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Über Hälfte der Mietautovermittler verstößt gegen EU Recht

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Heuer wurde die Branche der Mietautovermittlung in zehn EU Ländern untersucht. Das Ergebnis zeigt, dass eine Vielzahl der Websites geltendes EU-Recht nicht einhält. 55 % der kontrollierten Webangebote hielten der koordinierten Prüfung (einem sogenannten "Sweep") zu den geltenden Verbraucherschutzstandards nicht stand. Meist, indem wichtige Informationen vorenthalten werden.

Bei der Anmietung eines Autos nutzen sehr viele Konsumentinnen und Konsumenten solche Online Vermittlungsdienste, die es ermöglichen, Angebote verschiedener Vermieter zu vergleichen und auch sofort auf der Plattformseite zu buchen. Im Rahmen der Behördenkooperation in Europa (CPC Netzwerk) und unter der Koordination der Kommission überprüften die Behörden von 10 Mitgliedstaaten und Norwegen 78 solcher Websites, die Mietwagen vermitteln, darunter auch Fluggesellschaften und allgemeine Buchungsseiten. Damit sollte überprüft werden, ob die großen in Europa tätigen Mietwagenvermittler die EU-Verbraucherschutzvorschriften einhalten.

Insgesamt bestätigten die Behörden leider nur bei 45 % der Websites, dass sie den EU-Standards entsprechen. Bei den Übrigen wurden folgende Missachtungen  nachgewiesen:

  1. Auf fast einem Drittel der Websites blieb unklar, ob sich die Verbraucher bei Fragen oder Beschwerden an den Vermittler oder an die Mietwagenfirma wenden müssen.
  2. Auf 28 % der Websites wurde der Firmenname des Maklers nicht eindeutig genannt.
  3. Auf 32 % der Websites wurde nicht klar angegeben, welches Unternehmen an die Mietbedingungen gebunden ist.
  4. Außerdem wurde auf fast der Hälfte der Websites nicht klar angegeben, was in der gebuchten Versicherung enthalten ist und was nicht.
  5. Optionale Dienstleistungen mit Extrakosten waren auf 21 % der Websites vorausgewählt.
  6. Die Behörden stellten auch Probleme in Bezug auf vollständige Preisinformationen fest, z.B. über Zuschläge für junge Fahrer oder wenn der Wagen anderswo zurückgegeben wird.

Solche Sweeps sind der erste Schritt, um die Marktsituation und Vergehen großflächig festzustellen, bevor EU Verhandlungen über Verbesserungen mit und notfalls konkrete Sanktionen gegen negativ auffällig gewordene Unternehmen gesetzt werden. Die Mietwagenbranche gab in den Jahren zuvor schon zweimal Anlass zum Einschreiten im Rahmen der grenzüberschreitenden Kooperation von nationalen Verbraucherschutzbehörden (CPC).

2017 stellte man ähnliche Probleme bei den Branchenriesen Avis, Europcar, Enterprise, Hertz and Sixt fest, die sich daraufhin zu mehr Transparenz und kundenfreundlicheren Klauseln verpflichtet hatten. 

2019 gab es eine erneute Überprüfung, um festzustellen welche der Firmen den versprochenen Verbesserungen nachgekommen waren. Bei den drei Säumigen wurden zeitnahe und verbindliche Deadlines gesetzt.

Die letzte Aktion von 2022 betraf diesmal die Vermittler von Autovermietungsfirmen, die nicht eigene Autos selbst vermieten, sondern Verträge auf Kommissionsbasis schließen. Der Trend geht stark in die Richtung, dass Kunden viel mehr weitervermittelte Wagen buchen als früher, etwa indem sie ein Mietauto bei der Fluglinie gleich mitbestellen. Wie sich gezeigt hat, wiederholen sehr viele dieser Geschäftspartner der klassischen Vermietungsfirmen die Vergehen, indem sie Kunden intransparente und nachteilige Angebote machen.

Leitfäden, wie man beim Buchen von Mietwagen Fallen vermeidet, hält das ECC Net auf Englisch bereit und das Portal Europe Direct auf Deutsch. Unsere eigenen FAQs zum Thema Mietauto finden Sie hier.

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