Bittere Pillen - Risiken bei Onlinemedikamenten
Vielmehr Menschen haben ihr Kaufverhalten in der Pandemie noch stärker in Richtung Internet verlagert. Aber gerade bei Medikamenten und Gesundheitsprodukten ist Vorsicht geboten. Nicht alle Händler halten sich an die in Österreich geltenden Bestimmungen und Fälschungen sind leider ein gutes Geschäft. Jedes Jahr zieht der Zoll in Stichproben große Mengen gefälschter oder illegaler Arzneimittel aus dem Verkehr. Angetrieben durch die Verunsicherung der Menschen durch die Corona-Welle wurden im Vorjahr um 58 % mehr illegale Arzneimittel beschlagnahmt. Wie Sie eine seriöse Online-Apotheken erkennen, welche Produkte verkauft werden dürfen und welche rechtlichen Bestimmungen zu beachten sind, haben wir in diesem Artikel zusammengestellt. Unterstützung kam dabei durch unsere Kooperationspartner Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG), Österreichische Apothekerkammer und Zollbehörde.
Online-Apotheken im Trend
Hinter die Dropshipping Fassade geblickt
Auch Besteller strafbar
Apotheken, die im EU-Raum tätig sind, müssen die nationalen Qualitätsvorgaben und Bestimmungen in Bezug auf die Rezeptpflicht einhalten. Erkennbar sind zugelassene Online-Händler (in Österreich ausschließlich Apotheken) durch ein EU-weites Sicherheitslogo. Ein weißes Kreuz, das mit grünen Querstreifen hinterlegt ist, ergänzt um die Landesflagge, soll signalisieren, dass alle Vorgaben eingehalten werden. So weit die Theorie. Praxistests durch Verbraucherverbände haben leider ergeben, dass trotzdem immer wieder nicht zugelassene Medikamente nach Österreich gelangen.
Damit macht sich letztlich auch der Besteller selbst strafbar. Auf Nummer sicher gehen Sie daher, wenn Sie Medikamente ausschließlich über öffentliche Apotheken beziehen bzw. rezeptfreie Arzneimittel über zertifizierte Webshops der österreichischen Apotheken bestellen.
Einen Fakeshop erkennen
Erfahrungsberichte checken
Kaufen Sie nur dann, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:
- Produkt ist in Österreich zugelassen und rezeptfrei erhältlich.
- Apotheke hat Sitz in einem EU/EWR- Mitgliedsstaat.
- Europäische Sicherheitslogo ist auf der Website und ein Klick darauf führt zum offiziellen Eintrag der nationalen Aufsichtsbehörde
- Ihr Einkauf erfolgt für den eigenen Bedarf, maximal 3 Packungen pro Produkt.
- Eine Liste der registrierten und geprüften österreichischen Versandapotheken finden Sie unter diesem Link
Achtung vor Anbietern ohne Lizenz
Täuschende Ähnlichkeit
Auf eigene Gefahr
Fälschungen erkennen
Nehmen Sie das Produkt keinesfalls ein, wenn Ihnen diese Verdachtsmomente auffallen:
- Der Beipackzettel oder die Kartonverpackung fehlt, oder die Verpackung schaut anders aus als üblich. Ein in Österreich zugelassenes Medikament würde niemals ohne Beipackzettel die Qualitätskontrollen durchlaufen können.
- Die Tablette oder das Pulver hat eine ungewöhnliche Farbe, schmeckt anders oder wirkt anders. Spätestens da ist es höchste Zeit, zur Abklärung einen Arzt oder eine Apotheke aufzusuchen.
- Im Zweifelsfall können Sie das Produkt online im Arzneispezialitätenregister nachschlagen. Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) listet dort alle in Österreich zugelassenen Arzneimittel auf. Bei der BASG können Sie auch Ihren Verdacht auf eine Fälschung mailen.
- Auch Verbraucherseiten sowie die Websites des BASG und der Europäischen Arzneimittel Agentur (EMA – European Medicines Agency) liefern Hinweise auf aktuell im Umlauf befindliche Fälschungen.
Medikamente im Produkt-Check
Medikamente können starke Wirkstoffe enthalten. Daher gibt es für viele Produkte eine Rezeptpflicht. Nahrungsergänzungsmittel sind ohne Rezept erhältlich, sie gelten als eine Art ergänzendes „Lebensmittel“. Wie man die Unterschiede erkennt, haben wir beim Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) nachgefragt und geben sie hier wieder:
Sind Medikamente und Arzneimittel dasselbe?
Grundsätzlich ja, allerdings kommt das Wort „Medikament“ im österreichischen Rechtssystem gar nicht vor. Das Arzneimittelgesetz verwendet den Begriff „Arzneimittel“. Der gängige Begriff „Medikament“ wird umgangssprachlich gebraucht, gemeint sind damit „Arzneimittel“ im rechtlichen Sinne. Arzneimittel sind vereinfacht gesagt Stoffe, die zur Anwendung im oder am Körper bestimmt sind, mit dem Ziel der Heilung, Linderung oder Vorbeugung von Krankheiten.
Was unterscheidet Arzneimittel von Nahrungsergänzungsmitteln?
Damit etwas als Arzneimittel verkauft werden darf, ist eine behördliche Zulassung notwendig. Diese wird dem Antragsteller (üblicherweise ein Pharmaunternehmen) erteilt, wenn anhand wissenschaftlicher Daten nachgewiesen wird, dass die Herstellung hochqualitativ ist und Sicherheit sowie Wirksamkeit gegeben sind. Kommt die Behörde anhand der vorgelegten Studien und klinischen Versuche zu dem Schluss, dass der Nutzen des Arzneimittels eindeutig höher ist als mögliche Risiken, wird eine Zulassung erteilt.
Im Gegensatz dazu benötigen Nahrungsergänzungsmittel keine Zulassung und es erfolgt auch keine behördliche Prüfung. Laut Gesetz gelten Nahrungsergänzungsmittel als eine Art von Lebensmitteln, die die normale Ernährung lediglich ergänzen sollen. Aufgrund der ähnlichen Verpackung können Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel auf den ersten Blick durchaus verwechselt werden. Hier lohnt sich ein genauer Blick auf die Verpackung, denn nur bei Arzneimitteln ist die behördliche Zulassungsnummer aufgedruckt.
Welche Arten von Arzneimitteln gibt es?
In Österreich gibt es derzeit etwa 14.000 behördlich zugelassene Arzneimittel. Bei Arzneimitteln kann zwischen dem Wirkstoff (also jener Substanz, die die beabsichtigte therapeutische Wirkung ausüben soll) und den Hilfsstoffen, die den Wirkstoff unterstützen, unterschieden werden. Hilfsstoffe wie beispielsweise Maisstärke, Laktose oder Stabilisatoren können notwendig sein, um etwa eine Tablette zu formen oder den Wirkstoff stabil zu halten. Arzneimittel können in den unterschiedlichsten Formen auf den Markt kommen (als Tabletten, Kapseln, Pulver, Säfte, Injektionslösungen, Spritzampullen, Dosieraerosole etc.).
Was sind Generika?
Generika sind, vereinfacht gesagt, eine „Unterkategorie“ von Arzneimitteln. Sie sind sogenannte „Nachbau-Medikamente“, die rasch und günstig hergestellt werden können. Laufen Patentrecht auf die Originalmedikamente aus, können diese „kopiert“ werden, sie sind aber genauso gut und streng geprüft. Das bestätigt die behördliche Zulassung, die hier keinerlei Unterschiede im Hinblick auf Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit macht.
Wann der Zoll zuschlägt
Kriminelle Machenschaften
Top-Seller Potenzmittel
Auch Generika sind gefragt
Seit dem Jahr 2018 verlagern sich die Internetbestellungen insbesondere bei den Potenzmitteln verstärkt zu „Generika“. Die Fälscher bzw. auch die Käufer schwenken damit vermehrt auf Produkte um, die nicht unter Produktpiraterie fallen. Das liegt vor allem daran, dass der Patentschutz von Tadalafil, einem Wirkstoff, der gegen Erektionsstörungen eingesetzt wird, im November 2017 ausgelaufen ist. Allerdings wurde der Originalwirkstoff sehr rasch durch Generika ersetzt und so der schwunghafte Handel mit diesem Mittel unter anderem Namen fortgesetzt.
Aber: Auch ohne Patentschutz sind derartige Medikamente immer noch illegale Medikamente. Nach dem Gesetz gelten für die Zollbehörde alle Arzneiwaren als illegal, die entgegen dem Verbot nach dem Arzneiwareneinfuhrgesetz 2010 durch Privatpersonen im Fernabsatz (etwa übers Internet) bestellt und anschließend importiert werden. In diesem Geschäft sind aber auch gewerbsmäßige Schmuggelbanden aktiv, die die illegalen Produkte gewerbsmäßig ins Land bringen und hier verkaufen. Auch das ist natürlich nicht erlaubt.
Retour auf eigene Kosten
Teure Schnäppchen
Vorsicht, Kostenfalle!
Die Kosten für die Einfuhr werden zunächst durch die Post oder den Kurierdienst ausgelegt, die für ihre Dienstleistung (Zahlung der Abgaben und Anmeldung der Sendung beim Zoll) eine Servicepauschale in Rechnung stellen.
Gibt es Unklarheiten bezüglich des Inhalts der Sendung oder über den Warenwert, können zusätzlich zum „Importtarif“ (bei der Post beispielsweise je nach Warenwert und Produkt zwischen 5 und 36 Euro) Bearbeitungs- und Lagerentgelte in Höhe von 24 Euro anfallen. Achten Sie also, damit aus dem vermeintlichen Schnäppchen keine Kostenfalle wird, nicht nur auf den Preis, sondern erkundigen Sie sich auch genau über eventuelle Nebenkosten (Zoll, Steuer, Servicepauschale, Lagerkosten bei unklaren Importen, Rücksendegebühren).
Kurz und knapp: Was Sie vor der ersten Bestellung wissen sollten
- Nur rezeptfreie und in Österreich zugelassene Medikamente dürfen online gekauft werden, und dies nur bei einer offiziellen Online-Apotheke aus dem EWR/EU-Raum. Andere Arznei -mittel dürfen von Privatpersonen nicht bestellt werden.
- Maximal 3 Packungen: Die Bestellmenge je Produkt darf den üblichen persönlichen Bedarf nicht übersteigen. Diese Regelung gilt auch für homöopathische und pflanzliche Mittel und für bestimmte Nahrungsergänzungsmittel, sofern sie pharmazeutische Wirkstoffe enthalten.
- Auf Nummer sicher: Eine seriöse Shop-Apotheke erkennen Sie am Sicherheitslogo auf der Website (Flaggensymbol und Link zur Apotheke). Diese Hinweise fehlen? Dann sind sie vielleicht auf der Website eines Fake-Shops gelandet und sollten den Bestellvorgang sofort abbrechen.
- Nur rezeptfreie und in Österreich zugelassene Medikamente dürfen online gekauft werden, und dies nur bei einer offiziellen Online-Apotheke aus dem EWR/EU-Raum. Andere Arznei -mittel dürfen von Privatpersonen nicht bestellt werden.
- Maximal 3 Packungen: Die Bestellmenge je Produkt darf den üblichen persönlichen Bedarf nicht übersteigen. Diese Regelung gilt auch für homöopathische und pflanzliche Mittel und für bestimmte Nahrungsergänzungsmittel, sofern sie pharmazeutische Wirkstoffe enthalten.
- Auf Nummer sicher: Eine seriöse Shop-Apotheke erkennen Sie am Sicherheitslogo auf der Website (Flaggensymbol und Link zur Apotheke). Diese Hinweise fehlen? Dann sind sie vielleicht auf der Website eines Fake-Shops gelandet und sollten den Bestellvorgang sofort abbrechen.
Links
Informationsseite des österreichischen Zolls
https://www.bmf.gv.at/themen/zoll/post- internet/internet- shopping-versandhandel.html
Infoseite über Versandapotheken des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen
https://www.basg.gv.at/konsumentinnen/arzneimittel-im-internet/versandapotheken
AGES – Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit: Thema Arzneimittel
https://www.ages.at/themen/arzneimittel/
Österreichische Apothekerkammer
https://www.apothekerkammer.at
Bundesministerium für Gesundheit - Arzneimittelvorschriften
https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Medizin-und-Gesundheitsberufe/Medizin/Arzneimittel.html
APA Pressemeldung zum Thema
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20211129_OTS0016/evz-vorsicht-bei-online-kauf-von-medikamenten