Eine positive Nachricht gibt es für alle Konsumenten aus Österreich zu vermelden, die online einen Partner gesucht, aber stattdessen Probleme mit einer teuren Vertragsverlängerung gefunden haben. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte gegen eine unzulässige Praxis der Firma PE Digitial GmbH, Betreiberin der Plattform Parship (lesen Sie mehr). Der lange Rechtsstreit wurde jetzt vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) im Sinne der Konsumenten beendet.
Unzureichende Information
Kurz zusammengefasst ging es dabei um die Frage, wie Konsumenten über die Vertragsverlängerung informiert werden müssen. Laut österreichischem Recht muss ein Unternehmen seine Kunden vorab gesondert schriftlich darüber aufklären, dass sich ihr Vertrag verlängert, wenn sie nicht binnen einer angemessenen Frist kündigen. Bei Parship erfolgte diese "Benachrichtigung" per Mail, was prinzipiell ausreichend sein kann.
Allerdings mussten die Konsumenten erst auf einen Link klicken, um in weiterer Folge zur Website zu kommen, wo sie sich in ihr Profil einloggen mussten. Erst dann wurde ihnen die entsprechende Information angezeigt. Weder in der Mail selbst, noch in der Betreffzeile gab es einen eindeutigen Hinweis auf die Vertragsverlängerung.
Da der Oberste Gerichtshof nun die außerordentliche Revision der Beklagtenseite abgewiesen hat, ist die Entscheidung der Vorinstanz (Oberlandesgericht Wien – siehe Artikel) rechtsgültig. Das bedeutet, dass die von Parship versendete E-Mail keine ausreichende Belehrung war und es zu keiner automatischen Vertragsverlängerung gekommen ist.
Für Konsumenten bedeutet dies folgendes:
- Falls Sie auch von der automatischen Vertragsverlängerung betroffen waren, aber unter Protest nicht eingezahlt haben, sollte die Angelegenheit nun erledigt sein. Parship darf diesbezüglich keine weiteren Mahnungen mehr versenden und muss akzeptieren, dass die Verlängerung des ursprünglichen Vertrages nicht rechtens war.
- Wenn die Dienste von PARSHIP im Verlängerungszeitraum aber weiter genutzt wurden, kann PE Digital GmbH dafür ein anteiliges Entgelt fordern. Die Höhe ist jeweils im Einzelfall zu ermitteln. Auch die Frage, ob dem Unternehmen ein Ersatz seiner Kosten – etwa für Mahnungen – zustehen könnte, ist dann individuell zu prüfen.
- Falls sich Ihr Vertrag verlängert hat und das Geld dafür automatisch abgebucht wurde oder Sie dieses überwiesen haben, empfehlen wir Ihnen, den entsprechenden Betrag von der Firma zurückzufordern. Dafür können Sie unseren Musterbrief verwenden: Sobald Sie die Vorlage auf Ihre individuelle Situation angepasst und Ihre Daten ergänzt haben, schicken Sie den Brief an Parship (PE Digital GmbH). Am meisten Druck macht ein eingeschriebener Brief.
Weitere Informationen finden Sie auch in der Pressemeldung des VKI.
Klagserfolg der AK
Ebenfalls erfreulich: Die Arbeiterkammer (AK) hat erfolgreich gegen überhöhte Wertersatz-Forderungen der PE Digital GmbH geklagt. Wenn Kunden innerhalb der gesetzlichen Frist (14 Tage) von ihrem Vertrag zurückgetreten sind, behielt Parship einen sehr hohen Teil der Jahresabo-Kosten als Wertersatz ein. Die Firma begründete die Höhe mit bereits erbrachten Leistungen (Kontakte, Profilerstellung etc.). Das Gericht urteilte jedoch, dass die Höhe nicht angemessen ist. Mehr dazu in der Pressemeldung der AK. Dort finden Sie auch einen entpsrechenden Musterbrief.