 die Hybrid-Konsole Nintendo Switch auf den Markt. Das Gerät ist beliebt, es taugt gleichzeitig als Standkonsole zu Hause, wenn man es zum Beispiel an ein TV-Gerät anschließt, aber auch als Handheld-Gerät für unterwegs. Weltweit millionenfach verkauft, war die Konsole während der Pandemie zeitweise sogar vergriffen und nicht mehr zu bekommen. Dennoch hatten sich seit der Einführung tausende Spieler:innen beschwert, da binnen eines Jahres bei sehr vielen immer wieder dieselben Probleme auftraten. Somit war seit Jahren bekannt, dass die Spielekonsole nicht ausreichend gegen Schweiß und Schmutz abgedichtet war. Durch den sogenannten Joy-Con-Drift-Fehler wurden manche Spiele unzumutbar, die Controller gaben falsche Steuersignale ab und trieben einen beim Spielen zur Weißglut. Dabei reagieren die Joy-Cons gar nicht oder lassen zum Beispiel Spielfiguren von selbst und unkontrollierbar in eine beliebige Richtung laufen.
2019 – USA: Einzel- und Sammelklagen
Eine Anwaltskanzlei startet in den USA eine der ersten Klagen, die später zu einer weitflächigen Sammelklage (Class Action Lawsuit) gegen Nintendo auf Grundlage des Joy-Con-Drift-Fehlers führen soll. Der Fall "Sanchez et. al. v. Nintendo of America" erregt viel Aufsehen. Zur Sammelklage werden nun auch Kläger:innen aus 16 US-Bundesstaaten dazu genommen, die beim Modell Nintendo Switch Lite nach wenigen Dutzend Nutzungsstunden ähnliche Drift-Probleme hatten . Den japanischen Kund:innen bietet Nintendo daraufhin eine kostenlose Reparatur an.
2020 – Strenge Gesetze in Frankreich
Die Verbraucherschützer:innen von UFC Que Choisir klagen Nintendo in Frankreich, da das Modell "Switch" zu schnell kaputt wird. Der vorzeitige Verschleiß elektronischer Schaltungen und die mangelhafte Abdichtung machen das Gerät verfrüht unbrauchbar, so der Vorwurf. Und das ist in Frankreich strafbar. Für sogenannte "geplante Obsoleszenz" sieht das Gesetz eine Geldstrafe vor, die bis zu fünf Prozent des Jahresumsatzes eines Unternehmens ausmachen kann.
Währenddessen wird die US-Sammelklage aus formellem Grund abgewiesen. Da die Nutzungsbedingungen (EULA) zur Switch den Ausschluss einer gerichtlichen Klage beinhalten, wird stattdessen nur eine Arbitrage (ein Schiedsgerichtsverfahren) eingeleitet.
2021 – Erstes Eingeständnis seitens Nintendo
Bei einem Zusammentreffen mit Investor:innen entschuldigt sich der Firmenpräsident von Nintendo Shuntaro Furukawa erstmals offiziell und allgemein bei der Kundschaft wegen des Controller-Problems. Allerdings wird Nintendo im Anschluss wegen der laufenden US-Verfahren keine konkrete Lösung vorschlagen. Es wird vorerst also nur vertröstet und später auf Software Updates für einzelne Spiele und ein Neukalibrieren der Controller verwiesen, anstatt substantielle Verbesserungen an der Hardware durchzuführen.
2022 – Pauschaler Austausch in UK
Eine Studie der größten britischen Konsumentenschutzorganisation Which? zeigt auf, dass zwei von fünf befragten Switch-Classic-Besitzer:innen vom Drift-Problem betroffen waren. Bei rund 60 Prozent treten diese Probleme schon binnen des ersten Jahres auf. Es ist von einem mechanischen Fehldesign in verbauten Schaltkreisboards aus Plastik die Rede. Kritisiert wird auch die Untätigkeit des Herstellers angesichts der versprochenen und ausstehenden Verbesserungen von 2021. So wie zuvor in Japan bietet der britische Nintendo-Geschäftszweig fortan die völlig kostenlose Reparatur oder den Ersatz aller Joy-Con-Controller an, die in Großbritannien seit 2017 verkauft wurden.
2023 – EU-Lösung über klassische Gewährleistung hinaus
In der EU beriefen sich viele Besitzer:innen der Switch gar nicht auf die Ihnen zustehenden EU-Gewährleistungsrechte. Viele Controller ließen sich nicht einfach oder kostenlos reparieren, die Käufer:innen waren gezwungen, die Controller einfach nachzukaufen. Nebenbei türmte sich also auch ein Berg aus E-Schrott wegen abertausender weggeworfener Controller. Die Dachorganisation der Verbraucherschutzverbände BEUC hatte bis Anfang 2021 rund 25.000 Beschwerden aufgrund des Problems gesammelt. In weiterer Folge beschäftigten diese massiven Warnmeldungen das CPC-Netzwerk. Das CPC ist der Verband aller Durchsetzungsbehörden der EU, welcher sich grenzüberschreitender Verbraucherprobleme annimmt. Die EU-Kommission erwirkte auf Basis der CPC-Intervention im Frühling 2023 folgende Zusagen von Nintendo:
- Allen Verbraucher:innen steht nun das Recht auf eine kostenlose Reparatur für die betroffenen Controller der Spielkonsole Nintendo Switch zu.
- Dieser Anspruch geht über die gesetzliche Gewährleistung hinaus und zwar "lebenslang". Der Anspruch besteht somit auch bei Controllern, die vor mehr als zwei Jahren gekauft wurden. Dabei ist zudem unerheblich, ob die Controller durch Verschleiß oder einen Defekt die Reparatur benötigen.
Webinar: Online-Gaming und Kinder
Am 24.10.2023 ab 18:00 Uhr informieren ein VKI-Rechtsexperte sowie ein Rechtsanwalt via Zoom unter anderem über typische Probleme mit Lootboxen, die Geschäftsfähigkeit Minderjähriger, anwendbares Recht sowie über die Datenschutzproblematik in einem Online-Webinar. Erziehungsberechtigte und anderen interessierte Erwachsenen erhalten hier Tipps und eine juristische Einschätzung. Fragen (auch zu Ansprüchen gegenüber Nintendo) sind bei der Live-Veranstaltung willkommen.
Weitere Informationen und wie Sie sich anmelden können 👉🏼 Webinar zu Online-Gaming und Kinder.
Links
EU Presseaussendung zum Thema in deutscher Sprache
https://germany.representation.ec.europa.eu/news/verbraucherschutz-nintendo-stimmt-kostenloser-reparatur-von-defekten-n…