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Geoblocking wird abgeschafft

Einigung der EU-Institutionen

Gerade zur Weihnachtszeit ist Onlineshopping für viele Konsumenten unverzichtbar. Ob man Geschenke gemütlich nach Hause liefern lässt oder eine Reise für die Familie bucht, das Internet erleichtert so einiges. Umso ärgerlicher ist es, wenn man plötzlich auf Barrieren stößt - bei Bestellungen im Ausland leider keine Seltenheit.

Die österreichische Bankomatkarte wird abgelehnt, die Lieferung verweigert, oder man kann nur zu teureren Preisen einkaufen. All diese Probleme lassen sich unter einem Wort zusammenfassen: Geoblocking. Diskriminierungen aufgrund der Nationalität oder des Wohnsitzes sind in der EU grundsätzlich verboten. Das soll künftig auch im Web gelten - darauf haben sich der europäische Rat, das Parlament und die Kommission geeinigt.

2018 wird unser Weihnachtsshopping also "barrierefrei"? Nicht ganz. Um eine Balance zwischen den Interessen der Konsumenten und der Händler zu finden, gibt es ein paar Einschränkungen. Konkret sind in der neuen Regelung drei Situationen festgelegt:

  • Verkauf von Waren ohne materielle Lieferung. Beispiel: Ein Kunde aus Belgien will einen Kühlschrank kaufen und findet das beste Angebot auf einer deutschen Website. Der Kunde hat Anspruch darauf, das Produkt zu bestellen und beim Händler abzuholen oder die Lieferung zu sich nach Hause selbst zu organisieren. Der Händler ist demnach nicht verpflichtet, die Lieferung nach Österreich anzubieten.
  • Verkauf elektronisch bereitgestellter Dienstleistungen. Beispiel: Eine Verbraucherin aus Bulgarien will Hosting-Dienste für ihre Website von einem spanischen Unternehmen kaufen. Sie wird nun Zugang zu dem Dienst erhalten, kann sich registrieren und zahlt für diesen Dienst nicht mehr als ein spanischer Verbraucher.
  • Verkauf von Dienstleistungen, die an einem bestimmten Ort bereitgestellt werden. Beispiel: Eine italienische Familie kann direkt eine Reise zu einem Freizeitpark in Frankreich kaufen, ohne zu einer italienischen Website umgeleitet zu werden. Dadurch kann die Familie den für sie günstigsten Preis wählen und ist nicht gezwungen, auf der italienischen Website zu bestellen.

Die EU-Kommission informiert auf einer eigenen Website über Geoblocking.

In unseren Rubriken zu Dienstleistungsrichtlinie und Digitalem Binnenmarkt finden Sie weiters ausführliche Informationen über Ihre Rechte im europäischen Binnenmarkt und zu Geoblocking.

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