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Nintendo Switch Spielkonsole auf grünem Untergrund. Darunter zwei abgenommene "Joy"-Controller.
Von der Nintendo Switch wurden weltweit rund 130 Millionen Stück verkauft. Bild: Daniela Decker / VKI

Gratis Reparatur von Nintendo Switch Controllern

, aktualisiert am

Nach jahrelangen Problemen erklärt sich der Spielekonsolenhersteller Nintendo zu kostenlosen Reparaturen seiner problematischen aufsteckbaren Nintendo-Switch-Controller bereit. Wem also beim Zocken auf der Switch die Spielfiguren ohne eigenes Zutun "abdriften" und dabei der technische Mangel evident ist, sollte sich an den Kundenservice von Nintendo wenden. Aufgrund der Zusagen an die EU Kommission darf der Konzern die kostenlose Reparatur nicht ablehnen.

Sollte Ihr eigener Versuch, Ihre Gewährleistungsansprüche beim Nintendo-Kundenservice dennoch erfolglos verlaufen, dann können wir (das europäische Verbraucherzentrum Österreich) Sie in der Angelegenheit mit der Nintendo of Europe GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main unterstützen.

Sind Sie vom Joy-Con-Drift-Fehler der Nintendo Switch betroffen?

Vier Joy-Controller der Nintendo Switch in den Farben blau, rot, grün und rosa.
Die abnehmbaren Controller der Nintendo Switch: die sogenannten Joy-Cons. Bild: Daniela Decker / VKI

👉🏼 Machen Sie bei unserer kurzen Online-Umfrage mit!

  • Welche Erfahrungen haben Sie mit der Nintendo Switch und deren Joy-Controllern gemacht? 
  • Hatten Sie Probleme und haben sich bei Nintendo beschwert? 
  • Wie hat das Unternehmen reagiert? 
  • Waren Sie mit der Abwicklung zufrieden?

Wir sammeln Erfahrungen von Nutzer:innen.

Die Umfrage ist bis inklusive 19. Oktober 2023 zugänglich und dauert zwischen 5–10 Minuten.

Hier die Chronologie der Ereignisse in der Causa Nintendo-Switch-Controller:

2017 – Probleme treten zutage

Der japanischen Videospielehersteller Nintendo bringt am 3. März 2017 die Hybrid-Konsole Nintendo Switch auf den Markt. Das Gerät ist beliebt, es taugt gleichzeitig als Standkonsole zu Hause, wenn man es zum Beispiel an ein TV-Gerät anschließt, aber auch als Handheld-Gerät für unterwegs. Weltweit millionenfach verkauft, war die Konsole während der Pandemie zeitweise sogar vergriffen und nicht mehr zu bekommen. Dennoch hatten sich seit der Einführung tausende Spieler:innen beschwert, da binnen eines Jahres bei sehr vielen immer wieder dieselben Probleme auftraten. Somit war seit Jahren bekannt, dass die Spielekonsole nicht ausreichend gegen Schweiß und Schmutz abgedichtet war. Durch den sogenannten Joy-Con-Drift-Fehler wurden manche Spiele unzumutbar, die Controller gaben falsche Steuersignale ab und trieben einen beim Spielen zur Weißglut. Dabei reagieren die Joy-Cons gar nicht oder lassen zum Beispiel Spielfiguren von selbst und unkontrollierbar in eine beliebige Richtung laufen.

2019 – USA: Einzel- und Sammelklagen

Eine Anwaltskanzlei startet in den USA eine der ersten Klagen, die später zu einer weitflächigen Sammelklage (Class Action Lawsuit) gegen Nintendo auf Grundlage des Joy-Con-Drift-Fehlers führen soll. Der Fall "Sanchez et. al. v. Nintendo of America" erregt viel Aufsehen. Zur Sammelklage werden nun auch Kläger:innen aus 16 US-Bundesstaaten dazu genommen, die beim Modell Nintendo Switch Lite nach wenigen Dutzend Nutzungsstunden ähnliche Drift-Probleme hatten . Den japanischen Kund:innen bietet Nintendo daraufhin eine kostenlose Reparatur an.

2020 – Strenge Gesetze in Frankreich 

Die Verbraucherschützer:innen von UFC Que Choisir klagen Nintendo in Frankreich, da das Modell "Switch" zu schnell kaputt wird. Der vorzeitige Verschleiß elektronischer Schaltungen und die mangelhafte Abdichtung machen das Gerät verfrüht unbrauchbar, so der Vorwurf. Und das ist in Frankreich strafbar. Für sogenannte "geplante Obsoleszenz" sieht das Gesetz eine Geldstrafe vor, die bis zu fünf Prozent des Jahresumsatzes eines Unternehmens ausmachen kann. 
Währenddessen wird die US-Sammelklage aus formellem Grund abgewiesen. Da die Nutzungsbedingungen (EULA) zur Switch den Ausschluss einer gerichtlichen Klage beinhalten, wird stattdessen nur eine Arbitrage (ein Schiedsgerichtsverfahren) eingeleitet.

2021 – Erstes Eingeständnis seitens Nintendo

Bei einem Zusammentreffen mit Investor:innen entschuldigt sich der Firmenpräsident von Nintendo Shuntaro Furukawa erstmals offiziell und allgemein bei der Kundschaft wegen des Controller-Problems. Allerdings wird Nintendo im Anschluss wegen der laufenden US-Verfahren keine konkrete Lösung vorschlagen. Es wird vorerst also nur vertröstet und später auf Software Updates für einzelne Spiele und ein Neukalibrieren der Controller verwiesen, anstatt substantielle Verbesserungen an der Hardware durchzuführen. 

2022 – Pauschaler Austausch in UK

Eine Studie der größten britischen Konsumentenschutzorganisation Which? zeigt auf, dass zwei von fünf befragten Switch-Classic-Besitzer:innen vom Drift-Problem betroffen waren. Bei rund 60 Prozent treten diese Probleme schon binnen des ersten Jahres auf. Es ist von einem mechanischen Fehldesign in verbauten Schaltkreisboards aus Plastik die Rede. Kritisiert wird auch die Untätigkeit des Herstellers angesichts der versprochenen und ausstehenden Verbesserungen von 2021. So wie zuvor in Japan bietet der britische Nintendo-Geschäftszweig fortan die völlig kostenlose Reparatur oder den Ersatz aller Joy-Con-Controller an, die in Großbritannien seit 2017 verkauft wurden.

2023EU-Lösung über klassische Gewährleistung hinaus

In der EU beriefen sich viele Besitzer:innen der Switch gar nicht auf die Ihnen zustehenden EU-Gewährleistungsrechte.  Viele Controller ließen sich nicht einfach oder kostenlos reparieren, die Käufer:innen waren gezwungen, die Controller einfach nachzukaufen. Nebenbei türmte sich also auch ein Berg aus E-Schrott wegen abertausender weggeworfener Controller. Die Dachorganisation der Verbraucherschutzverbände BEUC hatte bis Anfang 2021 rund 25.000 Beschwerden aufgrund des Problems gesammelt. In weiterer Folge beschäftigten diese massiven Warnmeldungen das CPC-Netzwerk. Das CPC ist der Verband aller Durchsetzungsbehörden der EU, welcher sich grenzüberschreitender Verbraucherprobleme annimmt. Die EU-Kommission erwirkte auf Basis der CPC-Intervention im Frühling 2023 folgende Zusagen von Nintendo:

  • Allen Verbraucher:innen steht nun das Recht auf eine kostenlose Reparatur für die betroffenen Controller der Spielkonsole Nintendo Switch zu. 
  • Dieser Anspruch geht über die gesetzliche Gewährleistung hinaus und zwar "lebenslang". Der Anspruch besteht somit auch bei Controllern, die vor mehr als zwei Jahren gekauft wurden. Dabei ist zudem unerheblich, ob die Controller durch Verschleiß oder einen Defekt die Reparatur benötigen.

Webinar: Online-Gaming und Kinder

Bildschirm mit Videospiel im Hintergrund davor das VKI Logo und das Wort Webinar, daneben Portraits der beiden VKI Vortragenden
Bild: VKI

Am 24.10.2023 ab 18:00 Uhr informieren ein VKI-Rechtsexperte sowie ein Rechtsanwalt via Zoom unter anderem über typische Probleme mit Lootboxen, die Geschäftsfähigkeit Minderjähriger, anwendbares Recht sowie  über die Datenschutzproblematik in einem Online-Webinar. Erziehungsberechtigte und anderen interessierte Erwachsenen erhalten hier Tipps und eine juristische Einschätzung. Fragen (auch zu Ansprüchen gegenüber Nintendo) sind bei der Live-Veranstaltung willkommen. 

Weitere Informationen und wie Sie sich anmelden können 👉🏼 Webinar zu Online-Gaming und Kinder.

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