Airlines dürfen ihre Flüge nicht einfach annullieren, wenn das Sicherheitspersonal eines Flughafens streikt. Das hat der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.
Wie so oft, kommt es auch bei diesem jüngsten Urteil auf die Details an: Sofern es manche Passagiere trotz des Streiks rechtzeitig zum Gate schaffen und den Flug antreten könnten, darf die Airline denselben nicht streichen. Es sei denn, sie kann konkrete Sicherheitsbedenken anführen, die eine Annullierung rechtfertigen würden. Das wäre z.B. dann anwendbar, wenn eine Person unkontrolliert in den Abflugbereich gelangt ist.
Im konkreten Fall entschied der BGH, dass den betroffenen Passagieren eine Ausgleichszahlung im Sinne der Fluggastrechteverordnung zusteht. Der Streik war kein ausreichender Grund für eine Annullierung und stellt weiters keinen außergewöhnlichen Umstand dar.
Nähere Details zu dem Urteil finden Sie auf der Website des BGH. Alles über Ihre Rechte als Flugpassagier können Sie in unserer Übersicht nachlesen.