Krankenpfleger, Apotheker, Physiotherapeuten, Bergführer und Immobilienmakler - für diese Fachkräfte ist es mit Jänner 2016 einfacher geworden, ihren Beruf in einem anderen EU-Mitgliedsstaat auszuüben. Denn für sie gibt es den "Europäischen Berufsausweis" (EBA).
Dabei handelt es sich um ein elektronisches Verfahren zur Anrechnung von Qualifikationen. Es kann sowohl für kurzfristige als auch dauerhafte Aufenthalte im Ausland beantragt werden. Der gesamte Prozess findet online statt und kann über die Plattform der EU nachverfolgt werden.
Vorerst gibt es den EBA nur für die genannten Berufsgruppen. Die EU-Kommission hat allerdings in Aussicht gestellt, das System in Zukunft zu erweitern.
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