Die Arbeiterkammer Wien hat 48 Webshops dahingehend überprüft, ob sie die Vorgaben des Verbraucherrechte-Richtline-Umsetzungsgesetzes, kurz VRUG, umgesetzt haben.
Fokus der Studie waren dabei einerseits die "Button-Lösung", also die rechtlich korrekte Beschriftung des Bestellbuttons, und andererseits die Erfüllung der Informationspflichten. Während ersteres von dem Großteil der Anbieter eingehalten wird, mangelt es bei den Mindestinformationen oft an einer vollständigen Angabe.
Die AK Wien sieht hier nicht nur Probleme bei den Onlineshops. Vielmehr wären die gesetzlichen Vorgaben nicht eindeutig, weshalb es für die Anbieter schwer wäre, sich gesetzeskonform zu verhalten.
Nähere Informationen in dem Artikel des EVZ Österreich: Studie: Button-Lösung in Österreich