Nach dem Insolvenzantrag vom 15.08. hat Air Berlin die Informationen für Passagiere auf der Website aktualisiert. Die wichtigsten Fakten: Gutscheine können nicht mehr eingelöst werden. Bei Stornierungen gibt es kein Geld zurück. Auch im Fall von Flugausfällen und Verspätungen können Konsumenten nicht mehr auf eine Entschädigung hoffen.
Flugbetrieb weiterhin aufrecht
Dank eines Kredits der deutschen Regierung ist der normale Flugbetrieb angeblich bis Ende November gesichert. Konsumenten, die ein Ticket der Air Berlin für einen späteren Zeitpunkt haben, können leider nur abwarten. Die Verhandlungen mit anderen Fluggesellschaften, allen voran der Lufthansa, würden "erfolgsversprechend verlaufen" und könnten "zeitnah finalisiert werden". Passagiere, die eine Pauschalreise mit Flügen der Air Berlin gebucht haben, können sich an ihren Reiseveranstalter wenden. Dieser ist dafür verantwortlich, ihren Transport zu sichern.
Die Airline gibt auch an, dass weiterhin Flüge gebucht werden können. Das EVZ rät jedoch aufgrund der unsicheren Lage dazu, eher bei einer anderen Fluglinie zu buchen. Sollte Ihr Flug nicht stattfinden, wären Sie sonst nur einer von vielen Gläubigern und könnten kaum auf eine Erstattung des Ticketpreises hoffen.
Keine Gutscheine mehr
Anders sieht es bei Gutscheinen aus: Diese können nicht mehr für neue Flugbuchungen eingelöst werden. Auch eine Auszahlung in bar ist nicht möglich. Das sei insolvenzrechtlich ausgeschlossen, so Air Berlin. Konsumenten mit Gutscheinen bleibt nur eine Möglichkeit: Sobald das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet ist, können sie ihre Forderung anmelden. Diese wird dann per Quote berechnet. Realistisch betrachtet wird es sehr lange dauern, bis das Verfahren abgeschlossen ist und etwas ausbezahlt wird. Betroffene Kunden von Air Berlin müssen damit rechnen, nur wenig bis gar nichts rückerstattet zu bekommen.
Dasselbe Szenario gilt für Flüge, die von Konsumenten selbst storniert wurden. Im Normalfall erhält man nach einer Stornierung - je nach Flugtarif - zumindest die nicht anfallenden Steuern und Gebühren zurück. Doch auch dies sei jetzt insolvenzrechtlich nicht mehr möglich und daher bleibt wieder nur die Anmeldung der Forderung im Insolvenzverfahren. Ebenso sind Entschädigungen bei Ausfällen bzw. Verspätungen von Flügen ausgeschlossen.
Weitere Informationen
Wann das Verfahren tatsächlich eröffnet wird, ist derzeit noch unklar. Auf der Website von Air Berlin finden Sie weitere Informationen. Wir halten Sie auf unserer Website, sowie auf Facebook up to date.
Zuletzt aktualisiert am 29.08.2017