Der Reiseveranstalter Haindl-Reisen ist insolvent. Noch bis zum 29. Jänner 2016 können Konsumenten etwaige Ersatzansprüche fordern. Anlaufstelle hierfür ist die Europäische Reiseversicherung.
In der EU gibt es spezielle Schutzbestimmungen für die Insolvenz von Reiseveranstaltern bzw. -büros. In Österreich sind diese in der so genannten Reisebürosicherungsverordnung umgesetzt. Nähere Informationen dazu finden Sie in diesem Artikel.
Christa Hörmann, Expertin der Arbeiterkammer Niederösterreich (AK NÖ), empfiehlt "allen Betroffenen, sich bis 29. Jänner 2016 bei der Versicherung zur Wahrung eines eventuellen Ersatzanspruches aus der Besicherung gemäß RSV anzumelden."
Auf der Website der AK NÖ können Sie ein entsprechendes Anmeldeblatt downloaden. Dort finden Sie auch nähere Informationen zu dem Konkurs von Haindl Reisen.