Am 28.Mai 2020 hat der Veranstalter der "Summer Splash", die Splashline Travel und Event GmbH, hat am 28.5.2020 Insolvenz angemeldet.
Die Firma hatte sich auf Großveranstaltungen für junge Leute, vor allem Maturanten spezialisiert. Hauptgeschäftsfeld waren Angeboten zur Teilnahme am Summer Splash in Italien und Springbreak Europe in Kroatien. Wegen der Erfordernisse und Verbote durch die Coronakrise ab dem 10.März war das Geschäftsmodell Pauschalreise und Eventparty am Strand komplett weggebrochen.
Wenn Sie betroffen sind und bei Splashline eine Reise angezahlt oder auch Restzahlungen schon bezahlt haben, ist es beruhigend zu wissen dass Ihre Zahlungen durch die gesetzliche geregelte Pauschalreiseverordnung bei der UNIQUA Österreich Versicherungen AG abgesichert waren.
Nun können Sie Ansprüche bei folgendem Abwickler einbringen:
call us Assistance International GmbH
Waschhausgasse 2
1020 Wien
Tel: +43 (1) 316 70-895
Fax: +43 (1) 31670-70895
splashline@call-us.com
Wie Sie formell vorgehen erfahren Sie auf der Webseite des Abwicklers.
Reisende müssen ihre Ansprüche in der Regel binnen 8 Wochen ab Beginn des Insolvenzverfahren beim Abwickler anmelden, das ist in diesem Fall BIS ZUM 24. JULI 2020.
Auch die Großveranstaltungen bei Maturareisen des anderer großen Anbieter sind nun abgesagt worden. DocXL, die andere bekannte Firma die Maturareisen im großen Umfang verkauft, sagte X-Jam in Kroatien letzten Dienstag (2.6.) ab. Pikant davor war es, dass die Firma wie von den Kollegen von verbraucherrecht.at beschrieben, den Maturanten günstigere Stornosätze angeboten hatte, wobei es für Betroffene besser gewesen wäre nicht zu stornieren und auf eine Absage des Veranstalters oder eine Unmöglichkeit der Reise wegen der Coronagefahr zu warten, um sich jegliche Stornokosten zu sparen.
Problematisch dabei war zudem gewesen, dass bei einer eventuellen Insolvenz von DocXL diese Stornokosten von der Versicherung nicht gedeckt gewesen wären. Da der Veranstalter DocXL nun aber von sich aus abgesagt hat, erhalten diejenigen, die das "ermäßigte Stornoangebot" nicht angenommen hatten, Anzahlung und eventuell getätigte Restzahlungen zurück.