Bevor sich ein Vertrag verlängert, müssen Kunden einen gesonderten und eindeutigen Hinweis erhalten. Dieser muss klarstellen, dass eine Verlängerung bevorsteht, sofern der Kunde nicht innerhalb einer Frist kündigt. Diese Regelung steht im Konsumentenschutzgesetz (KSchG).
Parship : Unzureichende Information
Parship ist dieser Pflicht nicht ausreichend nachgekommen, wie jetzt auch das Oberlandesgericht Wien (OLG) urteilt. Die Partnerbörse hat ihren Kunden bisher eine Mail geschickt, deren Inhalt und Betreff nicht auf die bevorstehende Vertragsverlängerung hingedeutet haben. In der Mail war ein Link - erst wenn die Konsumenten diesem folgten und sich auf der Parship-Website in ihr Kundenkonto einloggten, erhielten sie diese Information.
VKI klagt
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat gegen diese Praxis geklagt (wir haben berichtet). In erster Instanz entschied das Handelsgericht Wien bereits gegen Parship, was nun vom OLG bestätigt wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
In unserem ausführlichen Artikel sowie auf der Website der Rechtsabteilung des VKI finden Sie weitere Informationen und Musterbriefe für Ihre Forderungen gegen Parship.
Tipps, wie Sie sich vor Problemen mit Online-Partnerbörsen schützen können, geben wir in unserem Artikel.