Auf der Webseite „shopping-house.com“ wird Markenware zu günstigen Preisen angeboten. Eine Lieferung der bestellten und im Voraus bezahlten Produkte bleibt jedoch meist aus.
Das Europäische Verbraucherzentrum Österreich (EVZ) hat in den letzten Tagen mehrere Beschwerden betreffend den Onlineshop „www.shopping-house.com“ erhalten. Recherchen des Partnerzentrums in Italien ergaben, dass es sich einmal mehr um eine Webseite der Firma „Thomas Crown House Ltd.“ handelt. Dahinter steht ein Mann namens Rainer Gruhn, der auch schon den Onlineshop „nobel-house.com“ betrieben hat.
Falsche Angaben im Impressum
Vor diesem hat das EVZ Österreich bereits Anfang letzten Jahres gewarnt (siehe Artikel). Konsumenten bestellten bei „nobel-house.com“ stark verbilligte Markenware und bezahlten diese im Voraus. Geliefert wurde allerdings nicht. Nicht nur diese Masche und der Betreiber, auch die auf den Webseiten nobel-house.com und shopping-house.com angegebenen Adressen stimmen überein:
Wie das EVZ Italien jedoch herausfand, ist der Onlineshop shopping-house.com nicht unter dieser Anschrift registriert, sondern mit dem Firmennamen „GI-MER“ in der Via Alighieri Dante 18/R, 50122 Firenze zu finden. Weitere Sitze befinden sich in Florenz und Arezzo. Letzterer soll jedoch laut Firmenregister bereits seit 2000 in Konkurs sein.
Tipps des EVZ Österreich
- Konsumenten, die bereits bei shopping-house.com etwas bestellt und bezahlt haben, aber weder eine Lieferung noch den Kaufpreis rückerstattet bekommen, empfiehlt das EVZ Österreich Anzeige wegen Verdachts auf Betrug bei der nächsten Polizeistation einzureichen.
- Generell rät das EVZ Österreich dazu, bei sehr günstigen Angeboten im Internet vorsichtig zu sein. Auch online gilt: Wenn etwas zu gut ist, um wahr zu sein, ist es das vermutlich auch nicht. Informieren Sie sich vorab in Onlineforen oder beim Europäischen Verbraucherzentrum, ob es bereits Beschwerden oder negative Erfahrungen in Bezug auf den Webshop gibt.
- Wenn Sie mit Kreditkarte bezahlt haben, können Sie außerdem bei Ihrem Kreditkartenunternehmen (z.B. Visa, Mastercard) um eine Rückbuchung ansuchen, ein so genanntes Chargeback. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es allerdings nicht.