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Hochwasser in Venedig

Informationen für Touristen

Die beliebte italienische Lagunenstadt Venedig steht unter Wasser. Was bedeutet diese Situation für Urlauber, die eine Reise nach Venedig geplant haben? Wir informieren im Rahmen unseres Services "Gefahr am Urlaubsort".

Der Bürgermeister hat den Notstand ausgerufen. Populäre Sehenswürdigkeiten, allen voran der Markusplatz, sind gesperrt. Der öffentliche Verkehr wurde eingestellt.

Wegfall der Geschäftsgrundlage

Leider lässt sich nicht eindeutig – und vor allem nicht pauschal – beantworten, was die Lage in Venedig für bevorstehende Reisen bedeutet. Denn auch wenn wichtige Attraktionen gesperrt sind, was natürlich die Sinnhaftigkeit einer touristischen Reise infrage stellt, ist fraglich, ob das Hochwasser als Gefahr einzuordnen ist. Das wäre aber eine wesentliche Voraussetzung für den kostenlosen Rücktritt vom Vertrag (mit Reiseveranstalter, Hotel, Fluglinie…).

Achtung: Das Folgende gilt nur, sofern Ihre Reise nach Venedig unmittelbar bevorsteht.

Pauschalreisenden empfehlen wir, sich an den Reiseveranstalter zu wenden und zu argumentieren, dass der Zweck der Reise jener war, sich die Sehenswürdigkeiten der Stadt anzusehen, die jetzt geschlossen oder nicht zugänglich sind. Damit würde die Geschäftsgrundlage wegfallen. Es ist allerdings nicht sicher, dass sich der Reiseveranstalter auf diese Argumentation einlässt und man kostenlos von der Reise zurücktreten kann.

Für Individualreisende, die nur einen Flug, ein Bahnticket oder ein Hotel gebucht haben, ist die Lage noch etwas schwieriger. Hier ist der Zweck der Reise kein Vertragsinhalt, sondern lediglich die Beförderung bzw. die Unterkunft. Daher können wir nur raten, sich an den Vertragspartner zu wenden und zu versuchen, eine Kulanzlösung zu erreichen. Vielleicht lässt sich das Hotel darauf ein, dass man die Reise auf einen späteren Zeitpunkt verschiebt (Umbuchung).

Sollte das Hotel aufgrund des Hochwassers zusperren müssen, stellt sich die Lage anders da. In diesem Fall kann der Vertrag vom Hotel nicht erfüllt werden und man hat das Recht, das Geld zurück zu verlangen.

Generell empfehlen wir, die Nachrichtenlage im Auge zu behalten und die aktuellen Reiseinformationen des österreichischen Außenministeriums (BMEIA) zu Italien zu beachten. Diese und seriöse Medienberichte könnten Ihnen auch als Argumentationsgrundlage gegenüber Ihrem Vertragspartner dienen.

Nähere Informationen zu Gefahr am Urlaubsort finden Sie in unseren Artikeln:

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