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Kreuzfahrtschiff
Bild: ackats/shutterstock

Viele Beschwerden zu Kreuzfahrt Safari

, aktualisiert am

Im Laufe des Pandemiejahres erging es der Reisebranche schlecht und leider passiert es immer wieder dass die Schwierigkeiten der Unternehmen ungerechtfertigterweise auf Anzahlungen von Kunden abgewälzt werden. Gegen Jahresende hin und nun verstärkt erreichen das EVZ Beschwerden zum deutschen Reiseanbieter KreuzfahrtSafari. Negativmeldungen zum Verhalten des Unternehmens bei Reklamationen gibt es seit Anfang 2020 bei Verbraucherschutzeinrichtungen und in Online Foren.

Österreichische Touristen haben meist 2019 oder noch vor Corona 2020 bei Kreuzfahrt Safari für ihre Reise bezahlt, und wie der Name des Unternehmens impliziert, sind es meist Kreuzfahrten im Wert von mehreren Tausend Euro. Auch wenn man hier nur eine Anzahlung leistet, beläuft sich diese auf mehrere hundert bis über tausend Euro.

Absagen aber keine Refundierung

Die Kreuzfahrten fanden nicht statt und wurden abgesagt, aber die Firma konnte oder wollte die Anzahlung nicht zurückgeben. Stattdessen lehnt KreuzfahrtSafari die Verantwortung ab und erklärt auch auf ihrer Homepage, KreuzfahrtSafari sei bei diesen Buchungen nur als Vermittler tätig gewesen, das Geld wäre beim Reiseveranstalter Reisedienst Gerhart Kaiser GmbH mit ebenfalls Sitz in Deutschland. Weiters erklärt KreuzfahrtSafari am 24.4.2020 die Zusammenarbeit mit Reisedienst Kaiser anwaltlich und schriftlich gekündigt zu haben und ab diesem Zeitpunkt wären von ihrer Seite keine Reiseleistungen an Reisedienst Kaiser mehr vermittelt worden. Wie aus der Recherche der ORF Konkret Redaktion hervorgeht, teilten sich beide Firmen vorübergehend einen Standort.

Laut der Verbraucherzentrale Niedersachsen sind in den Buchungsunterlagen, den AGB und dem Insolvenzsicherungsschein der Reisedienst Kaiser tatsächlich als Veranstalter eingetragen. Dem entgegnete Reisedienst Kaiser, die Reise wäre gar nicht von ihrer Firma angeboten worden. Stattdessen hätten diese dem damaligen Geschäftspartner nur erlaubt, die Sicherungsscheine des Reisedienstes Kaiser zu nutzen, um dem neu gegründeten Unternehmen zu helfen eine Insolvenzabsicherung zu erhalten. Über eine Anwaltserklärung erklärt Reisedienst Kaiser seinerseits die Behauptung stimme nicht, dass das Geld oder die Buchung  von Kreuzfahrt Safari bei Ihnen eingelangt sei. Die Praxis einer anderen Firma die Insolvenzsicherung "zu borgen" ist aus unserer Sicht rechtlich nicht zulässig! Leider haben auch wir im Rahmen unser außergerichtlichen Intervention in diesen Fällen keine Lösungen erreichen können.

Aus Einzahlungsbelegen von Geschädigten, die dem EVZ vorliegen, kann sehr wohl der Geldtransfer von Kunden an Kreuzfahrtsafari bewiesen werden. Daher rieten wir Geschädigten 2020 noch Strafanzeige bei der Polizei gegen KreuzfahrtSafari zu machen. Allerdings hat sich herausgestellt, dass unterschiedliche Staatsanwaltschaften in Österreich, als auch die deutsche Staatsanwaltschaft in Berlin keine Möglichkeit für die Strafverfolgungsbehörden sehen und daher keine Ermittlungen einleiten. Stattdessen haben die Staatsanwaltschaften Geschädigten geraten den zivilrechtlichen Weg über Klage bei Gericht zu gehen. So ein Vorgehen birgt für Privatkläger aber ein großes Prozesskostenrisiko, in Summe eine auch für das EVZ sehr unbefriedigende Situation.

Zusätzlich konnte das EVZ Österreich am 18.5.2021 durch eine Abfrage im deutschen Unternehmensregister in Erfahrung bringen, dass Herr Gunter Dirk Kaiser gleichzeitig Geschäftsführer und Gesellschafter der Gerhart Kaiser GmbH und ebenso mit 24% als Gesellschafter an der Kreuzfahrtsafari GmbH beteiligt ist. Einige Anrufer äußerten zudem den Verdacht, Kreuzfahrtsafari wäre in Insolvenz. Eine Überprüfung der gerichtlichen Insolvenzmeldungen in Deutschland ergab allerdings keinen Eintrag, nur weil die nunmehr rudimentäre Webseite des Vermittlers nichts mehr anbietet, bedeutet das nicht unbedingt, dass ein Konkurs bevorsteht. Sollte die Firma tatsächlich bankrott gehen, würden Kläger aber auf ihren Prozess- und Anwaltskosten sitzen bleiben.

 

Update 26.07.2021: Mittlerweile ist KreuzfahrtSafari tatsächlich im Konkursverfahren - lesen sie hier mehr darüber.

Was können Geschädigte also tun?

Sie haben mit Kreditkarte bezahlt : Die Leistung für ihre Bezahlung war nie erbracht worden, leiten Sie ein Chargeback Verfahren ein. Bis zu 120 Tage ab dem Reisedatum (Achtung nicht Zahlungsdatum!) können Sie bei der Kreditkartenfirma eine Rückbuchung anfordern.

Piktogramm zum Thema "Chargeback"

Chargeback

Sie haben überwiesen aber eine Rechtsschutzversicherung: Geben Sie den Fall an Ihren Rechtschutz weiter. Sollte Ihre Rechtsschutzversicherung eine Deckung coronabedingt unter Verweis auf die sogenannte Ausnahmesituationsklausel verweigern, können Sie sich auf das Urteil des Handelsgerichts Wien vom 7.11.2020, 30 CG 24/20m berufen. Das Handelsgericht Wien hat in einem vom VKI im Auftrag des Sozialministeriums geführten Verfahren entschieden, dass die Ausnahmesituationsklausel für Versicherungsnehmer gröblich benachteiligend und intransparent ist. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.

Piktogramm zum Thema "Rechtschutz"

Rechtschutz

Sie haben per Banküberweisung gezahlt und keine Rechtschutzversicherung: Da noch nicht klar ist, welche Firma hier verantwortlich ist, wäre eine private Klage mit einem hohen Prozess- und Kostenrisiko verbunden. Am besten wäre es Anschluss an eine Sammelklage oder einen Prozesskostenfinanzierer zu finden, der bereit ist das Risiko auf sich zu nehmen. Versuchen Sie andere Geschädigte zu kontaktieren und behalten Sie Medienmeldungen zu Kreuzfahrtsafari im Auge. Sollte sich eine Sammelaktion oder Sammelklage abzeichnen, werden wir Sie auf europakonsument.at informieren.

Piktogramm zum Thema "Zivilrechtliche Klage"

Zivilrechtliche Klage

SCreenshot der Sendung Konkret mit dem Beitrag zu KreuzfahrtSafari
Screenshot der Sendung "Konkret" mit Beitrag zu Beschwerden über KreuzfahrtSafari Bild: ORF

Einen Beitrag im österreichischen Fernsehen gab es am 7.Jänner in der ORF Magazinreihe "Konkret".

Der etwa dreieinhalb Minuten Beitrag ist Teil der Sendung mit dem Titel "Konsumentenschützer Guido Zeilinger zu Reiserückerstattungen". Diese können Sie über die Mediathek des ORF hier abrufen. (Kreuzfahrt Safari ab Minute 11:40)

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