Die deutsche Geschenkidee D&A GmbH mit Sitz in Berlin ist insolvent. Die Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren ist bis Donnerstag, 14. November 2019, möglich.
Verwechslungsgefahr
Die Website www.geschenkidee.de wird von einem anderen Unternehmen, der Geschenke E&B GmbH, weitergeführt. Um zu erfahren, ob sie von der Insolvenz betroffen sind, müssen Konsumenten daher genau prüfen, welche der beiden Firmen ihr Vertragspartner ist. Schauen Sie daher nach, von welcher GmbH Ihr Gutschein ausgestellt wurde.
Gutscheine noch einlösen?
Gutscheine, die bei der insolventen Geschenkidee D&A GmbH gekauft wurden, müssen - laut Informationen unserer Kollegen des EVZ Deutschland - von den jeweiligen Firmen nicht mehr angenommen werden. Hierbei unterscheidet sich die Rechtslage in Deutschland von jener in Österreich, in der vor kurzem mit dem Konkurs von Daily Deal eine ganz ähnliche Situation aufgetreten ist (lesen Sie dazu mehr auf www.verbraucherrecht.at).
Forderung anmelden
Österreichische Konsumenten, die Forderungen im Insolvenzverfahren gegen die Geschenkidee D&A GmbH anmelden wollen, müssen dies beim zuständigen Insolvenzverwalter tun:
- Christian Köhler-Ma
Potsdamer Platz 1
10785 Berlin
Deutschland
E-Mail: ckm@gtrestructuring.com; info@gtlaw.de
Tel.: +49 (0) 30 700 171 100
Fax: +49 (0) 30 700 171 900
Die Anmeldung ist noch bis 14. November 2019 möglich.