Seit inzwischen Monaten wüten in Australien verheerende Buschbrände. Was bedeutet diese Situation für Urlauber, die eine Reise nach Down Under geplant haben? Wir informieren im Rahmen unseres Services "Gefahr am Urlaubsort".
Die Situation in Australien
Vor allem die Südostküste mit den Bundesstaaten New South Wales, Queensland und Victoria ist derzeit stark betroffen. Laut Medienberichten werde es noch Monate dauern, bis die Brände endgültig gelöscht sind (lesen Sie mehr auf ORF.at).
Durch die starke Rauchentwicklung sind auch Orte betroffen, die von den eigentlichen Feuern mitunter weit entfernt sind. Auf der Website der Feuerwehr von New South Wales (NSW Rural Fire Service) kann man einen Standort angeben und nachsehen, wo es in der direkten Umgebung aktuell Brände oder andere Gefahren gibt und ob diese unter Kontrolle sind.
Zudem finden Sie wichtige aktuelle Informationen auf der Website des österreichischen Außenministeriums, unter den Reiseinformationen zu Australien.
Rechtliche Tipps
In solchen Situationen lässt sich nicht pauschal beantworten, wie sie sich auf bevorstehende Reisen auswirken kann. Wichtige Faktoren für die individuelle Einschätzung sind etwa, wie unmittelbar Ihre Reise bevorsteht, an welchen Ort bzw. welche Orte Sie reisen und ob Sie eine Pauschalreise oder nur einzelne Leistungen (Flug, Hotel, Mietwagen etc.) gebucht haben.
Davon hängt ab, ob die Möglichkeit eines kostenlosen Rücktritts vom Vertrag (mit Reiseveranstalter, Hotel, Fluglinie…) besteht. Dabei gilt als Faustregel: Je unmittelbarer die Reise bevorsteht und je näher Sie in direkt betroffene Gebiete fahren, desto eher können Sie kostenlos zurücktreten.
Pauschalreisenden empfehlen wir, sich so rasch wie möglich direkt mit dem Reiseveranstalter in Verbindung zu setzen und zu versuchen, eine Lösung zu erreichen. Argumentieren Sie, dass die Reise derzeit unzumutbar ist (z.B. weil Sie die von Bränden oder starkem Rauch betroffenen Gebiete besichtigen bzw. dort wohnen wollten).
Sollte Ihre Reise noch nicht unmittelbar bevorstehen und sich die Situation nicht bessern, können Sie den Reiseveranstalter dann eine Woche vor der Abreise nochmals kontaktieren und – mit Hinweis auf Ihre bereits erfolgte Anfrage – den kostenlosen Rücktritt erklären. Wie bereits erwähnt, kann leider nicht pauschal und mit Sicherheit gesagt werden, dass sich der Reiseveranstalter auf diese Argumentation einlässt. Sie können unseren kostenlosen Musterbrief als Vorlage nutzen und an Ihren individuellen Fall anpassen.
Hinweis: Die rechtliche Grundlage finden Sie im Pauschalreisegesetz unter §10 Abs. 2. Nähere Informationen finden Sie außerdem in unserem Artikel "Ihre Rechte im neuen Pauschalreisegesetz".
Für Individualreisende, die nur einen Flug oder ein Hotel gebucht haben, ist die Lage noch etwas schwieriger. Bei reinen Flugbuchungen ist der Aufenthalt vor Ort nicht Vertragsinhalt. Bei reinen Hotelbuchungen gilt australisches Recht und nicht die Pauschalreiserichtlinie der EU. Ist der Flughafen tatsächlich gesperrt oder das Hotel nicht zugänglich oder bewohnbar, hat man vermutlich den Anspruch, das Geld zurück zu bekommen. Nach österreichischem Recht wäre dem so. Ansonsten ist man auf eine Kulanzlösung angewiesen.
Wir raten dennoch: Wenden Sie sich an Ihren Vertragspartner. Vielleicht lässt sich die Fluglinie bzw. das Hotel darauf ein, dass die Reise auf einen späteren Zeitpunkt verschoben (Umbuchung) oder ein Gutschein ausgestellt wird.
Behalten Sie jedenfalls unbedingt die Situation im Auge. Die aktuellen Reiseinformationen des österreichischen Außenministeriums (BMEIA) und seriöse Medienberichte könnten Ihnen als Argumentationsgrundlage gegenüber Ihrem Vertragspartner helfen.
Nähere Informationen zu Gefahr am Urlaubsort finden Sie in unseren Artikeln: