Update 16.3.2020:
Momentan müssen betroffene Verbraucher noch nichts unternehmen, um das Geld von der deutschen Bundesregierung zu erhalten. Voraussetzung ist allerdings, dass die Verbraucher sich sowohl beim Insolvenzverwalter als auch bei der Kaera AG / Zürich Versicherung mit ihrer Forderung gemeldet haben. Wie das genau geht, steht auch in diesem Artikel des deutschen Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz.
Das Verfahren der Bundesregierung ist noch nicht angelaufen (Stand 21.Februar 2020), wird aber auf der Seite des BMJV, sobald ein Termin feststeht, bekanntgegeben. Verbraucher müssen sich sowohl beim Insolvenzverwalter als auch bei der KAERA AG eintragen.
Wie sie die Forderung einbringen, ist auch in den FAQs des Insolvenzverwalters erklärt.
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Der Reiseveranstalter Thomas Cook, mit Niederlassungen in Österreich und Deutschland, ist vor wenigen Monaten in Konkurs gegangen (wir haben berichtet). Nun gibt es neue Informationen, vor allem für die Kunden des deutschen Unternehmens. Wir geben einen kurzen Überblick
Informationen für Kunden von Thomas Cook Deutschland
Konsumenten, die eine Pauschalreise gebucht haben, sollten ihre Forderungen möglichst bald bei dem Abwickler, der Karea AG, anmelden.
Die deutsche Bundesregierung hat kürzlich bekannt gegeben, dass sie für jene Entschädigungen aufkommen wird, die nicht durch die Insolvenzversicherung von Thomas Cook abgedeckt sind (lesen Sie mehr). Nähere Informationen dazu sind für Anfang 2020 angekündigt. Wir werden dann dazu informieren. Dennoch raten wir betroffenen Konsumenten, jedenfalls die Berichterstattung zu verfolgen.
Pauschalreise: Wie melde ich meine Forderungen gegenüber Thomas Cook Deutschland an?
- Abwickler ist die Zürich Versicherung. Diese hat den Dienstleister Karea AG beauftragt.
- Informationen für betroffene Konsumenten finden sich auf dessen Website.
- Alle Kunden sollen ihre Schadensfälle ausschließlich über ein Webformular melden: Link zum Webformular
- Für Notfälle oder bei fehlender Internetverbindung wird von Karea AG folgende Telefonnummer angegeben: +49 (0)6172 – 99 76 11 23
Reine Flug- oder Hotelbuchung: Wie melde ich meine Forderung gegenüber Thomas Cook Deutschland an?
- Derzeit ist das Insolvenzverfahren gegen Thomas Cook Deutschland noch nicht offiziell eröffnet, daher können noch keine Forderungen angemeldet werden.
- Die Kanzlei Hermann Wienberg Wilhelm (HWW) fungiert jedoch als vorläufiger Insolvenzverwalter für die deutsche Thomas Cook GmbH, Thomas Cook Touristik GmbH und Bucher & Öger Tours GmbH. Sie stellt weitere Informationen auf ihrer Website bereit: https://www.hww.eu/thomas-cook/
Informationen für Kunden von Thomas Cook Österreich
Pauschalreisende: Die Frist für die Anmeldung bei dem Abwickler der Insolvenz ist vorbei.
Für jene Konsumenten, die eine Pauschalreise gebucht haben und die Frist verpasst haben, oder die keine Pauschalreise, sondern z.B. nur einen Flug oder ein Hotel gebucht haben, gilt: Grundsätzlich konnten Sie Ihre Forderungen diesbezüglich im Insolvenzverfahren beim Handelsgericht Wien (HG Wien) anmelden. Die Frist dafür ist am 02.12.2019 abgelaufen.
Sie können das aber noch rasch nachholen. Einige Zeit wird das noch möglich sein. Bis wann genau, steht noch nicht fest. Die Kosten der Forderungsanmeldung bei Gericht betragen grundsätzlich 23 Euro. Der Insolvenzverwalter könnte jedoch allenfalls zusätzliche 60 Euro für die nachträgliche Bearbeitung verlangen. Die Anmeldung zum Insolvenzverfahren ist über folgenden Link des HG Wien möglich: https://portal.justiz.gv.at/at.gv.justiz.formulare/Justiz/Insolvenz.aspx
Durch Ihre Forderungsanmeldung werden Sie im Insolvenzverfahren als Gläubiger berücksichtigt. Das bedeutet, dass Sie am Ende einen Teil Ihres Geldes gemäß einer Quote zurückbekommen sollten. Da die Schulden von Thomas Cook Austria AG sehr hoch sein dürften, sollte man sich aber nicht zu große Hoffnungen machen. Weiters dauern solche Verfahren erfahrungsgemäß sehr lange.
Mehr Informationen finden Sie auch in unseren FAQ zu Thomas Cook. Beachten Sie aber bitte, dass manches davon angesichts der neuen Entwicklungen nicht mehr zutrifft.