Kein Hanfrauchen für Touris in Deutschland
Das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren ECC-net warnt Deutschlandreisende mit Vorliebe zur berauschenden Wirkung von Cannabis: Der Konsum von Cannabis bleibt für sie illegal.
Entgegen einigen irreführenden Schlagzeilen können Touristen in Deutschland keine legalen Joints rauchen oder Cannabis anderweitig zu sich nehmen. Das juristische Team des deutschen EVZ hat das Gesetz gründlich geprüft und bestätigt, dass die neuen Gesetze den Cannabiskonsum für Nichtansässige weiterhin nicht gestatten. Für diese Personengruppe hat sich trotz der freizügigen Gesetzesnovelle nichts geändert.
Eckpunkte der neuen Regelung
- In Deutschland ansässige Personen ab 18 Jahren dürfen in der Öffentlichkeit maximal 25 Gramm Cannabis dabeihaben
- Seit 1. April dürfen sie pro erwachsenem Haushaltsmitglied bis zu drei Pflanzen anbauen
- Seit 1. Juli können sie auch Anbaugemeinschaften (Cannabis-Social-Clubs) beitreten, um dort beschränkte Mengen an Cannabis zu erhalten.
Reisende und kürzlich Angekommene
Das Gesetz unterscheidet zwar nicht nach Staatsangehörigkeit. Trotzdem sind diese Erlaubnisse strikt auf Personen beschränkt, die seit mindestens sechs Monaten an einem deutschem Wohnsitz gemeldet sind. Dies schließt also Umstände wie Tourismus, Studienbeginn, u.ä. mit einer kurzen Anwesenheit automatisch aus.
Demnach gibt es für solche Personen keine legale Möglichkeit Cannabis in Deutschland zu kaufen, zu besitzen oder zu konsumieren. Jeder Versuch, Cannabis zu erstehen, bleibt illegal. Verstöße können Geld-oder Gefängnisstrafen zur Folge haben. Gäste sollten sich an diese Vorschriften halten, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
Konsum auch für Ansässige beschränkt
Auch für die Bewohner:innen Deutschlands bleibt der Cannabiskonsum eingeschränkt. Das Gesetz hat das Hanf rauchen nicht legalisiert, sondern vorerst nur teilweise entkriminalisiert. Die deutsche Gesetzgebung hat verschiedene strenge Regeln festgelegt, um Nicht-Konsumierende und Kinder zu schützen. Zum Beispiel ist der Konsum innerhalb eines 100-Meter-Radius von Schulen, Kindergärten, Spielplätzen und anderen Einrichtungen, die von Minderjährigen frequentiert werden, verboten. Ebenso in Fußgängerzonen während der Tageszeit.
Ausführliche Erklärungen dazu in welchem Umfang der Umgang mit Cannabis erlaubt ist, finden sich in den FAQs des deutschen Gesundheitsministeriums.