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JT Touristik insolvent

Was Konsumenten jetzt tun können

Update, 18.10.2017:

JT Touristik hat nun bekannt gegeben, dass Reisen mit Abreisetag bis 31.12.2017 durchgeführt werden. Das hätte der Insolvenzverwalter, Dr. Stephan Thiemann von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH, ausverhandelt.

Achtung: Davon ausgenommen sind Reisen, die einen Flug mit Air Berlin beinhalten, der nach dem 28. Oktober stattgefunden hätte. Diese werden abgesagt. Grund dafür ist, dass die ebenfalls insolvente Air Berlin Ende Oktober ihren Flugbetrieb einstellt (wir haben berichtet).

Wir empfehlen, sich aktiv bei dem Insolvenzverwalter zu melden (jt-touristik@pluta.net): Erkundigen Sie sich, inwieweit Reisen im November und Dezember finanziell abgesichert sind und ob Sie einen Sicherungsschein bekommen. Fragen Sie außerdem nach, ob Sie einen eventuellen Schadensfall ebenfalls bei der Europäischen Reiseversicherung anmelden könnten (wie Oktober-Reisende, siehe unten).

13.10.2017

Der deutsche Reiseveranstalter JT Touristik ist insolvent. Die Kosten für bereits gebuchte Reisen werden bis 31. Oktober von Reisegarant übernommen, einem Dienstleiter der Generali Versicherung AG München.

Was bedeutet das für Konsumenten?

Laut JT Touristik werden sowohl Pauschalreisen, als auch reine Hotelbuchungen von Reisegarant gedeckt und daher durchgeführt. Kunden können ihre Reise nicht kostenfrei stornieren. Es gelten weiterhin die AGB, das heißt für jedes Storno fallen Gebühren an.

Falls es vor Ort zu einer Umbuchung in ein anderes Hotel kommt, sind die Kosten zunächst direkt vom Konsumenten zu tragen. Eine schriftliche Bestätigung ist dabei wichtig, um die Mehrkosten später rückfordern zu können (siehe unten).

Reisen bis 31. Oktober 2017:

Falls Sie eine Reise bei JT Touristik gebucht haben und Ihr Abreisetag vor dem 31. Oktober liegt, sollte diese normal durchgeführt werden. Der Reiseveranstalter hat sämtliche Leistungsträger (Fluglinien, Hotels etc.) über die aktuelle Situation informiert. Die Kosten sollten, wie bereits erwähnt, von Reisegarant übernommen werden.

Sollte z.B. das Hotel dennoch eine nochmalige Zahlung vor Ort verlangt, verweisen Sie auf die Kostenübernahme-Erklärung durch Reisegarant. Diese ist auf Deutsch und Englisch auf der Website von JT Touristik verfügbar. Besteht das Hotel oder ein anderer Leistungsträger trotzdem auf eine Zahlung, lassen Sie sich unbedingt eine schriftliche Bestätigung geben. Sie können diese Mehrkosten dann über eine Schadensmeldung rückfordern (siehe unten).

Reisen ab 31. Oktober 2017:

JT Touristik schreibt dazu auf der Website lediglich, dass man versuchen wird, diese durchzuführen. Von einer Stornierung wird abgeraten. Wir empfehlen Reisenden, sich regelmäßig über die Website von JT Touristik zu informieren bzw. direkt bei dem Reiseveranstalter nachzufragen, ob die Reise tatsächlich stattfinden wird.

Was kann man im Schadensfall tun?

Falls Sie durch die Insolvenz ein finanziellen Schaden davongetragen haben, ist die Europäische Reiseversicherung AG (ERV) zuständig. Füllen Sie das entsprechende Formular aus und schicken Sie es per eingeschriebenen Brief an untenstehende Adresse. Die ERV benötigt weiters sämtliche Belege in Kopie (Buchungsbestätigung, Sicherungsschein, Nachweise über bezahlten Reisepreis sowie entstandene Mehrkosten). Geben Sie unbedingt auch Ihre Kontonummer (IBAN und BIC) an.

  • Europäische Reiseversicherung AG
    Leistungsabteilung
    Postfach 800545
    81605 München

Allgemeine Informationen zu Ihren Rechten bei der Insolvenz eines Reiseveranstalters finden Sie in unserem Artikel.

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