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Insolvenz von NIKI und Air Berlin

Infos für Konsumenten

Update, 29.01.2018

Laut diversen Medienberichten ist davon auszugehen, dass einzelne Konsumenten mit Forderungen gegen Air Berlin leer ausgehen werden. Das noch vorhandene Vermögen reicht demnach nicht einmal dazu, den Überbrückungskredit der deutschen Bundesregierung zurück zu zahlen.

Personen, die ein Ticket der Fluglinie NIKI hatten und einen Anspruch aus der EU-Fluggastrechte-Verordnung haben (z.B. Annullierung, Verspätung, keine Betreuungsleistungen wie z.B. Hotel bei Aufenthalten über Nacht) oder Ansprüche betreffend Probleme mit dem Fluggepäck, können versuchen, diese im Verfahren in Österreich anzumelden. Allerdings ist damit eine Gebühr von € 23,- verbunden, wodurch sich - je nach Forderungssumme - die Frage der Wirtschaftlichkeit stellt.

Laut Angaben des deutschen Insolvenzverwalters Dr. Lucas Flöther ist das Geld für NIKI-Tickets, die nach dem 15.08. gekauft wurden, auf ein Treuhandkonto gelegt worden und daher könne man diese Kosten zur Gänze zurückverlangen. Dazu solle man an inso@floether-wissing.de schreiben. Inwiefern dies den Tatsachen entspricht, ist leider nicht belegt. Wir empfehlen, eine solche Mail möglichst rasch unter Angabe der Buchungsnummer, des Kaufdatums und des Preises zu versenden.

Die Anmeldung beim österreichischen Insolvenzverfahren ist noch bis 14.02. beim Landesgericht Korneuburg möglich. Zuständige Insolvenzverwalterin ist Ulla Reisch.

Die Daten des LG Korneuburg lauten:

  • Landesgerichtsplatz 1, 2100 Korneuburg, Österreich
  • Aktenzeichen des Insolvenzverfahrens: 36 S 5/18d

Die Forderungsanmeldung muss in zweifacher Ausfertigung eingeschickt werden. Die Gebühr von € 23,- muss an folgendes Konto überwiesen werden:

  • Kontoinhaber: Landesgericht Korneuburg
    IBAN: AT76 0100 0000 0546 0779
    BIC: BUNDATWW

Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Österreich wurden die Karten neu gemischt: NIKI wurde nicht, wie bisher angenommen, an die IAG verkauft. Stattdessen hat Niki Lauda nun den Zuschlag für die ehemals von ihm gegründete Airline erhalten. Diese Tatsache hat jedoch keine unmittelbaren Auswirkungen für Konsumenten mit Forderungen gegen NIKI.

08.01.2018

Viele Konsumenten warten derzeit gespannt auf Neuigkeiten zu Air Berlin und NIKI. Leider ist bei beiden insolventen Airlines Geduld gefragt. Anbei eine kurze Zusammenfassung des aktuellen Stands der Dinge.

Forderungsanmeldung bei Air Berlin

Konsumenten, die eine Forderung im Insolvenzverfahren der Air Berlin anmelden wollen, sollten inzwischen einen Brief des zuständigen Anwalts Dr. Lucas Flöther erhalten haben. Darin wird die weitere Vorgehensweise erklärt. Außerdem liegt das entsprechende Formular zur Forderungsanmeldung bei.

Sollten Sie kein solches Schreiben erhalten haben, können Sie es online beantragen, auf der eigens eingerichteten Website www.airberlin-inso.de. Die Forderungsanmeldung, also das ausgefüllte Formular, muss per Post an den Insolvenzverwalter Dr. Flöther geschickt werden. Achtung: Die Frist für Einsendungen endet bereits am 1. Februar 2018! Bis dahin muss Ihr Schreiben eingegangen sein, rechnen Sie also auch die Zeit für den Postweg ein.

Die Adresse des Insolvenzverwalters lautet:

  • Air Berlin Gruppe / Lucas Flöther
    Postfach 10 30 10
    18005 Rostock

Wie groß die Chance ist, tatsächlich Geld zurück zu bekommen, ist aufgrund der sehr großen Zahl an Gläubigern allerdings fraglich.

Ungewissheit bei NIKI

Während das Insolvenzverfahren der deutschen Air Berlin zurzeit schon in Gang ist, müssen sich Kunden der Österreich-Tochter NIKI noch gedulden. Denn durch den Verkauf großer Geschäftsteile an die IAG (International Airlines Group) ändert sich vorerst nichts für Konsumenten. Wie bereits zuvor bei Air Berlin muss auch jetzt abgewartet werden, ob bzw. wann das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet wird. Erst dann kann man Forderungen anmelden.

Auch bei NIKI wurde der Anwalt Dr. Flöther als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Daher finden Sie auf der Website www.airberlin-inso.de auch Informationen zur NIKI. Außerdem veröffentlicht er auf der Website seiner Kanzlei sämtliche Pressemeldungen zum Thema.

Die Rechtsabteilung des VKI bietet ebenfalls aktuelle Informationen.

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