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Europäische Notrufnummer 112

Neue technische Verbesserungen

Wenn Sie in der EU verreisen und in eine Notsituation geraten, können Sie kostenlos die europäische Notrufnummer 112 wählen. Ihr Anruf wird dann an lokale Einsatzkräfte wie die Polizei oder Rettung weitergeleitet. 2017 wurde dieses Service nun weiter verbessert: In einigen Mitgliedsstaaten ist es nun möglich, die exakte Position des Anrufers festzustellen (z.B. in Litauen, Großbritannien und Estland).

Jedes Jahr können rund 300.000 Anrufer ihre Position nicht klar beschreiben, sei es aufgrund ihres Gesundheitszustandes, ihrer fehlenden Ortskenntnis oder ihrem hohen Stresslevel. Um diesem Problem entgegenzuwirken, hat die EU ein Projekt finanziert, das mithilfe von Satelliten (Global Navigation Satellite System, GNSS) eine verbesserte Anruferlokalisierung in Litauen, Italien, Großbritannien und in Teilen von Österreich erlaubt und bereits zur Rettung einiger Leben beitragen konnte.

Andrus Ansip, Vizepräsident für den Digitalen Binnenmarkt, meint dazu: "Ich begrüße diesen sehr wichtigen Schritt, der Menschen in Not hilft und beispielhaft zeigt, wie digitale Technologien unsere Leben sicherer machen. Ich hoffe, dass in Zukunft alle Europäer von effizienteren Einsatzkräften durch Anruferlokalisierung profitieren können."

Kommissarin Elżbieta Bieńkowska, verantwortlich für Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMUs, fügte hinzu: "Satellitennavigation ist entscheidend, um die genaue Position eines 112-Anrufers zu bestimmen und Leben zu retten. Durch Galileo, das europäische Satellitennavigationssystem, wird diese Lokalisierung wesentlich akkurater. Der Start von Galileos anfänglichen Services und die ersten Galileo Smartphones auf dem Markt zeigen, wie die so gesammelten Daten einen Unterschied im alltäglichen Leben jedes EU-Bürgers machen."

Am 11. Februar begeht die EU den Tag der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112. Diese anzurufen ist, dank der EU-Gesetzgebung von 1991, in allen Mitgliedsstaaten kostenlos. Mehr Details zum 112-Tag können Sie hier nachlesen.

© Europäische Kommission

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