Die EU-Kommission hat ein Maßnahmenpaket verabschiedet, das den Binnenmarkt effizienter und digitaler machen soll. Einer von drei Punkten ist das so genannte zentrale digitale Zugangstor. Künftig soll es Konsumenten möglich sein, einfache Behördengänge online zu erledigen. Der Vorschlag umfasst unter anderem die Beantragung einer Geburtsurkunde, die Anmeldung eines Fahrzeugs oder die Änderung der Wohnadresse nach einem Umzug.
Laut einer Aussendung der Kommission sind viele dieser Verfahren bisher nur für Staatsbürger eines Landes in der jeweiligen Landessprache zugänglich. Mit dem zentralen digitalen Zugangstor werden sie online und in zumindest zwei EU-Sprachen verfügbar sein.
Das neue System soll bis 2020 umgesetzt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der EU-Kommission.